Gefahrgutverpackungen - Gesetzliche Rahmenbedingungen und BAM Gefahrgutregeln
- Gefahrgut darf nur in speziell dafür zugelassenen Umschließungen (Verpackungen, IBC, Großverpackungen etc.) transportiert werden. Die BAM ist in Deutschland die zuständige Behörde für die Erteilung von Zulassungen, für die (Baumuster-)Prüfung von Gefahrgutverpackungen sowie die Anerkennung der Qualitätssicherungsprogramme, nach denen die Gefahrgutverpackungen zu fertigen sind. Hierfür erlässt die BAM sogenannte BAM-GGRs (Gefahrgutregeln).
Autor*innen: | Anita SchmidtORCiD |
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Dokumenttyp: | Vortrag |
Veröffentlichungsform: | Präsentation |
Sprache: | Deutsch |
Jahr der Erstveröffentlichung: | 2018 |
Organisationseinheit der BAM: | 3 Gefahrgutumschließungen; Energiespeicher |
3 Gefahrgutumschließungen; Energiespeicher / 3.1 Sicherheit von Gefahrgutverpackungen und Batterien | |
DDC-Klassifikation: | Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Ingenieurwissenschaften / Ingenieurbau |
Freie Schlagwörter: | Gefahrguttransport; Gefahrgutverpackungen; Regelsetzung; Transportrecht; Zuständige Behörde |
Themenfelder/Aktivitätsfelder der BAM: | Infrastruktur |
Veranstaltung: | IK-Seminar Qualitätssicherung bei der Herstellung von Gefahrgutverpackungen aus Kunststoff |
Veranstaltungsort: | Bad Homburg, Germany |
Beginndatum der Veranstaltung: | 15.10.2018 |
Enddatum der Veranstaltung: | 15.10.2018 |
Verfügbarkeit des Dokuments: | Datei im Netzwerk der BAM verfügbar ("Closed Access") |
Datum der Freischaltung: | 02.01.2019 |
Referierte Publikation: | Nein |
Eingeladener Vortrag: | Nein |