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Selbstzersetzliche Stoffe und polymerisierende Stoffe

  • Selbstzersetzliche Stoffe werden auf Grund ihres Gefahrengrades in sieben Typen eingeteilt. Die Typen reichen von Typ A, der nicht zur Beförderung in der Verpackung, in der er geprüft worden ist, zugelassen ist, bis zu Typ G, der nicht den Vorschriften für selbstzersetzliche Stoffe der Klasse 4.1 unterliegt. Die Zuordnung der selbstzersetzlichen Stoffe der Typen B bis F steht in unmittelbarer Beziehung zu der zulässigen Höchstmenge in einer Verpackung. Die für die Zuordnung anzuwendenden Grundsätze sowie die anwendbaren Zuordnungsverfahren, Prüfmethoden und Kriterien werden erläutert. Aufgrund von Vorkommnissen wurde für alle polymerisierenden Stoffe, die nicht einer der Klasse 1 – 8 der Transportvorschriften zu zuordnen sind, eine neue Unterklasse 4.1 „Polymerisierende Stoffe“ in die Transportvorschriften implementiert. Die Kriterien für eine Einstufung in diese Klasse sowie das Bestimmung der SAPT (selbst beschleunigende Polymerisation) werden erläutert.

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Metadaten
Autor*innen:Heike Michael-Schulz
Dokumenttyp:Vortrag
Veröffentlichungsform:Präsentation
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2017
DDC-Klassifikation:Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Ingenieurwissenschaften / Ingenieurwissenschaften und zugeordnete Tätigkeiten
Freie Schlagwörter:Einstufung; Polymerisierende Stoffe; SADT; SAPT; Selbstzersetzliche Stoffe
Veranstaltung:SUMDAT-Treffen
Veranstaltungsort:Langenfeld, Germany
Beginndatum der Veranstaltung:30.03.2017
Verfügbarkeit des Dokuments:Datei im Netzwerk der BAM verfügbar ("Closed Access")
Datum der Freischaltung:23.11.2017
Referierte Publikation:Nein
Eingeladener Vortrag:Nein
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