Initiierungsvermögen von Anzündern (sonstige Pyrotechnik für Fahrzeuge) an Sekundärsprengstoffen

  • Um eine schwere missbräuchliche Verwendung von Pyrotechnik zu verhindern, ist eine mögliche Initiierung von Sekundärsprengstoffen durch Pyrotechnik gemäß der wesentlichen Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 2013/29/EU nicht zulässig. Aus diesem Grund müssen pyrotechnische Gegenstände auch in dieser Hinsicht bewertet werden. In einem pränormativen Forschungsansatz wurden leistungsfähige und für die Allgemeinheit vergleichsweise leicht verfügbare Anzünder aus dem Bereich der Fahrzeugpyrotechnik speziellen Prüfungen für die Bewertung dieser Auslösefähigkeit unterzogen.

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Autor*innen:Christian Lohrer
Koautor*innen:Jörg Dengel, Benjamin Theil
Dokumenttyp:Posterpräsentation
Veröffentlichungsform:Präsentation
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2025
Organisationseinheit der BAM:2 Prozess- und Anlagensicherheit
2 Prozess- und Anlagensicherheit / 2.5 Konformitätsbewertung Explosivstoffe/Pyrotechnik
DDC-Klassifikation:Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Ingenieurwissenschaften / Ingenieurwissenschaften und zugeordnete Tätigkeiten
Freie Schlagwörter:Konformuitätsbewertung; Pyrotechnik; Sekundärsprengstoffe
Themenfelder/Aktivitätsfelder der BAM:Infrastruktur
Infrastruktur / Security
Veranstaltung:46. Informationstagung Sprengtechnik
Veranstaltungsort:Siegen, Germany
Beginndatum der Veranstaltung:25.04.2025
Enddatum der Veranstaltung:26.04.2025
Verfügbarkeit des Dokuments:Datei im Netzwerk der BAM verfügbar ("Closed Access")
Datum der Freischaltung:28.04.2025
Referierte Publikation:Nein
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