Keine (experimentellen) Daten zu den physikalischen Gefahren vorhanden?!

  • Biozidprodukte unterliegen einer Zulassungspflicht, bevor sie verkauft oder angewendet werden dürfen. Zulassungsanträgen für Biozidproduktfamilien sowie für in-situ-Systeme müssen als IUCLID-Dossiers eingereicht werden. Hierfür müssen bestimmte Informationsanforderungen zur Bewertung der Gefahren vorgelegt werden. Wenn jedoch keine experimentellen Daten ermittelt wurden, muss eine valide Begründung für den Datenverzicht vorgelegt werden. Für die physikalischen Gefahren wird das „waiving of testing“ vorgestellt, insbesondere wird die Vorgehensweise in IUCLID erläutert.

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  • BfC Physikalische Gefahren_12-06-2018.pdf
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Autor*innen:Petra Schulte
Dokumenttyp:Vortrag
Veröffentlichungsform:Präsentation
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2018
DDC-Klassifikation:Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Ingenieurwissenschaften / Ingenieurwissenschaften und zugeordnete Tätigkeiten
Freie Schlagwörter:Biozidprofuktfamilie; IUCLID-Dossier; In-situ-System
CLP; Data waiving; ECHA; Expert judgement
Veranstaltung:Dossiererstellung im Biozid-IUCLID - Im Fokus: Biozidproduktfamilien und in-situ-Systeme
Veranstaltungsort:Berlin, Germany
Beginndatum der Veranstaltung:12.06.2018
Verfügbarkeit des Dokuments:Datei im Netzwerk der BAM verfügbar ("Closed Access")
Datum der Freischaltung:29.08.2018
Referierte Publikation:Nein
Eingeladener Vortrag (wissenschaftliche Konferenzen):Nein
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