TY - CONF A1 - Schmidt, Anita T1 - Beförderungsfragen im Zusammenhang mit Lithium-Batterien N2 - Für den Transport von Lithium-Batterien sind verschiedene Vorschriften des Transportrechts zu beachten. Insbesondere für defekte und beschädigte Lithium-Batterien, die beim Transport gefährlich reagieren, in Brand geraten oder giftige Gase freisetzen können, werden in 2019 neue Regelungen anwendbar sein. Die BAM ist in Deutschland zuständige Behörde für deren Umsetzung. T2 - Gefahrguttag des BMVI im Rahmen der IAA Nutzfahrzeuge CY - Hannover, Germany DA - 25.09.2018 KW - Lithium Batterien KW - Gefahrgut Transport KW - Verpackungen PY - 2018 AN - OPUS4-47112 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER -