TY - CONF A1 - Grätz, Rainer T1 - Konformitätsbewertung mechanischer Ex-Betriebsmittel T2 - Heilbronner Ex-Seminar 2016 N2 - Ausgehend von den entsprechenden Artikeln des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union /1/ lassen sich die Europäischen Richtlinien entsprechend der Zielrichtung der zugrundeliegenden Artikel folgendermaßen gliedern: - Richtlinien zur Harmonisierung des Handels (Beschaffenheitsrichtlinien) nach Artikel 114 (früher Artikel 95 EG-Vertrag) - Richtlinien über Mindeststandards zum Schutz der Arbeitnehmer (Arbeitsschutzrichtlinien) nach Artikel 153 (früher Artikel 137 EG-Vertrag) Diese Richtlinien sind von den Mitgliedsstaaten in ihre jeweiligen nationalen Rechtssysteme umzusetzen. Die Art und Weise der Umsetzung ist abhängig davon, zu welcher der beiden Gruppen die Richtlinie gehört. Richtlinien nach Artikel 114 sind in die entsprechenden Gesetze und Verordnungen so umzusetzen, dass die wesentlichen Forderungen unverändert übernommen werden. Beschaffenheitsanforderungen an Produkte, die Explosionsschutzanforderungen zu erfüllen haben, werden in Deutschland durch die 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV, Maschinenverordnung) /2/ und speziell für atmosphärische Bedingungen in der 11. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (11. ProdSV, Explosionsschutzverordnung /3/ bis 19.4.2016 bzw. Explosionsschutzprodukteverordnung /4/ ab 20.04.2016) geregelt. Durch die 11. ProdSV wurde die Richtlinie 94/9/EG /5/ bzw. wird die Richtlinie 2014/34/EU /6/ in deutsches Recht überführt. Die Richtlinie 2014/34/EU gibt es seit dem 26. Februar 2014. Sie ersetzt die Richtlinie 94/9/EG. Die Frist für den Übergang von der Richtlinie 94/9/EG zur Richtlinie 2014/34/EU endet am 20. April 2016. Die Richtlinie 2014/34/EU ist eine Neufassung der Richtlinie 94/9/EG, wobei die Inhalte des sogenannten Neuen Rechtsrahmens einbezogen wurden. Die materiellen Anforderungen der Richtlinie 2014/34/EU unterscheiden sich nicht von denen der Richtlinie 94/9/EG. Wesentlicher Inhalt dieser Verordnungen und der Europäischen Richtlinie 2014/34/EU sind die Begriffsdefinitionen für Geräte, Schutzsysteme und Komponenten, das System der Konformitätsbewertung und die Konformitätserklärung, sowie die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen. Es gilt dabei das Prinzip der Herstellerverantwortung. Der Hersteller eines Produktes dokumentiert die Erfüllung der Richtlinienanforderungen mit seiner Konformitätserklärung und der Kennzeichnung des Produktes mit dem CE-Zeichen. T2 - 41. Heilbronner Ex-Schutz-Seminare "Planen, Errichten und Betreiben von Anlagen in explosionsgefährdeten Betriebsstätten" CY - Heilbronn, Germany DA - 02.03.2016 KW - Mechanische Ex-Betriebsmittel KW - Nichtelektrische Geräte KW - ATEX Richtlinie 2014/34/EU KW - Konformitätsbewertung KW - Kombinierte Geräte PY - 2016 SP - Paper 1 5, 10 AN - OPUS4-37476 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER -