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Geringe Gefährdung gemäß Gefahrstoffverordnung bei Corona-Selbsttest? Gericht bestätigt die Vereinbarkeit mit dem Gefahrstoffrecht

  • Corona-Selbsttests sind nicht nur in aller Munde, sondern auch in vielen Nasen und im Gespräch. Vor Kurzem musste sich das Oberverwaltungsgericht Magdeburg dazu äußern, ob die Durchführung von Corona-Selbsttests verweigert werden kann, unter anderem mit Hinweis und Begründung aus dem Gefahrstoffrecht. Dieser Aufsatz stellt das Urteil vor und geht auf die "geringe Gefährdung" gemäß Gefahrstoffrecht ein.

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  • Gefahrstoffverordnung-Coronatests_Wilrich_Sicherheitsingenieur_2021-12.pdf
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Autor*innen:Cordula WilrichORCiD, T. Wilrich
Dokumenttyp:Zeitschriftenartikel
Veröffentlichungsform:Verlagsliteratur
Sprache:Deutsch
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Sicherheitsingenieur
Jahr der Erstveröffentlichung:2021
Organisationseinheit der BAM:2 Prozess- und Anlagensicherheit
2 Prozess- und Anlagensicherheit / 2.0 Abteilungsleitung und andere
Verlag:Dr. Curt Haefner-Verlag GmbH
Verlagsort:Leinfelden-Echterdingen
Ausgabe/Heft:12
Erste Seite:44
Letzte Seite:46
DDC-Klassifikation:Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Ingenieurwissenschaften / Ingenieurbau
Freie Schlagwörter:Corona-Selbsttest; Gefahrstoffrecht; Gefahrstoffverordnung; Geringe Gefährdung
Themenfelder/Aktivitätsfelder der BAM:Infrastruktur
Verfügbarkeit des Dokuments:Datei im Netzwerk der BAM verfügbar ("Closed Access")
Datum der Freischaltung:20.12.2021
Referierte Publikation:Nein
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