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Zentrale Koordinierungsstelle für Informationen zur Behälterabfertigung (KOBAF/BIBO) - Einrichtung und erste Betriebsphase

  • Im Zusammenhang mit dem Ausstiegsbeschluss der Bundesregierung zur Nutzung der Kernenergie und der zugehörigen Vereinbarung mit den Energieversorgungsunternehmen vom 11. Juni 2001 wurde auch die Beschränkung der Entsorgung auf die direkte Endlagerung bestrahlter Brennelemente sowie die Verpflichtung zur Errichtung und Nutzung von dezentralen Zwischenlagern an den Kraftwerksstandorten vereinbart. Dieser Verpflichtung wurde mit der Beantragung und Genehmigung von insgesamt 12 Standortzwischenlagern bis Ende 2003 sowie vorlaufend 4 sog. Interimslagern entsprochen. Darüber hinaus bestehen weiterhin die bereits genehmigten zentralen Zwischenlager in Ahaus und Gorleben sowie das AVR-Behälterlager Jülich und das Zwischenlager Nord (ZLN) in Lubmin bei Greifswald. Die Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente und hochradioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung erfolgt in Deutschland in Transport- und Lagerbehältern. Diese Behälter verfügen einerseits als Transportbehälter überIm Zusammenhang mit dem Ausstiegsbeschluss der Bundesregierung zur Nutzung der Kernenergie und der zugehörigen Vereinbarung mit den Energieversorgungsunternehmen vom 11. Juni 2001 wurde auch die Beschränkung der Entsorgung auf die direkte Endlagerung bestrahlter Brennelemente sowie die Verpflichtung zur Errichtung und Nutzung von dezentralen Zwischenlagern an den Kraftwerksstandorten vereinbart. Dieser Verpflichtung wurde mit der Beantragung und Genehmigung von insgesamt 12 Standortzwischenlagern bis Ende 2003 sowie vorlaufend 4 sog. Interimslagern entsprochen. Darüber hinaus bestehen weiterhin die bereits genehmigten zentralen Zwischenlager in Ahaus und Gorleben sowie das AVR-Behälterlager Jülich und das Zwischenlager Nord (ZLN) in Lubmin bei Greifswald. Die Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente und hochradioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung erfolgt in Deutschland in Transport- und Lagerbehältern. Diese Behälter verfügen einerseits als Transportbehälter über eine verkehrsrechtliche Zulassung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) auf der Grundlage einer umfassenden Bauartprüfung durch die BAM gemäß den Vorgaben des Gefahrgutrechts auf der Basis der Internationalen IAEA-Regulations. Andererseits ist die Zwischenlagerung dieser Behälter in den o. g. Zwischenlagern auf der Grundlage des Atomgesetzes (AtG) vom BfS gesondert genehmigt. Voraussetzung für die Annahme und Einlagerung der beladenen Behälter in ein Zwischenlager ist u.a. die Einhaltung zahlreicher technischer Anforderungen an die Qualität, die Eigenschaften und den Zustand der Behälter und deren Inventar. Diese Anforderungen sind in den jeweiligen lagerspezifischen „Technischen Annahmebedingungen“ festgeschrieben. Sie reichen von den Nachweisen über die ordnungsgemäße Herstellung jedes einzelnen Behälters einschließlich aller seiner Komponenten bis hin zu den Abfertigungsvorschriften zur Montage der Deckel-Dichtsysteme nach der Behälterbeladung im KKW.zeige mehrzeige weniger

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  • 2005-06-14 Zentrale Koordinierungsstelle für Informationen zur Behälterabfertigung (KOBAF_BIBO) - Einrichtung und erste Betriebsphase.pdf
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Autor*innen:Holger Völzke
Dokumenttyp:Vortrag
Veröffentlichungsform:Präsentation
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2005
Freie Schlagwörter:BIBO; Behälterabfertigung; KOBAF
Veranstaltung:4. Symposium Lagerung und Transport radioaktiver Stoffe
Veranstaltungsort:Hannover, Germany
Beginndatum der Veranstaltung:2005-06-14
Enddatum der Veranstaltung:2005-06-15
Verfügbarkeit des Dokuments:Datei im Netzwerk der BAM verfügbar ("Closed Access")
Datum der Freischaltung:03.03.2016
Referierte Publikation:Nein
Eingeladener Vortrag:Nein
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