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Anerkennung alternativer Methoden der Dichtheitsprüfung für gefüllte Druckgaspackungen

  • Jede gefüllte Druckgaspackung muss einer Prüfung im Heißwasserbad nach ADR 6.2.6.3.1 oder einer zugelassenen Alternative nach ADR 6.2.6.3.2 unterzogen werden. Zuständige Behörde für die Zustimmung zur Anwendung alternativer Dichtheitsprüfverfahren ist in Deutschland die BAM. Im Rahmen der Beantragung sind Punkte aus drei verschiedenen „Säulen“ nachzuweisen. Die BAM hat zu diesem Zweck eine „Checkliste“ erstellt, um eine zügige Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten Die aktuelle Version der Checkliste ist abrufbar unter: https://www.tes.bam.de/de/umschliessungen/druckgaspackungen/index.htm

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Metadaten
Autor*innen:Eva Schlick-Hasper
Dokumenttyp:Vortrag
Veröffentlichungsform:Präsentation
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2017
DDC-Klassifikation:Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Ingenieurwissenschaften / Ingenieurbau
Freie Schlagwörter:Alternative Dichtheitsprüfverfahren; Anerkennung; Druckgaspackungen
Veranstaltung:16. Gefahrgut-Technik-Tage
Veranstaltungsort:Berlin, Germany
Beginndatum der Veranstaltung:09.11.2017
Enddatum der Veranstaltung:10.11.2017
Verfügbarkeit des Dokuments:Datei im Netzwerk der BAM verfügbar ("Closed Access")
Datum der Freischaltung:13.11.2017
Referierte Publikation:Nein
Eingeladener Vortrag:Nein
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