Beförderungsfragen im Zusammenhang mit Lithium-Batterien

  • Für den Transport von Lithium-Batterien sind verschiedene Vorschriften des Transportrechts zu beachten. Insbesondere für defekte und beschädigte Lithium-Batterien, die beim Transport gefährlich reagieren, in Brand geraten oder giftige Gase freisetzen können, werden in 2019 neue Regelungen anwendbar sein. Die BAM ist in Deutschland zuständige Behörde für deren Umsetzung.

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  • bmvi WS Hannover IAA Schmidt rev3.pdf
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Metadaten
Autor*innen:Anita SchmidtORCiD
Dokumenttyp:Vortrag
Veröffentlichungsform:Präsentation
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2018
Organisationseinheit der BAM:3 Gefahrgutumschließungen; Energiespeicher
3 Gefahrgutumschließungen; Energiespeicher / 3.1 Sicherheit von Gefahrgutverpackungen und Batterien
DDC-Klassifikation:Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Ingenieurwissenschaften / Angewandte Physik
Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Ingenieurwissenschaften / Ingenieurbau
Freie Schlagwörter:Gefahrgut Transport; Lithium Batterien; Verpackungen
Themenfelder/Aktivitätsfelder der BAM:Energie
Energie / Elektrische Energiespeicher und -umwandlung
Infrastruktur
Veranstaltung:Gefahrguttag des BMVI im Rahmen der IAA Nutzfahrzeuge
Veranstaltungsort:Hannover, Germany
Beginndatum der Veranstaltung:25.09.2018
Enddatum der Veranstaltung:25.09.2018
Verfügbarkeit des Dokuments:Datei im Netzwerk der BAM verfügbar ("Closed Access")
Datum der Freischaltung:21.12.2018
Referierte Publikation:Nein
Eingeladener Vortrag:Nein
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