Klebstoff-Explosion beim Teppichverlegen

  • Bei der Verlegung von Teppichen durch eine Firma für Bodenlegearbeiten kam es zu einer Explosion der Dämpfe des verwendeten Teppichklebers, bei der der Geschäftsführer, ein Mitarbeiter sowie ein Schülerpraktikant schwerste Verbrennungen erlitten. Das Gericht urteilte, dass der Geschäftsführer seine Pflichten grob fahrlässig verletzt hatte – obwohl die Verletzung des STOP-Prinzips gemäß Gefahrstoffverordnung und damit der nicht erfolgte primäre Explosionsschutz im Urteil gar nicht thematisiert wurde.

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  • Explosion-Teppichverklebung_Wilrich_BePr_2025-10.pdf
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Autor*innen:Thomas Wilrich, Cordula WilrichORCiD
Dokumenttyp:Zeitschriftenartikel
Veröffentlichungsform:Verlagsliteratur
Sprache:Deutsch
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Betriebliche Prävention (BePr)
Jahr der Erstveröffentlichung:2025
Organisationseinheit der BAM:2 Prozess- und Anlagensicherheit
2 Prozess- und Anlagensicherheit / 2.0 Abteilungsleitung und andere
Verlag:Erich Schmidt Verlag (ESV)
Verlagsort:Berlin
Ausgabe/Heft:10
Erste Seite:455
Letzte Seite:460
DDC-Klassifikation:Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Technik / Spezielle Themen
Freie Schlagwörter:Arbeitsschutz; Entzündbare Flüssigkeit; Explosion; Explosionsschutz; GefStoffV; Gefahrstoffverordnung; STOP-Prinzip; Substitution
Themenfelder/Aktivitätsfelder der BAM:Chemie und Prozesstechnik
Chemie und Prozesstechnik / Gefährliche Stoffe
DOI:10.37307/j.2365-7634.2025.10.13
Verfügbarkeit des Dokuments:Datei im Netzwerk der BAM verfügbar ("Closed Access")
Datum der Freischaltung:13.10.2025
Referierte Publikation:Nein
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