"Explosionsfähig" - Eigenschaften und Regelungen
- Explosionsfähige Stoffe sind Stoffe, die in der Lage sind zu explodieren. Daher zählt die Gefahrstoffverordnung die explosionsfähigen Stoffe zu Recht zu den Gefahrstoffen und verlangt, dass Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor unzulässigen Gefährdungen durch explosionsfähige Stoffe getroffen werden. Schwierig ist die Beantwortung der Frage, welche Stoffe unter welchen Bedingungen tatsächlich in der Lage sind, zu explodieren. Hierfür wird eine Hilfestellung gegeben. Ausgehend von der nationalen Gefahrstoffverordnung und ihrer Definition für explosionsfähig wird die Verzweigung zu verschiedenen Rechtsvorschriften und technischen Regeln und damit verschiedenen Stoffkategorien und Stoffgruppen aufgezeigt und ein Ausblick über die Einstufung und Kennzeichnung nach dem GHS bzw. der zukünftigen CLP-Verordnung gegeben.
Autor*innen: | E. Brandes, O. Klais, Norbert Pfeil, Thomas Schendler, Petra Schulte |
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Dokumenttyp: | Zeitschriftenartikel |
Veröffentlichungsform: | Verlagsliteratur |
Sprache: | Deutsch |
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch): | Technische Überwachung |
Jahr der Erstveröffentlichung: | 2009 |
Verlag: | Springer-VDI-Verl. |
Verlagsort: | Düsseldorf |
Jahrgang/Band: | 50 |
Ausgabe/Heft: | 1/2 |
Erste Seite: | 38 |
Letzte Seite: | 46 |
Freie Schlagwörter: | Explosionsfähig; Rechtsvorschriften; Stoffeigenschaften |
ISSN: | 1434-9728 |
ISSN: | 1436-4948 |
ISSN: | 0372-2457 |
ISSN: | 0376-1185 |
Verfügbarkeit des Dokuments: | Physisches Exemplar in der Bibliothek der BAM vorhanden ("Hardcopy Access") |
Bibliotheksstandort: | Sonderstandort: Publica-Schrank |
Datum der Freischaltung: | 19.02.2016 |
Referierte Publikation: | Nein |