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Keine (experimentellen) Daten zu den physikalischen Gefahren vorhanden?!
- Biozidprodukte unterliegen einer Zulassungspflicht, bevor sie verkauft oder angewendet werden dürfen. Zulassungsanträgen für Biozidproduktfamilien sowie für in-situ-Systeme müssen als IUCLID-Dossiers eingereicht werden. Hierfür müssen bestimmte Informationsanforderungen zur Bewertung der Gefahren vorgelegt werden. Wenn jedoch keine experimentellen Daten ermittelt wurden, muss eine valide Begründung für den Datenverzicht vorgelegt werden. Für die physikalischen Gefahren wird das „waiving of testing“ vorgestellt, insbesondere wird die Vorgehensweise in IUCLID erläutert.
Autor*innen: | Petra Schulte |
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Dokumenttyp: | Vortrag |
Veröffentlichungsform: | Präsentation |
Sprache: | Deutsch |
Jahr der Erstveröffentlichung: | 2018 |
Organisationseinheit der BAM: | 2 Prozess- und Anlagensicherheit |
2 Prozess- und Anlagensicherheit / 2.2 Prozesssimulation | |
DDC-Klassifikation: | Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Ingenieurwissenschaften / Ingenieurwissenschaften und zugeordnete Tätigkeiten |
Freie Schlagwörter: | Biozidprofuktfamilie; IUCLID-Dossier; In-situ-System CLP; Data waiving; ECHA; Expert judgement |
Themenfelder/Aktivitätsfelder der BAM: | Material |
Veranstaltung: | Dossiererstellung im Biozid-IUCLID - Im Fokus: Biozidproduktfamilien und in-situ-Systeme |
Veranstaltungsort: | Berlin, Germany |
Beginndatum der Veranstaltung: | 12.06.2018 |
Verfügbarkeit des Dokuments: | Datei im Netzwerk der BAM verfügbar ("Closed Access") |
Datum der Freischaltung: | 29.08.2018 |
Referierte Publikation: | Nein |
Eingeladener Vortrag: | Nein |