Geringe Gefährdung gemäß Gefahrstoffverordnung bei Corona-Selbsttest? Gericht bestätigt die Vereinbarkeit mit dem Gefahrstoffrecht
- Corona-Selbsttests sind nicht nur in aller Munde, sondern auch in vielen Nasen und im Gespräch. Vor Kurzem musste sich das Oberverwaltungsgericht Magdeburg dazu äußern, ob die Durchführung von Corona-Selbsttests verweigert werden kann, unter anderem mit Hinweis und Begründung aus dem Gefahrstoffrecht. Dieser Aufsatz stellt das Urteil vor und geht auf die "geringe Gefährdung" gemäß Gefahrstoffrecht ein.
Autor*innen: | Cordula WilrichORCiD, T. Wilrich |
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Dokumenttyp: | Zeitschriftenartikel |
Veröffentlichungsform: | Verlagsliteratur |
Sprache: | Deutsch |
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch): | Sicherheitsingenieur |
Jahr der Erstveröffentlichung: | 2021 |
Organisationseinheit der BAM: | 2 Prozess- und Anlagensicherheit |
2 Prozess- und Anlagensicherheit / 2.0 Abteilungsleitung und andere | |
Verlag: | Dr. Curt Haefner-Verlag GmbH |
Verlagsort: | Leinfelden-Echterdingen |
Ausgabe/Heft: | 12 |
Erste Seite: | 44 |
Letzte Seite: | 46 |
DDC-Klassifikation: | Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Ingenieurwissenschaften / Ingenieurbau |
Freie Schlagwörter: | Corona-Selbsttest; Gefahrstoffrecht; Gefahrstoffverordnung; Geringe Gefährdung |
Themenfelder/Aktivitätsfelder der BAM: | Infrastruktur |
Verfügbarkeit des Dokuments: | Datei im Netzwerk der BAM verfügbar ("Closed Access") |
Datum der Freischaltung: | 20.12.2021 |
Referierte Publikation: | Nein |