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Vorschriftenentwicklung aufgrund von Unfallereignissen

  • Jedes technische Produkt oder Verfahren ist mit einem Versagensrisiko verbunden, ein Null-Risiko gibt es nicht. Dies trifft auch für alle anderen Lebensbereiche zu. Wenn sich jedoch Unfallereignisse mit demselben Produkt ständig wiederholen und darüber hinaus mit hohen Opferzahlen oder großen Umweltschäden verbunden sind, wird immer wieder die Frage aufgeworfen, warum aus den vergangenen Ereignissen scheinbar keine Lehren gezogen worden sind, um diese Wiederholungen zu verhindern. Historische Beispiele belegen, dass es immer einer mehr oder weniger langen Zeitspanne bedarf, bis alle Akteure an dem sprichwörtlich gleichen Strick ziehen und eine Verbesserung bewirken, z. B. durch verbesserte technische Regelungen, Abkommen und Vereinbarungen. Im folgenden Beitrag wird dies an einigen Beispielen aus dem Verkehrswesen, u. a. auch aus dem Gefahrgutbereich, erläutert.

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Metadaten
Autor*innen:Rainer Konersmann, Klaus-Michael Pötzsch
Dokumenttyp:Zeitschriftenartikel
Veröffentlichungsform:Verlagsliteratur
Sprache:Deutsch
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Technische Überwachung
Jahr der Erstveröffentlichung:2010
Verlag:Springer-VDI-Verl.
Verlagsort:Düsseldorf
Jahrgang/Band:51
Ausgabe/Heft:5
Erste Seite:48
Letzte Seite:53
Freie Schlagwörter:Gefahrgut; Risikobasierte Vorschriftenentwicklung; Unfallerzeugnisse
ISSN:1434-9728
ISSN:1436-4948
ISSN:0372-2457
ISSN:0376-1185
Verfügbarkeit des Dokuments:Physisches Exemplar in der Bibliothek der BAM vorhanden ("Hardcopy Access")
Bibliotheksstandort:Sonderstandort: Publica-Schrank
Datum der Freischaltung:19.02.2016
Referierte Publikation:Nein
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