Initiierungsvermögen von Anzündern (sonstige Pyrotechnik für Fahrzeuge) an Sekundärsprengstoffen
- Um eine schwere missbräuchliche Verwendung von Pyrotechnik zu verhindern, ist eine mögliche Initiierung von Sekundärsprengstoffen durch Pyrotechnik gemäß der wesentlichen Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 2013/29/EU nicht zulässig. Aus diesem Grund müssen pyrotechnische Gegenstände auch in dieser Hinsicht bewertet werden. In einem pränormativen Forschungsansatz wurden leistungsfähige und für die Allgemeinheit vergleichsweise leicht verfügbare Anzünder aus dem Bereich der Fahrzeugpyrotechnik speziellen Prüfungen für die Bewertung dieser Auslösefähigkeit unterzogen.
| Autor*innen: | Christian Lohrer |
|---|---|
| Koautor*innen: | Jörg Dengel, Benjamin Theil |
| Dokumenttyp: | Posterpräsentation |
| Veröffentlichungsform: | Präsentation |
| Sprache: | Deutsch |
| Jahr der Erstveröffentlichung: | 2025 |
| Organisationseinheit der BAM: | 2 Prozess- und Anlagensicherheit |
| 2 Prozess- und Anlagensicherheit / 2.5 Konformitätsbewertung Explosivstoffe/Pyrotechnik | |
| DDC-Klassifikation: | Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Ingenieurwissenschaften / Ingenieurwissenschaften und zugeordnete Tätigkeiten |
| Freie Schlagwörter: | Konformuitätsbewertung; Pyrotechnik; Sekundärsprengstoffe |
| Themenfelder/Aktivitätsfelder der BAM: | Infrastruktur |
| Infrastruktur / Security | |
| Veranstaltung: | 46. Informationstagung Sprengtechnik |
| Veranstaltungsort: | Siegen, Germany |
| Beginndatum der Veranstaltung: | 25.04.2025 |
| Enddatum der Veranstaltung: | 26.04.2025 |
| Verfügbarkeit des Dokuments: | Datei im Netzwerk der BAM verfügbar ("Closed Access") |
| Datum der Freischaltung: | 28.04.2025 |
| Referierte Publikation: | Nein |

