Verhindern Geokunststoffe die Entlassung von Deponien aus der Nachsorge?
- Derzeit gibt es intensive Diskussionen über die Entlassung von Deponien aus der Nachsorgephase. Die Deponie müsste dafür nach der Deponieverordnung (DepV) u. a. „insgesamt dauerhaft standsicher" sein. Geokunststoffe erfüllten ihre Funktion über einen Zeitrahmen von lediglich mindestens hundert Jahren. Dies stehe somit im Widerspruch wird argumentiert. Das neue LANUV-Arbeitsblatt 33 schließt daher im Moment eine Entlassung aus der Nachsorge von Deponien faktisch aus, wenn in den Böschungen Geokunststoffprodukte eingesetzt wurden. Auch der Fachbeirat der BAM zur Zulassung von Geokunststoffen, Polymeren und Dichtungskontrollsystemen hat sich daher mit der Thematik beschäftigt. Die aktuelle Situation soll daher auf dieser Grundlage diskutiert werden.
Autor*innen: | Andreas Wöhlecke |
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Dokumenttyp: | Zeitschriftenartikel |
Veröffentlichungsform: | Verlagsliteratur |
Sprache: | Deutsch |
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch): | Müll und Abfall |
Jahr der Erstveröffentlichung: | 2018 |
Organisationseinheit der BAM: | 4 Material und Umwelt |
4 Material und Umwelt / 4.3 Schadstofftransfer und Umwelttechnologien | |
Verlag: | Erich Schmidt Verlag |
Jahrgang/Band: | 50 |
Ausgabe/Heft: | 1 |
Erste Seite: | 19 |
Letzte Seite: | 24 |
DDC-Klassifikation: | Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Ingenieurwissenschaften / Ingenieurbau |
Freie Schlagwörter: | BAM-Zulassung; Deponieverordnung; Geokunststoffe; Langzeitverhalten; Nachsorge; Standsicherheit |
Themenfelder/Aktivitätsfelder der BAM: | Infrastruktur |
ISSN: | 0027-2957 |
Verfügbarkeit des Dokuments: | Datei im Netzwerk der BAM verfügbar ("Closed Access") |
Datum der Freischaltung: | 30.01.2018 |
Referierte Publikation: | Nein |