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"Explosionsfähig" - Eigenschaften und Regelungen

  • Explosionsfähige Stoffe sind Stoffe, die in der Lage sind zu explodieren. Daher zählt die Gefahrstoffverordnung die explosionsfähigen Stoffe zu Recht zu den Gefahrstoffen und verlangt, dass Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor unzulässigen Gefährdungen durch explosionsfähige Stoffe getroffen werden. Schwierig ist die Beantwortung der Frage, welche Stoffe unter welchen Bedingungen tatsächlich in der Lage sind, zu explodieren. Hierfür wird eine Hilfestellung gegeben. Ausgehend von der nationalen Gefahrstoffverordnung und ihrer Definition für „explosionsfähig“ wird die Verzweigung zu verschiedenen Rechtsvorschriften und technischen Regeln und damit verschiedenen Stoffkategorien und Stoffgruppen aufgezeigt und ein Ausblick über die Einstufung und Kennzeichnung nach dem GHS bzw. der zukünftigen CLP-Verordnung gegeben.

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Metadaten
Autor*innen:E. Brandes, O. Klais, Norbert Pfeil, Thomas Schendler, Petra Schulte
Dokumenttyp:Zeitschriftenartikel
Veröffentlichungsform:Verlagsliteratur
Sprache:Deutsch
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Technische Überwachung
Jahr der Erstveröffentlichung:2009
Verlag:Springer-VDI-Verl.
Verlagsort:Düsseldorf
Jahrgang/Band:50
Ausgabe/Heft:1/2
Erste Seite:38
Letzte Seite:46
Freie Schlagwörter:Explosionsfähig; Rechtsvorschriften; Stoffeigenschaften
ISSN:1434-9728
ISSN:1436-4948
ISSN:0372-2457
ISSN:0376-1185
Verfügbarkeit des Dokuments:Physisches Exemplar in der Bibliothek der BAM vorhanden ("Hardcopy Access")
Bibliotheksstandort:Sonderstandort: Publica-Schrank
Datum der Freischaltung:19.02.2016
Referierte Publikation:Nein
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