Wirksamkeitsbewertung von Holzschutzmitteln

  • Der Holzschutz in Deutschland ist durch DIN 68800 geregelt. Die Anwendung von Holzschutzmitteln zum Schutz verbauten Holzes ist dabei eine Möglichkeit. Voraussetzung für den Gebrauch von Holzschutzmitteln ist deren Zulassung nach Biozidgesetz. Der Vortrag beschreibt die Vorgehensweise bei der Wirksamkeitsbewertung von Holzschutzmitteln im Rahmen der europäischen Biozidzulassung. Die Wirksamkeitsbewertung erfolgt durch biologische Prüfungen anhand von europäischen Normen getrennt nach Zielorganismen. Je nach späterer Gebrauchssituation des mit Holzschutzmitteln behandelten Holzes sind definierte Alterungsverfahren nach Norm der eigentlichen biologischen Prüfung vorzuschalten. Das Prüfergebnis des widerstandsfähigsten Organismus legt die zum Schutz des Holzes notwenige Konzentration und Einbringmenge des Holzschutzmittel fest.

Volltext Dateien herunterladen

  • Wirksamkeitsbewertung.pdf
    deu

Metadaten exportieren

Weitere Dienste

Suche bei Google Scholar Anzahl der Zugriffe auf dieses Dokument
Metadaten
Autor*innen:Rudy Plarre
Dokumenttyp:Vortrag
Veröffentlichungsform:Präsentation
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2026
Organisationseinheit der BAM:4 Material und Umwelt
4 Material und Umwelt / 4.3 Molekulare und angewandte Entomologie
DDC-Klassifikation:Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Ingenieurwissenschaften / Angewandte Physik
Freie Schlagwörter:Biozidgesetz; Holzschutzmittel; Wirksamkei
Themenfelder/Aktivitätsfelder der BAM:Umwelt
Umwelt / Umwelt-Material-Interaktionen
Veranstaltung:Fortbildung für Angehörige von Bundesbehörden organsiert durch die BAuA
Veranstaltungsort:Online meeting
Beginndatum der Veranstaltung:12.02.2026
Enddatum der Veranstaltung:12.02.2026
Verfügbarkeit des Dokuments:Datei im Netzwerk der BAM verfügbar ("Closed Access")
Datum der Freischaltung:13.02.2026
Referierte Publikation:Nein
Eingeladener Vortrag (wissenschaftliche Konferenzen):Nein
Einverstanden
Diese Webseite verwendet technisch erforderliche Session-Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie diesem zu. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.