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Heftige Reaktionen vermeiden - Vorschriften - Für Lagerung und Transport von Lithiumbatterien gelten unterschiedliche Vorschriften. Die Beförderung beschädigter Batterien ist noch verboten.

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Metadaten
Autor*innen:Ingo Döring
Dokumenttyp:Zeitschriftenartikel
Veröffentlichungsform:Verlagsliteratur
Sprache:Deutsch
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Gefahrgut
Jahr der Erstveröffentlichung:2012
Verlag:Vogel
Verlagsort:München
Jahrgang/Band:9
Erste Seite:30
Letzte Seite:31
Freie Schlagwörter:Gefahrgut; Lithiumbatterien
ISSN:0944-6117
Verfügbarkeit des Dokuments:Physisches Exemplar in der Bibliothek der BAM vorhanden ("Hardcopy Access")
Bibliotheksstandort:Sonderstandort: Publica-Schrank
Datum der Freischaltung:19.02.2016
Referierte Publikation:Nein
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