Lagerung von Desinfektionsmitteln
- Alkoholische Desinfektionsmittel sind entzündbare Flüssigkeiten und daher nach CLP-Verordnung entsprechend eingestuft und gekennzeichnet. Damit handelt es sich um Gefahrstoffe, für die die Arbeitsschutzvorschriften der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu beachten sind. Die Anforderungen der GefStoffV an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern sind in der TRGS 510 untersetzt und detailliert. Die TRGS 510 beschreibt konkrete Schutzmaßnahmen zur Erfüllung der Schutzziele der GefStoffV, die (fast) wie eine Checkliste abgearbeitet werden können.
Autor*innen: | Cordula WilrichORCiD |
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Dokumenttyp: | Zeitschriftenartikel |
Veröffentlichungsform: | Verlagsliteratur |
Sprache: | Deutsch |
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch): | Sicherheitsingenieur |
Jahr der Erstveröffentlichung: | 2020 |
Organisationseinheit der BAM: | 2 Prozess- und Anlagensicherheit |
2 Prozess- und Anlagensicherheit / 2.0 Abteilungsleitung und andere | |
Verlag: | Dr. Curt Haefner-Verlag GmbH |
Verlagsort: | Leinfelden-Echterdingen |
Jahrgang/Band: | 51 |
Ausgabe/Heft: | 6 |
Erste Seite: | 22 |
Letzte Seite: | 23 |
DDC-Klassifikation: | Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Ingenieurwissenschaften / Ingenieurbau |
Freie Schlagwörter: | Arbeitsschutz; Desinfektionsmittel; Entzündbare Flüssigkeiten; Gefahrstoffe; Gefahrstoffverordnung; Lagerung; Schutzmaßnahmen; TRGS 510 |
Themenfelder/Aktivitätsfelder der BAM: | Infrastruktur |
URL: | https://www.sifa-sibe.de/sicherheitsingenieur/lagerung-von-desinfektionsmitteln/ |
Verfügbarkeit des Dokuments: | Datei im Netzwerk der BAM verfügbar ("Closed Access") |
Datum der Freischaltung: | 22.07.2020 |
Referierte Publikation: | Nein |