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Gefahrstoffrecht vor Gericht - 40 Urteilsanalysen zum Arbeitsschutz und zur Haftung nach Chemikalien- und Explosionsunfällen

  • Bei Gefahrstoffen wird oft zuerst an gefährliche Chemikalien in der verarbeitenden Industrie gedacht. Gefährliche Stoffe werden aber in nahezu jedem Betrieb und auch in Privathaushalten verwendet. Ein typisches Beispiel sind Wasch- und Reinigungsmittel, von denen viele nach der europäischen Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (CLP-Verordnung) als gefährlich eingestuft und gekennzeichnet sind. Darüber hinaus ist aber zu beachten, dass nicht jeder Gefahrstoff als gefährlich gekennzeichnet ist. Die Gründe dafür können mannigfaltig sein: Der Stoff oder das Gemisch werden erst durch eine bestimmte Tätigkeit zu einer Gefährdung; als Beispiele seien Wasser an Feuchtarbeitsplätzen oder aufgewirbelter, explosionsfähiger Mehlstaub genannt. Oder der Gefahrstoff wird erst durch eine Tätigkeit freigesetzt oder gebildet; als Beispiele seien aus Aerosolpackungen, wie Bauschaum oder Reinigern freigesetzte Lösemittel (siehe dazu z.B. die Fälle 9, 10, 12 und 26) oder beiBei Gefahrstoffen wird oft zuerst an gefährliche Chemikalien in der verarbeitenden Industrie gedacht. Gefährliche Stoffe werden aber in nahezu jedem Betrieb und auch in Privathaushalten verwendet. Ein typisches Beispiel sind Wasch- und Reinigungsmittel, von denen viele nach der europäischen Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (CLP-Verordnung) als gefährlich eingestuft und gekennzeichnet sind. Darüber hinaus ist aber zu beachten, dass nicht jeder Gefahrstoff als gefährlich gekennzeichnet ist. Die Gründe dafür können mannigfaltig sein: Der Stoff oder das Gemisch werden erst durch eine bestimmte Tätigkeit zu einer Gefährdung; als Beispiele seien Wasser an Feuchtarbeitsplätzen oder aufgewirbelter, explosionsfähiger Mehlstaub genannt. Oder der Gefahrstoff wird erst durch eine Tätigkeit freigesetzt oder gebildet; als Beispiele seien aus Aerosolpackungen, wie Bauschaum oder Reinigern freigesetzte Lösemittel (siehe dazu z.B. die Fälle 9, 10, 12 und 26) oder bei Bautätigkeiten freigesetzte asbesthaltige Stäube (siehe dazu Teil 8 "Sanierung und Rückbau") genannt. Gefährdungen durch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen können also jeden und jede betreffen. Dementsprechend weit ist der Begriff Gefahrstoff in diesem Buch zu verstehen. Ein wesentlicher Fokus liegt zwar auf dem Gefahrstoffrecht im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die ja für Tätigkeiten von Beschäftigten gilt und Pflichten der Arbeitgeber enthält, sowie auf Unfallverhütungsrecht mit Unternehmerpflichten. Darüber hinaus beschäftigen wir uns aber auch mit Gefahrstoffen im weiteren Sinne und berühren damit auch den Privatbereich oder das Umweltrecht. Dabei stützen sich Gerichtsurteile auf allgemeine Rechtsprinzipen – etwa die in Schadensersatzprozessen einschlägige Verkehrssicherungspflicht, die in Strafverfahren relevante Frage der Fahrlässigkeit und der Garantenposition oder Grundsätze der kaufrechtlichen Sachmängelhaftung und das Produkthaftungsrecht. Auch das Zivilrecht und das Strafrecht beinhalten also gefahrstoffrechtlich relevante Vorschriften. Zur Verbesserung gehört immer auch das Lernen aus Erfahrung und Fehlern. Dabei ist es natürlich von Vorteil, wenn man die Fehler nicht selbst machen muss, sondern die Möglichkeit hat, aus den Fehlern anderer zu lernen. Auch die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" weist darauf hin, dass "Aufzeichnungen über Unfälle, Störungen des Betriebsablaufes und 'Beinahe-Unfälle' (innerbetrieblich oder aus einschlägigen Veröffentlichungen)" bei der Ermittlung von Gefährdungen zu berücksichtigen sind und "Anlass für die Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung sein können". Landet ein Fall vor Gericht, dann ist etwas "schief" gelaufen und häufig hat jemand (anderes) einen Fehler gemacht, aus dem sich hoffentlich lernen lässt. Diesen Ansatz verfolgen wir, indem wir Gerichtsurteile mit Bezug zum Gefahrstoffrecht vorstellen, erläutern und analysieren. Wörtliche Zitate aus den besprochenen Urteilen haben wir dabei jeweils in kursiver Schrift kenntlich gemacht. Anhand ihrer wichtigsten Aspekte haben wir die Fälle verschiedenen Themen bzw. Stadien im "Lebenszyklus" der Gefahrstoffe zugeordnet und das Buch entsprechend unterteilt, so dass es von der Abgabe bis hin zur Entsorgung reicht. Das Buch enthält folgende Kapitel: Teil 1 Inverkehrbringen, Verkauf und Abgabe, Teil 2 Kennzeichnung und Verwechslungsgefahren, Teil 3 Brand- und Explosionsgefährdungen, Teil 4 Betriebsanweisung und Unterweisung, Teil 5 Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Teil 6 An Schule und Hochschule, Teil 7 Jugendschutz und jugendlicher Leichtsinn, Teil 8 Sanierung und Rückbau, Teil 9 Umweltstrafrecht, Teil 10 Entsorgung, Teil 11 (Neben-) Wirkungen von gefahrstoffrechtlichen Regelungen. Teil 11 ist insofern speziell, als dass er sich nicht in den "Lebenszyklus" des Gefahrstoffs einordnen lässt, sondern andere interessante Aspekte aufgreift, wie den Nachbarschutz oder eine Klage auf Beseitigung des Eintrags von Holzstaub als krebserzeugend in einer TRGS.zeige mehrzeige weniger

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  • Gefahrstoffrecht_Wilrich_Vorwort-Inhaltsverzeichnis_210211.pdf
    deu

    Vorwort und Inhaltsverzeichnis

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Metadaten
Autor*innen:T. Wilrich, Cordula WilrichORCiD
Dokumenttyp:Monografie
Veröffentlichungsform:Verlagsliteratur
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2021
Organisationseinheit der BAM:2 Prozess- und Anlagensicherheit
2 Prozess- und Anlagensicherheit / 2.0 Abteilungsleitung und andere
Verlag:Erich Schmidt Verlag (ESV)
Verlagsort:Berlin
Erste Seite:I
Letzte Seite:339
DDC-Klassifikation:Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Ingenieurwissenschaften / Ingenieurbau
Freie Schlagwörter:Arbeitsschutz; Chemikalienunfälle; Explosionsschutz; Explosionsunfälle; Gefahrstoffe; Gefahrstoffrecht; Gefahrstoffverordnung; Gerichtsurteile; Haftung; Schutzmaßnahmen; TRGS; Unfälle; Verantwortung
Themenfelder/Aktivitätsfelder der BAM:Infrastruktur
URL:https://esv.info/978-3-503-19118-5
ISBN:978-3-503-19118-5
Verfügbarkeit des Dokuments:Physisches Exemplar in der Bibliothek der BAM vorhanden ("Hardcopy Access")
Bibliotheksstandort:Bd 142
Datum der Freischaltung:11.02.2021
Referierte Publikation:Nein
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