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Referierte Publikation
- nein (2)
Schlagworte
- Chemikalieneinstufung (2) (entfernen)
Das europäische Gefahrstoffrecht hat mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [1] - auch kurz CLP-Verordnung1) genannt - eine grundlegende Veränderung erfahren. Die CLP-Verordnung, die am 20. Januar 2009 in Kraft getreten ist, regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen und ersetzt die Stoff- und die Zubereitungsrichtlinie2). Mit der CLP-Verordnung übernimmt die Europäische Union entsprechende internationale Empfehlungen, die im sog UN-GHS [2] niedergelegt sind. Das UN-GHS bildet mit seinen Regelungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien die Grundlage für eine weltweite Harmonisierung. Letztendlich realisiert wird die globale Harmonisierung dadurch, dass Staaten weltweit die Regelungen des UN-GHS in ihr nationales Recht implementieren.