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Verfahrensregeln im neuen Gewand - BAM-GGR - Die BAM-Gefahrgutregel 001 zur Qualitätssicherung der Produktion von Gefahrgutverpackungen und IBC wurde überarbeitet und neu gefasst

  • Gefahrgutverpackungen, die von der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zugelassen werden sollen, müssen nach einem von ihr anerkannten Qualitätssicherungsprogramm (QSP) hergestellt und überwacht werden. Diese QSP-Anerkennung ist neben einer bestandenen Bauartprüfung eine Voraussetzung für das Erlangen und die Gültigkeit der Bauartzulassung.

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Metadaten
Autor*innen:Anita SchmidtORCiD, Martina Stephan, Thomas Goedecke
Dokumenttyp:Zeitschriftenartikel
Veröffentlichungsform:Verlagsliteratur
Sprache:Deutsch
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Gefahrgut
Jahr der Erstveröffentlichung:2014
Verlag:Vogel
Verlagsort:München
Jahrgang/Band:4
Erste Seite:30
Letzte Seite:31
Freie Schlagwörter:BAM-GGR 001; Gefahrgut; IBC; Qualitätssicherung; Verpackungen
ISSN:0944-6117
Verfügbarkeit des Dokuments:Physisches Exemplar in der Bibliothek der BAM vorhanden ("Hardcopy Access")
Bibliotheksstandort:Sonderstandort: Publica-Schrank
Datum der Freischaltung:20.02.2016
Referierte Publikation:Nein
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