TY - JOUR A1 - Wilrich, Cordula A1 - Wilrich, Thomas T1 - Explosion bei Reinigungsarbeiten mit Ethanol im Schulunterricht N2 - Für die Reinigung ihres Klassenzimmers von Klebstoffresten, Schmierereien u. ä. am Ende des Schuljahres verwendeten die Schüler einen 20 l-Blechkanister mit Lösemittel (Ethanol bzw. Spiritus für Matrizendrucker), der als leichtentzündlich gekennzeichnet war. Die Entnahme des Lösemittels durch die Schüler erfolgte durch vorsichtiges Kippen des in einem Regal stehenden Kanisters nach vorne, so dass Lösemittel auf die für die Reinigung verwendeten Papiertücher tropfte. Am 23. Juni 1997 kam es unter Bildung einer Stichflamme zur Entzündung verschütteten Ethanols und in der Folge auch zum Bersten des Behälters. In der Folge des Unfalls verstarb eine Schülerin und acht weitere Schülerinnen und Schüler wurden zum Teil schwerstverletzt. Zudem entstand infolge des Brandgeschehens erheblicher Sachschaden. Dieser Aufsatz stellt das Strafurteil gegen den verantwortlichen Lehrer vor und diskutiert die relevanten, aber im Urteil nicht benannten Anforderungen des Gefahrstoffrechts. KW - Explosion KW - Explosionsschutz KW - Gefahrstoffverordnung KW - Gefährdungsbeurteilung KW - Schutzmaßnahmen KW - Substitution PY - 2020 DO - https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.01.11 SN - 2365-7626 SN - 2365-7634 (eJournal) IS - 1 SP - 43 EP - 46 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-50269 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Schröder, Volkmar T1 - Wasserstoff - Ein gefährlicher Stoff? N2 - Im Beitrag werden die sicherheitstechnischen Eigenschaften von Wasserstoff diskutiert. Sowohl die Herstellung durch Wasserelektrolyse als auch die Einspeisung von Wasserstoff ins Erdgasnetz werden im Hinblick auf mögliche Gefahren durch die Veränderung von sicherheitstechnischen Kenngrößen unter Prozessbedingungen betrachtet. T2 - Fachgespräch Wasserstoff und Anlagensicherheit CY - Berlin, Germany DA - 10.09.2020 KW - Wasserstoff KW - Explosionsschutz KW - Sicherheitstechnische Eigenschaften PY - 2020 AN - OPUS4-51287 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - BOOK A1 - Wilrich, Thomas A1 - Wilrich, Cordula T1 - Gefahrstoffrecht vor Gericht - 40 Urteilsanalysen zum Arbeitsschutz und zur Haftung nach Chemikalien- und Explosionsunfällen N2 - Bei Gefahrstoffen wird oft zuerst an gefährliche Chemikalien in der verarbeitenden Industrie gedacht. Gefährliche Stoffe werden aber in nahezu jedem Betrieb und auch in Privathaushalten verwendet. Ein typisches Beispiel sind Wasch- und Reinigungsmittel, von denen viele nach der europäischen Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (CLP-Verordnung) als gefährlich eingestuft und gekennzeichnet sind. Darüber hinaus ist aber zu beachten, dass nicht jeder Gefahrstoff als gefährlich gekennzeichnet ist. Die Gründe dafür können mannigfaltig sein: Der Stoff oder das Gemisch werden erst durch eine bestimmte Tätigkeit zu einer Gefährdung; als Beispiele seien Wasser an Feuchtarbeitsplätzen oder aufgewirbelter, explosionsfähiger Mehlstaub genannt. Oder der Gefahrstoff wird erst durch eine Tätigkeit freigesetzt oder gebildet; als Beispiele seien aus Aerosolpackungen, wie Bauschaum oder Reinigern freigesetzte Lösemittel (siehe dazu z.B. die Fälle 9, 10, 12 und 26) oder bei Bautätigkeiten freigesetzte asbesthaltige Stäube (siehe dazu Teil 8 "Sanierung und Rückbau") genannt. Gefährdungen durch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen können also jeden und jede betreffen. Dementsprechend weit ist der Begriff Gefahrstoff in diesem Buch zu verstehen. Ein wesentlicher Fokus liegt zwar auf dem Gefahrstoffrecht im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die ja für Tätigkeiten von Beschäftigten gilt und Pflichten der Arbeitgeber enthält, sowie auf Unfallverhütungsrecht mit Unternehmerpflichten. Darüber hinaus beschäftigen wir uns aber auch mit Gefahrstoffen im weiteren Sinne und berühren damit auch den Privatbereich oder das Umweltrecht. Dabei stützen sich Gerichtsurteile auf allgemeine Rechtsprinzipen – etwa die in Schadensersatzprozessen einschlägige Verkehrssicherungspflicht, die in Strafverfahren relevante Frage der Fahrlässigkeit und der Garantenposition oder Grundsätze der kaufrechtlichen Sachmängelhaftung und das Produkthaftungsrecht. Auch das Zivilrecht und das Strafrecht beinhalten also gefahrstoffrechtlich relevante Vorschriften. Zur Verbesserung gehört immer auch das Lernen aus Erfahrung und Fehlern. Dabei ist es natürlich von Vorteil, wenn man die Fehler nicht selbst machen muss, sondern die Möglichkeit hat, aus den Fehlern anderer zu lernen. Auch die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" weist darauf hin, dass "Aufzeichnungen über Unfälle, Störungen des Betriebsablaufes und 'Beinahe-Unfälle' (innerbetrieblich oder aus einschlägigen Veröffentlichungen)" bei der Ermittlung von Gefährdungen zu berücksichtigen sind und "Anlass für die Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung sein können". Landet ein Fall vor Gericht, dann ist etwas "schief" gelaufen und häufig hat jemand (anderes) einen Fehler gemacht, aus dem sich hoffentlich lernen lässt. Diesen Ansatz verfolgen wir, indem wir Gerichtsurteile mit Bezug zum Gefahrstoffrecht vorstellen, erläutern und analysieren. Wörtliche Zitate aus den besprochenen Urteilen haben wir dabei jeweils in kursiver Schrift kenntlich gemacht. Anhand ihrer wichtigsten Aspekte haben wir die Fälle verschiedenen Themen bzw. Stadien im "Lebenszyklus" der Gefahrstoffe zugeordnet und das Buch entsprechend unterteilt, so dass es von der Abgabe bis hin zur Entsorgung reicht. Das Buch enthält folgende Kapitel: Teil 1 Inverkehrbringen, Verkauf und Abgabe, Teil 2 Kennzeichnung und Verwechslungsgefahren, Teil 3 Brand- und Explosionsgefährdungen, Teil 4 Betriebsanweisung und Unterweisung, Teil 5 Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Teil 6 An Schule und Hochschule, Teil 7 Jugendschutz und jugendlicher Leichtsinn, Teil 8 Sanierung und Rückbau, Teil 9 Umweltstrafrecht, Teil 10 Entsorgung, Teil 11 (Neben-) Wirkungen von gefahrstoffrechtlichen Regelungen. Teil 11 ist insofern speziell, als dass er sich nicht in den "Lebenszyklus" des Gefahrstoffs einordnen lässt, sondern andere interessante Aspekte aufgreift, wie den Nachbarschutz oder eine Klage auf Beseitigung des Eintrags von Holzstaub als krebserzeugend in einer TRGS. KW - Arbeitsschutz KW - Chemikalienunfälle KW - Explosionsunfälle KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstoffrecht KW - Gefahrstoffverordnung KW - Gerichtsurteile KW - Haftung KW - Schutzmaßnahmen KW - Explosionsschutz KW - TRGS KW - Unfälle KW - Verantwortung PY - 2021 UR - https://esv.info/978-3-503-19118-5 SN - 978-3-503-19118-5 SP - I EP - 339 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-52108 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - RPRT A1 - Grunewald, Thomas A1 - Grätz, Rainer A1 - Holländer, Lars T1 - Entwicklung normativer Anforderungen an explosionsgeschützte nichtelektrische Geräte resultierend aus der Zündfähigkeit mechanisch erzeugter Schlagfunken (NAMES) N2 - Die Ergebnisse des Forschungsprojektes zeigen, dass Schlagvorgänge mit Edelstählen eine erhebliche Zündgefahr von explosionsfähigen Brenngasgemischen darstellen können. Dabei bestehen jedoch mitunter deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Brenngasgemischen. Besonders hohe Zündwahrscheinlichkeiten konnten bei Brenngasgemischen mit Brenngasen der IEC-Explosionsgruppe IIC beobachtet werden, die Acetylen bzw. Wasserstoff als Brenngas enthielten. Schläge im Wasserstoff/Luft-Gemisch waren dabei jedoch bedeutend zündwirksamer. In diesem Gasgemisch konnte bei nied-rigen maximalen Schlagenergien bis 60 J sogar eine mitunter höhere relative Zündhäufigkeit beobachtet werden als bei Versuchen mit unlegiertem Baustahl. KW - Funken KW - Mechanisch erzeugte Funken KW - Schlagfunken KW - Reibfunken KW - Mechanische Funken KW - Mechanische Geräte KW - Explosionsschutz KW - ATEX KW - Nichtelektrische Geräte PY - 2015 UR - https://www.tib.eu/de/suchen/id/TIBKAT%3A877987866/Entwicklung-normativer-Anforderungen-an-explosionsgesch%C3%BCtzte/?tx_tibsearch_search%5Bsearchspace%5D=tn SP - 1 EP - 38 AN - OPUS4-38581 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Beyer, M. A1 - Grätz, Rainer T1 - Internationale Normen für explosionsgeschützte mechanische Geräte – ISO 80079-36 und -37 N2 - Die beiden Normen ISO 80079-36 (Nichtelektrische Geräte für den Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären - Grundlagen und Anforderungen) und ISO 80079-37 (Nichtelektrische Geräte für den Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären - Schutz durch konstruktive Sicherheit "c", Zündquellenüberwachung "b", Flüssigkeitskapselung "k") beschreiben die Anforderungen an explosionsgeschützte mechanische Geräte. Die Normen ersetzen die Teile 1, 5, 6, und 8 der Normenreihe DIN EN 13463. Wesentliche Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu den Vorgängernormen werden hier erläutert. ISO 80079, Teil 36 und 37 sind Teil einer Normenreihe für nichtelektrische Geräte und Schutzsysteme (ISO/IEC 80079), die gemeinsam mit den Normen für explosionsgeschützte elektrische Geräte (Normenreihe IEC 60079) ein integriertes internationales technisches Regelwerk für den Explosionsschutz bildet. Dies wird mittel- bis langfristig den globalen Marktzugang, insbesondere für die exportorientierten deutschen Hersteller, erleichtern. Zu den gerade erschienenen Normen der Reihe ISO/IEC 80079 wurden parallel zum Normungsprozess die Grundlagen erarbeitet, um sie analog zu den elektrischen Geräten in das IECEx System einzubinden. Die Möglichkeiten zur Anwendung der beiden Normen bei der Konformitätsbewertung im Rahmen der ATEX Richtlinie und des IECEx Systems werden diskutiert. T2 - 14. BAM-PTB-Kolloquium zur chemischen und physikalischen Sicherheitstechnik CY - Berlin, Germany DA - 14.06.2016 KW - Explosionsschutz KW - Explosionsgeschützte mechanische Geräte KW - ATEX Richtlinie 2014/34/EU KW - IECEx-System KW - ISO 80079-36/37 PY - 2016 DO - https://doi.org/10.7795/510.20161124 AN - OPUS4-37470 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Beyer, M. A1 - Grätz, Rainer T1 - Internationale Normen für explosionsgeschützte mechanische Geräte – ISO 80079-36 und -37 N2 - Die beiden Normen ISO 80079-36 (Nichtelektrische Geräte für den Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären - Grundlagen und Anforderungen) und ISO 80079-37 (Nichtelektrische Geräte für den Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären - Schutz durch konstruktive Sicherheit "c", Zündquellenüberwachung "b", Flüssigkeitskapselung "k") beschreiben die Anforderungen an explosi-onsgeschützte mechanische Geräte. Die Normen ersetzen die Teile 1, 5, 6, und 8 der Normenreihe DIN EN 13463. Wesentliche Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu den Vorgängernormen werden hier erläutert. ISO 80079, Teil 36 und 37 sind Teil einer Normenreihe für nichtelektrische Geräte und Schutzsysteme (ISO/IEC 80079), die gemeinsam mit den Normen für ex-plosionsgeschützte elektrische Geräte (Normenreihe IEC 60079) ein integriertes internationales technisches Regelwerk für den Explosionsschutz bildet. Dies wird mittel- bis langfristig den globalen Marktzugang, insbesondere für die exportorientierten deutschen Hersteller, erleichtern. Zu den gerade erschienenen Normen der Reihe ISO/IEC 80079 wurden parallel zum Normungsprozess die Grundlagen erarbeitet, um sie analog zu den elektrischen Geräten in das IECEx System einzubinden. Die Möglichkeiten zur Anwendung der beiden Normen bei der Konformitätsbewertung im Rahmen der ATEX Richtlinie und des IECEx Systems werden diskutiert. T2 - 14. Kolloquium zur chemischen und physikalischen Sicherheitstechnik CY - Berlin, Germany DA - 14.06.2016 KW - Explosionsschutz KW - Explosionsgeschützte mechanische Geräte KW - ATEX Richtlinie 2014/34/EU KW - IECEx-System KW - ISO 80079-36/37 PY - 2016 SN - 978-3-9817853-5-7 SN - 0938-5533 SP - 45 EP - 53 CY - Berlin AN - OPUS4-37472 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Thomas A1 - Wilrich, Cordula T1 - Explosion beim Bau der Salzgrotte in St. Ingbert: Zur strafrechtlichen Verantwortung für fehlende Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung, Unterweisung und Aufsichtsführung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen N2 - Beim Bau einer Salzgrotte für eine Wellnesslandschaft im Keller eines Wohnhauses kam es zu einer folgenschweren Explosion: Die bei der Verwendung des Bauschaums freigesetzten Gase und Dämpfe sammelten sich im Keller und entzündeten sich schließlich. Durch die Explosion starben zwei Arbeiter, ein weiterer Arbeiter sowie die Käuferin der Salzgrotte erlitten massive Verbrennungen. Dieser Aufsatz stellt das Gerichtsurteil gegen die Geschäftsführer der ausführenden GmbH vor, bereitet die wesentlichen Aussagen zu Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung, Unterweisung und Aufsichtsführung auf, erläutert sie und ergänzt Bezüge zur heute einschlägigen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). KW - Explosionsschutz KW - Arbeitsschutz KW - Gefahrstoffverordnung KW - Gefährdungsbeurteilung KW - Schutzmaßnahmen KW - Gefahrstoffe PY - 2018 UR - https://www.BauPortal-digital.de/BauP.01.2018.066 SN - 1866-0207 SN - 2190-5800 IS - 1 SP - 67 EP - 68 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-43914 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Thomas A1 - Wilrich, Cordula T1 - Die Explosion beim Bau der Salzgrotte in St. Ingbert N2 - Beim Bau einer Salzgrotte für eine Wellnesslandschaft im Keller eines Wohnhauses kam es zu einer folgenschweren Explosion: Die bei der Verwendung des Bauschaums freigesetzten Gase und Dämpfe sammelten sich im Keller und entzündeten sich schließlich. Durch die Explosion starben zwei Arbeiter, ein weiterer Arbeiter sowie die Käuferin der Salzgrotte erlitten massive Verbrennungen. Dieser Aufsatz stellt das Gerichtsurteil gegen die Geschäftsführer der ausführenden GmbH vor, bereitet die wesentlichen Aussagen zu Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung, Unterweisung und Aufsichtsführung auf, erläutert sie und ergänzt Bezüge zur heute einschlägigen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). KW - Arbeitsschutz KW - Explosionsschutz KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstoffverordnung KW - Gefährdungsbeurteilung KW - Schutzmaßnahmen PY - 2018 DO - https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2018.02.07 SN - 2199-7330 SN - 2199-7349 IS - 2 SP - 72 EP - 78 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-44238 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Grätz, Rainer T1 - IEC TC31/SC 31M and CEN TC 305 N2 - Overview about the status of european and international standardisation in the field of explosion protection of nonelectrical equipment and protective systems T2 - 21st ExNB-Meeting - Coordination of Notified Bodies - Directive 2014/34/EU of the European Parliament and of the Council (ATEX) CY - Brussels, Belgium DA - 31.01.2018 KW - Explosion protection KW - Standardisation KW - Explosionsschutz KW - Normung PY - 2018 AN - OPUS4-44174 LA - eng AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Thomas A1 - Wilrich, Cordula T1 - Die Explosion beim Bau der Salzgrotte in St. Ingbert N2 - Beim Bau einer Salzgrotte für eine Wellnesslandschaft im Keller eines Wohnhauses kam es zu einer folgenschweren Explosion: Die bei der Verwendung des Bauschaums freigesetzten Gase und Dämpfe sammelten sich im Keller und entzündeten sich schließlich. Durch die Explosion starben zwei Arbeiter, ein weiterer Arbeiter sowie die Käuferin der Salzgrotte erlitten massive Verbrennungen. Dieser Aufsatz stellt das Gerichtsurteil gegen die Geschäftsführer der ausführenden GmbH vor, bereitet die wesentlichen Aussagen zu Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung, Unterweisung und Aufsichtsführung auf, erläutert sie und ergänzt Bezüge zur heute einschlägigen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). KW - Arbeitsschutz KW - Explosionsschutz KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstoffverordnung KW - Gefährdungsbeurteilung KW - Schutzmaßnahmen PY - 2018 DO - https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2018.02.09 SN - 2365-7626 SN - 2365-7634 IS - 2 SP - 81 EP - 87 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-44402 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Grätz, Rainer T1 - Grundlagen für die Konformitätsbewertung nichtelektrischer Produkte N2 - Beschaffenheitsanforderungen an Produkte, die Explosionsschutzanforderungen zu erfüllen haben, werden in Deutschland durch die 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV, Maschinenverordnung) und speziell für atmosphärische Bedingungen in der 11. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (11. ProdSV, Explosionsschutzverordnung bis 19.4.2016 bzw. Explosionsschutzprodukteverordnung ab 20.04.2016) geregelt. Wesentlicher Inhalt dieser Verordnungen und der Europäischen Richtlinie 2014/34/EU sind die Begriffsdefinitionen für Geräte, Schutzsysteme und Komponenten, das System der Konformitätsbewertung und die Konformitätserklärung, sowie die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen. Es gilt dabei das Prinzip der Herstellerverantwortung. Der Hersteller eines Produktes dokumentiert die Erfüllung der Richtlinienanforderungen mit seiner Konformitätserklärung und der Kennzeichnung des Produktes mit dem CE-Zeichen. T2 - 43. Heilbronner Ex-Schutz-Seminare Planen, Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Betriebsstätten CY - Heilbronn, Germany DA - 20.02.2018 KW - Explosionsschutz KW - Konformitätsbewertung KW - ATEX KW - Richtlinie 2014/34/EU KW - Zündgefahrenbewertung PY - 2018 SP - Paper M05, 1 EP - 58 AN - OPUS4-44287 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Grätz, Rainer T1 - Grundlagen für die Konformitätsbewertung nichtelektrischer Produkte N2 - Beschaffenheitsanforderungen an Produkte, die Explosionsschutzanforderungen zu erfüllen haben, werden in Deutschland durch die 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV, Maschinenverordnung) und speziell für atmosphärische Bedingungen in der 11. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (11. ProdSV, Explosionsschutzverordnung bis 19.4.2016 bzw. Explosionsschutzprodukteverordnung ab 20.04.2016) geregelt. Wesentlicher Inhalt dieser Verordnungen und der Europäischen Richtlinie 2014/34/EU sind die Begriffsdefinitionen für Geräte, Schutzsysteme und Komponenten, das System der Konformitätsbewertung und die Konformitätserklärung, sowie die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen. Es gilt dabei das Prinzip der Herstellerverantwortung. Der Hersteller eines Produktes dokumentiert die Erfüllung der Richtlinienanforderungen mit seiner Konformitätserklärung und der Kennzeichnung des Produktes mit dem CE-Zeichen. T2 - 43. Heilbronner Ex-Schutz-Seminare Planen, Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Betriebsstätten CY - Heilbronn, Germany DA - 20.02.2018 KW - Explosionsschutz KW - Konformitätsbewertung KW - ATEX KW - Richtlinie 2014/34/EU KW - Zündgefahrenbewertung PY - 2018 AN - OPUS4-44288 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Grätz, Rainer T1 - Rechtliche Anforderungen des Explosionsschutzes: Einordnung des Explosionsschutzes im System der gesetzlichen Regelungen N2 - Ausgehend von den entsprechenden Artikeln des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union lassen sich die Europäischen Richtlinien entsprechend der Zielrichtung der zugrundeliegenden Artikel folgendermaßen gliedern: - Richtlinien zur Harmonisierung des Handels (Beschaffenheitsrichtlinien) nach Artikel 114 (früher Artikel 95 EG-Vertrag) - Richtlinien über Mindeststandards zum Schutz der Arbeitnehmer (Arbeitsschutzrichtlinien) nach Artikel 153 (früher Artikel 137 EG-Vertrag) Diese Richtlinien sind von den Mitgliedsstaaten in ihre jeweiligen nationalen Rechtssysteme umzusetzen. Die Art und Weise der Umsetzung ist abhängig davon, zu welcher der beiden Gruppen die Richtlinie gehört. Richtlinien nach Artikel 114 sind in die entsprechenden Gesetze und Verordnungen so umzusetzen, dass die wesentlichen Forderungen unverändert übernommen werden. Im Gegensatz dazu können bei der Umsetzung von Richtlinien nach Artikel 153 über die Forderungen dieser Richtlinien hinaus eigene weitergehende Forderungen beibehalten oder neu eingeführt werden. T2 - DECHEMA-Weiterbildungskurs "Grundlagen und rechtliche Anforderungen des Explosiosschutzes" CY - Frankfurt am Main, Germany DA - 22.11.2017 KW - Explosionsschutz KW - ATEX KW - Konformitätsbewertung KW - Zündgefahrenbewertung PY - 2017 SP - Paper 3, 1 EP - 74 PB - DECHEMA-Forschungsinstitut CY - Frankfurt am Main, Germany AN - OPUS4-43224 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Grätz, Rainer T1 - Rechtliche Anforderungen des Explosionsschutzes: Einordnung des Explosionsschutzes im System der gesetzlichen Regelungen N2 - Ausgehend von den entsprechenden Artikeln des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union lassen sich die Europäischen Richtlinien entsprechend der Zielrichtung der zugrundeliegenden Artikel folgendermaßen gliedern: - Richtlinien zur Harmonisierung des Handels (Beschaffenheitsrichtlinien) nach Artikel 114 (früher Artikel 95 EG-Vertrag) - Richtlinien über Mindeststandards zum Schutz der Arbeitnehmer (Arbeitsschutzrichtlinien) nach Artikel 153 (früher Artikel 137 EG-Vertrag) Diese Richtlinien sind von den Mitgliedsstaaten in ihre jeweiligen nationalen Rechtssysteme umzusetzen. Die Art und Weise der Umsetzung ist abhängig davon, zu welcher der beiden Gruppen die Richtlinie gehört. Richtlinien nach Artikel 114 sind in die entsprechenden Gesetze und Verordnungen so umzusetzen, dass die wesentlichen Forderungen unverändert übernommen werden. Im Gegensatz dazu können bei der Umsetzung von Richtlinien nach Artikel 153 über die Forderungen dieser Richtlinien hinaus eigene weitergehende Forderungen beibehalten oder neu eingeführt werden. T2 - DECHEMA-Weiterbildungskurs "Grundlagen und rechtliche Anforderungen des Explosiosschutzes" CY - Frankfurt am Main, Germany DA - 22.11.2017 KW - Explosionsschutz KW - ATEX KW - Konformitätsbewertung KW - Zündgefahrenbewertung PY - 2017 AN - OPUS4-43225 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Grätz, Rainer T1 - Normung im Bereich des Explosionsschutzes - nicht-elektrisch - N2 - Geräte zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen fallen unter die europäische Richtlinie 2014/34/EU /1/. Diese ist eine Richtlinie zur Harmonisierung des Handels (Beschaffenheitsrichtlinien) nach Artikel 114 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union /2/ (früher Artikel 95 EG-Vertrag) und regelt grundlegende Anforderungen an die Sicherheit der entsprechenden Geräte. Die Forderungen der Richtlinien nach Artikel 114 werden durch harmonisierte europäische Normen konkretisiert. Hinsichtlich der grundlegenden Struktur der Normen im nicht-elektrischen Bereich unterscheidet man dabei: A-Normen • Normen zu Grundprinzipien des Explosionsschutzes, wie Gefährdungsbeurteilung und Zündgefahrenbewertung B-Normen • Normen zur Bestimmung sicherheitstechnischer Kenngrößen • Normen für nicht-elektrische Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen • Normen zu konstruktiven Explosionsschutzmaßnahmen C-Normen • Normen für spezielle Geräte oder Schutzsysteme, wie Flammendurchschlagsicherungen oder Ventilatoren Von besonderer Bedeutung für nicht-elektrische Geräte sind die Normenreihe DIN EN 13463ff/3/ und die DIN EN ISO 80079-36 /4/ und DIN EN ISO 80079-37 /5/. T2 - DECHEMA-Weiterbildungskurs "Grundlagen und rechtliche Anforderungen des Explosiosschutzes" CY - Frankfurt am Main, Germany DA - 22.11.2017 KW - Normen KW - Explosionsschutz KW - ATEX KW - Konformitätsbewertung KW - Zündgefahrenbewertung PY - 2017 SP - Paper 6, 1 PB - DECHEMA-Forschungsinstitut CY - Frankfurt am Main AN - OPUS4-43226 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Grätz, Rainer T1 - Normung im Bereich des Explosionsschutzes - nicht-elektrisch - N2 - Geräte zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen fallen unter die europäische Richtlinie 2014/34/EU /1/. Diese ist eine Richtlinie zur Harmonisierung des Handels (Beschaffenheitsrichtlinien) nach Artikel 114 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union /2/ (früher Artikel 95 EG-Vertrag) und regelt grundlegende Anforderungen an die Sicherheit der entsprechenden Geräte. Die Forderungen der Richtlinien nach Artikel 114 werden durch harmonisierte europäische Normen konkretisiert. Hinsichtlich der grundlegenden Struktur der Normen im nicht-elektrischen Bereich unterscheidet man dabei: • A-Normen o Normen zu Grundprinzipien des Explosionsschutzes, wie Gefährdungsbeurteilung und Zündgefahrenbewertung • B-Normen o Normen zur Bestimmung sicherheitstechnischer Kenngrößen o Normen für nicht-elektrische Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen o Normen zu konstruktiven Explosionsschutzmaßnahmen • C-Normen o Normen für spezielle Geräte oder Schutzsysteme, wie Flammendurchschlagsicherungen oder Ventilatoren Von besonderer Bedeutung für nicht-elektrische Geräte sind die Normenreihe DIN EN 13463ff /3/ und die DIN EN ISO 80079-36 /4/ und DIN EN ISO 80079-37 /5/. T2 - DECHEMA-Weiterbildungskurs "Grundlagen und rechtliche Anforderungen des Explosiosschutzes" CY - Frankfurt am Main, Germany DA - 22.11.2017 KW - Explosionsschutz KW - ATEX KW - Konformitätsbewertung KW - Zündgefahrenbewertung KW - Normen PY - 2017 AN - OPUS4-43227 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Schröder, Volkmar T1 - Einführung in die Grundlagen des Explosionsschutzes N2 - Der Beitrag gibt eine Einführung in den Explossionsschutz. Neben den Schnittstellen zu benachbarten Gebieten wie Anlagensicherheit und Arbeitsschutz werden die Arten möglicher Explosionen in der Prozessindustrie und die Prinzipien des Explosionsschutzes erläutert. Einige Störfälle der letzten Jahre werden diskutiert. T2 - DECHEMA-Kurs "Grundlagen und rechtliche Anforderungen des Explosionsschutzes" CY - Frankfurt am Main, Germany DA - 22.11.2017 KW - Gasexplosionen KW - Explosionsschutz KW - Gefährdungsbeurteilung KW - Sicherheitstechnische Kenngrößen KW - Schutzmaßnahmen PY - 2017 AN - OPUS4-43318 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Seifert, Alexander T1 - Chemsafe – Neues von der Datenbank für Kenngrößen des Explosionsschutzes N2 - Chemsafe wird seit Mai 2017 öffentlich und unentgeltlich über das Internet publiziert, um der Industrie und der Wissenschaft die gezielte Nutzung aktueller und bewerteter Daten zu ermöglichen. Dadurch wird die Datenbank in Normen und Technischen Regeln zitierbar. Die herausgebenden Bundesanstalten folgen so der Hightech-Strategie der Bundesregierung, die den Transfer öffentlich finanzierter, wissenschaftlicher Ergebnisse in Produkte und Dienstleistungen zum Nutzen der Gesellschaft fördert. Der Zugang zu diesen Ergebnissen im Internet soll ohne rechtliche oder technische Hürden und ohne Kosten möglich sein (Open Access). T2 - 13. Fachtagung "Anlagen-, Arbeits- und Umweltsicherheit CY - Köthen, Germany DA - 16.11.2017 KW - Open Access KW - Chemsafe KW - Datenbank KW - Kenngrößen KW - Explosionsschutz PY - 2017 AN - OPUS4-43511 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula A1 - Wilrich, Thomas T1 - Die Explosion beim Bau der Salzgrotte in St. Ingbert N2 - • Analyse eines Schadensereignisses bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen aus rechtlicher und sicherheitstechnischer Sicht • Verantwortung für fehlende Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung, Unterweisung und Aufsichtsführung T2 - 34. Münchner Gefahrstoff- und Sicherheits-Tage CY - Munich, Germany DA - 28.11.2018 KW - Arbeitsschutz KW - Explosionsschutz KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstoffverordnung KW - Gefährdungsbeurteilung KW - Schutzmaßnahmen PY - 2018 AN - OPUS4-46813 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Grätz, Rainer T1 - Absichern von Anlagen - Auswirkungsbegrenzung N2 - Nach dem Prinzip der integrierten Explosionssicherheit sind bei der Planung von Anlagen folgende Maßnahmen in Betracht zu ziehen: a) Vermeidung der Bildung von explosionsfähiger Atmosphäre b) Vermeidung der Entzündung von explosionsfähiger Atmosphäre und c) Vorrichtungen, die anlaufende Explosionen umgehend stoppen und/oder den von einer Explosion betroffenen Bereich begrenzen. Im Folgenden werden einige Aspekte der konstruktiven Maßnahmen zur Auswirkungsbegrenzung von Explosionen nach c) erläutert. Die vier wesentlichen, eingeführten und erprobten derartigen Schutzmaßnahmen sind Explosionsdruckentlastung, explosionsfestes Gerät, Explosionsunterdrückung und Explosionsentkopplung. T2 - VDI-Wissensforum "Explosionsschutz entzündbarer Flüssigkeiten und Gase" CY - Düsseldorf, Germany DA - 15.05.2018 KW - Explosionsschutz KW - Schutzsysteme KW - ATEX KW - Richtlinie 2014/34/EU KW - Explosionsdruckentlastung KW - Flammendurchschlagsicherungen KW - Explosionsfeste Bauweise PY - 2018 SP - Paper 8, 1 EP - 24 PB - VDI-Wissensforum GmbH CY - Düsseldorf AN - OPUS4-45013 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Grätz, Rainer T1 - Europäische Richtlinien und Normen auf dem Gebiet des Explosionsschutzes für nichtelektrische Geräte N2 - Beschaffenheitsanforderungen an Produkte, die Explosionsschutzanforderungen zu erfüllen haben, werden durch die Europäische Richtlinie 2014/34/EU /8/ geregelt. Diese Europäische Richtlinie erfasst sowohl elektrische als auch nicht-elektrische Geräte. Durch die 11. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (11. ProdSV) /9/ wurde die Richtlinie 2014/34/EU, in deutsches Recht überführt.Wesentlicher Inhalt der Richtlinie 2014/34/EU sind neben den Definitionen aus dem sogenannten Neuen Rechtsrahmen die Begriffsdefinitionen für Geräte, Schutzsysteme und Komponenten, das System der Konformitätsbewertung und die Konformitätserklärung, sowie die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen. Es gilt dabei das Prinzip der Herstellerverantwortung. Der Hersteller eines Produktes dokumentiert die Erfüllung der Richtlinienanforderungen mit seiner Konformitätserklärung und der Kennzeichnung des Produktes mit dem CE-Zeichen. T2 - VDI-Wissensforum "Explosionsschutz entzündbarer Flüssigkeiten und Gase" CY - Düsseldorf, Germany DA - 15.05.2018 KW - Explosionsschutz KW - ATEX KW - Richtlinie 2014/34/EU KW - Nichtelektrische Geräte KW - Konformitätsbewertung PY - 2018 SP - Paper 3, 1 EP - 48 PB - VDI-Wissensforum GmbH CY - Düsseldorf AN - OPUS4-45014 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Grunewald, Thomas T1 - Nichtelektrischer Explosionsschutz - Mechanisch erzeugte Funken als Zündquelle N2 - Edelstahl ist für Geräte für die Verwendung zum bestimmungsgemäßen Gebrauch im explosionsgefährdeten Bereich insbesondere in der Chemie ein wichtiger Konstruktionswerkstoff. Hersteller von Geräten für den bestimmungsgemäßen Gebrauch in explosionsfähigen Bereichen müssen, wenn sie unter die Richtlinie 94/9/EG fallen, für das Inverkehrbringen in EU-Mitgliedsstaaten eine Konformitätsbewertung durchführen. Dazu gehört eine Zündgefahrenbewertung, bei der auch nichtelektrische Zündquellen betrachtet werden müssen, zu denen die mechanischen Schlagvorgänge gehören. Bei dieser Zündquellenart kommt es infolge des Schlages eines Bauteils auf ein anderes zu einer Energieumwandlung. Dadurch kommt es zu einer Temperaturerhöhung an der Kontaktstelle sowie unter Umständen zu einem Abtrennvorgang kleiner Partikel. Sowohl die heißen Reibflächen als auch die abgetrennten Partikel stellen potentielle Zündquellen explosionsfähiger Atmosphären dar. Die Ergebnisse des Forschungsprojektes "Entwicklung normativer Anforderungen an explosionsgeschützte nichtelektrische Geräte resultierend aus der Zündfähigkeit mechanisch erzeugter Schlagfunken (NAMES)" zeigen, dass Schlagvorgänge mit Edelstählen eine erhebliche Zündgefahr von explosionsfähigen Brenngasgemischen darstellen können. Dabei bestehen jedoch mitunter deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Brenngasgemischen. Besonders hohe Zündwahrscheinlichkeiten konnten bei Brenngasgemischen mit Brenngasen der IEC-Explosionsgruppe IIC beobachtet werden, die Acetylen bzw. Wasserstoff als Brenngas enthielten. Schläge im Wasserstoff/Luft-Gemisch waren dabei jedoch bedeutend zündwirksamer. In diesem Gasgemisch konnte bei nied-rigen maximalen Schlagenergien bis 60 J sogar eine mitunter höhere relative Zündhäufigkeit beobachtet werden als bei Versuchen mit unlegiertem Baustahl. T2 - Ausbildung zum Explosionsschutzbeauftragten (Veranst.-Nr. E-H050-12-359-7) CY - Haus der Technik e.V. (HdT), Außeninstitut der RWTH Aachen, Essen, Germany DA - 05.12.2017 KW - Explosionsschutz KW - Nichtelektrischer Explosionsschutz KW - Mechanischer Explosionsschutz KW - Mechanisch erzeugte Funken KW - Schlagfunken KW - Reibfunken KW - Schleiffunken KW - Nichtelektrische Funken PY - 2017 AN - OPUS4-43360 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Dirk A1 - Heidermann, Th. T1 - Einfluss von Rohrleitungsverzweigungen auf die Wirksamkeit von Deflagrationsrohrsicherungen N2 - Deflagrationsrohrsicherungen sind Sicherheitseinrichtungen, die den Durchfluss von brennbaren Gasen und Dämpfen brennbarer Flüssigkeiten ermöglichen, den Flammendurchschlag und weitere Explo­sionsausbreitung nach der Zündung von explosionsfähigen Gas-/Dampf-Luftgemischen jedoch verhindern sollen. Die Einbaubedingungen sind dabei von besonderer Bedeutung für die Wirksamkeit der Deflagrations­rohrsicherungen. Oft lassen sich aus betrieblichen bzw. verfahrenstechnischen Gründen entsprechende Einbaubedingungen nur schwer oder nicht realisieren. So können Rohrleitungsverzweigungen zusätzliche Turbulenzen induzieren und dadurch zu erhöhten Flammenausbreitungsgeschwindigkeiten und Explosions­drücken und damit zum Versagen der Deflagrationsrohrsicherung führen. Im vorliegenden Artikel werden die Ergebnisse der experimentellen Untersuchungen in einer geraden und verzweigten Rohrleitung mit einer Deflagrationsrohrsicherung diskutiert. KW - Explosionsschutz KW - Deflagration KW - Flammendurchschlagssicherung PY - 2018 SN - 2191-0073 VL - 8 IS - 4 SP - 20 EP - 24 PB - VDI Springer CY - Düsseldorf AN - OPUS4-45674 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Krentel, Daniel T1 - Sicherheit in Technik und Chemie - Großversuche im Bereich Brand- und Explosionsschutz N2 - Das Poster enthält eine Beschreibung der umfangreichen Möglichkeiten, die die BAM mit ihrem TTS für Großversuche im Bereich Brand- und Explosionsschutz bereithält. T2 - Infoveranstaltung des BMBF zum EU-Programm "Sichere Gesellschaften - Horizont 2020" CY - Bonn, Germany DA - 28.03.2017 KW - Großversuche KW - Explosionsschutz KW - Alternative Antriebe KW - Behälterversagen KW - Alternative Kraftstoffe PY - 2017 AN - OPUS4-39608 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Schmidt, Martin T1 - Brand- und Explosionsgefahren beim Umgang mit Metallstäuben N2 - Grundlagen des Brand- und Explosionsschutzes mit Schwerpunkt Metallstäube: - Gefahren - Prinzipien des Explosionsschutzes - Ableiten von Schutzmaßnahmen - Bestimmung der Stoffeigenschaften - Umgang mit entsprechenden Datenbanken T2 - DGM-Fortbildungsseminar "Metallpulver Erzeugen - Charakterisieren - Anwenden" CY - Bremen, Germany DA - 30.03.2017 KW - Brandschutz KW - Explosionsschutz KW - Sicherheitstechnische Kenngrößen PY - 2017 AN - OPUS4-39917 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Grätz, Rainer T1 - IEC TC 31/SC 31M and CEN TC 305 N2 - Overview about the status of european and international standardisation in the field of explosion protection of nonelectrical equipment and protective systems. T2 - Co-ordination of Notified Bodies - Directive 2014/34/EU of the European Parliament and of the Council (ATEX), 20th ExNB-Meeting, Brussels CY - Brussels, Belgium DA - 06.02.2017 KW - Explosion protection KW - Standardisation KW - Explosionsschutz KW - Normung PY - 2017 AN - OPUS4-39255 LA - eng AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Grätz, Rainer T1 - Grundlagen für die Konformitätsbewertung nichtelektrischer Produkte N2 - Beschaffenheitsanforderungen an Produkte, die Explosionsschutzanforderungen zu erfüllen haben, werden in Deutschland durch die 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV, Maschinenverordnung) /2/ und speziell für atmosphärische Bedingungen in der 11. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (11. ProdSV, Explosionsschutzverordnung /3/ bis 19.4.2016 bzw. Explosionsschutzprodukteverordnung /4/ ab 20.04.2016) geregelt.Wesentlicher Inhalt dieser Verordnungen und der Europäischen Richtlinie 2014/34/EU sind die Begriffsdefinitionen für Geräte, Schutzsysteme und Komponenten, das System der Konformitätsbewertung und die Konformitätserklärung, sowie die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen. Es gilt dabei das Prinzip der Herstellerverantwortung. Der Hersteller eines Produktes dokumentiert die Erfüllung der Richtlinienanforderungen mit seiner Konformitätserklärung und der Kennzeichnung des Produktes mit dem CE-Zeichen. T2 - 42. Heilbronner Ex-Schutz-Seminar Planen, Errichten und Betreiben von Anlagen in explosionsgefährdeten Betriebsstätten Ex-Schutz mechanischer Geräte CY - Heilbronn, Germany DA - 22.02.2017 KW - Explosionsschutz KW - Konformitätsbewertung KW - ATEX KW - Richtlinie 2014/34/EU KW - Zündgefahrenbewertung PY - 2017 SP - 5-1 EP - 5-63 PB - Technische Akademie Heilbronn e.V. CY - Heilbronn AN - OPUS4-39262 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Grunewald, Thomas T1 - Nichtelektrischer Explosionsschutz - mechanisch erzeugte Funken als Zündquelle N2 - Bei Geräten und Maschinen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen muss in der europäischen Union eine Zündgefahrenbewertung durchgeführt werden. Dabei müssen unter anderem die Gefahren von nichtelektrischen Zündquellen betrachtet werden, zu denen auch die mechanischen Schlagvorgänge gehören. Bei Schlagvorgängen kommt es infolge des Zusammenstoßes zweier Werkstücke zu einer Umwandlung der kinetischen Energie. Dabei erhöht sich die Temperatur der Werkstoffe an der Kontaktstelle und es kommt unter Umständen zu einem Abtrennvorgang kleiner Partikel erhöhter Temperatur. Sowohl die heißen Kontaktstellen als auch die abgetrennten Partikel können eine wirksame Zündquelle für ein explosionsfähiges Gasgemisch darstellen. Zur Festlegung von Grenzwerten wurden in der Norm EN 13463-1:2009 die Gasgemische anhand ihrer Explosionsgruppe klassifiziert und zu jeder Gruppe die maximale Energie des Schlagvorgangs festgelegt, unter derer die Entstehung einer wirksamen Zündquelle als unwahrscheinlich angenommen werden kann. T2 - Ausbildung zum Explosionsschutzbeauftragten (Veranst.-Nr. H050-03-631-7) CY - Haus der Technik (HdT) im Regus Business Center Laim, Munich, Germany DA - 07.03.2017 KW - Mechanisch erzeugte Funken KW - Schlagfunken KW - Nichtelektrische Funken KW - Nichtelektrischer Explosionsschutz KW - Explosionsschutz KW - Funken PY - 2017 AN - OPUS4-39346 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Balcazar Pust, Emilio T1 - Hotspots als potentielle Zündquelle in Mikroreaktoren N2 - Aus der Literatur ist bekannt, dass ein Hotspot innerhalb eines Mikroreaktors auf einer Katalysatoroberfläche entstehen und zur Zündung einer Detonation im Reaktorinneren führen kann. Um die Sicherheit von Mikroreaktoren diesbezüglich genauer untersuchen zu können, wurde ein Verfahren entwickelt, um einen künstlichen Hotspot mit regelbarer Temperatur im Inneren eines hierfür konstruierten Hochdruck-Mikroreaktors zu erzeugen. T2 - 14. Kolloquium zur chemischen und physikalischen Sicherheitstechnik (BAM-PTB-Kolloquium) CY - Berlin, Germany DA - 14.06.2016 KW - Hotspot KW - Mikroreaktor KW - Zündtemperatur KW - Explosionsschutz PY - 2016 AN - OPUS4-37174 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wolf, T. A1 - Kamphausen, H. A1 - Kutzner, K. A1 - Pelzl, T. A1 - Schröder, Volkmar T1 - Explosionsschutz bei Einsätzen der Feuerwehren N2 - Ausgehend von der Verschiebung wesentlicher rechtlicher Grundlagen zum Explosionsschutz von der Betriebssicherheitsverordnung in die Gefahrstoffverordnung nennt der Beitrag die Maßnahmen des Explosionsschutzes bei Einsätzen der Feuerwehr. Für die häufigen Einsatztypen wird das Explosionsschutzkonzept unter Berücksichtigung der Beladung des aktuellen Gerätewagen Gefahrgutes beschrieben. Es kann als Vorlage für eine individuell für die Feuerwehr zu erstellende Gefährdungsbeurteilung (Explosionsschutzdokument) nach Paragraf 9 Absatz 4 Gefahrstoffverordnung dienen. KW - Gerätewagen KW - Feuerwehr KW - Explosionsschutz KW - Gefährdungsbeurteilung PY - 2016 SN - 0006-9094 VL - 70. Jahrgang IS - 2/16 SP - 104 EP - 114 PB - Verlag W. Kohlhammer CY - Stuttgart, Germany AN - OPUS4-37102 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Balcazar Pust, Emilio A1 - Neher, F. A1 - Liebner, Christian A1 - Hieronymus, Hartmut A1 - Klemm, E. T1 - Determination of ignition temperature in micro reactors N2 - Explosion protection of oxidation reactions in micro reactors was investigated. Lange et al. (2014) reported on the possibilities of operating oxidation reactions in catalyst coated micro reactors within the explosion regime, but also warned about hotspot induced thermal runaway and detonation ignition at certain conditions. Methane and ethene, representing the explosion groups IIA1 and IIB (DIN EN ISO 16852), were used in stoichiometric oxygen mixtures with respect to total oxidation, which represents the worst case scenario in terms of safety assessment. Using laser radiation on a ceramic target inside of the micro channel, an artificial, controllable hotspot was generated. The ignition temperatures of fuel gas/oxygen mixtures inside a micro reactor were measured and their dependencies on initial pressure, initial temperature, volumetric flow rate, and micro channel height were examined. Deflagration reactions prior to the detonation were observed for the first time inside a micro reactor. KW - Explosion safety KW - Explosionsschutz KW - Zündtemperatur KW - Mikroverfahrenstechnik KW - Thermisches Durchgehen KW - Micro process engineering KW - Autoignition temperature KW - Hotspot KW - Thermal Runaway PY - 2016 DO - https://doi.org/10.3303/CET1648092 SN - 2283-9216 SN - 1974-9791 VL - 48 SP - 547 EP - 552 PB - AIDIC CY - Milano AN - OPUS4-34164 LA - eng AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - RPRT A1 - Böhme, Thilo A1 - Bulin, Michael A1 - Scheid, Marc A1 - Schmidt, Martin A1 - Seifert, Alexander A1 - Wehrstedt, Klaus-Dieter T1 - Festlegung relevanter sicherheitstechnischer Kenngrößen von Stäuben für den Explosionsschutz und Erarbeitung der zugehörigen Bandbreiten auf der Grundlage vorhandener Daten zur Aufnahme in den GSBL N2 - Ziel des F&E-Vorhabens des GSBL (BAM Vh 2520) war die Erarbeitung von Datensätzen auf der Grundlage bereits bestehender Staubdaten (für Datenbasis siehe Abschnitt 4) und die Übergabe der erarbeiteten Datensätze in elektronischer Form an den GSBL bis spätestens 31.05.2011. Der entsprechende Forschungs- und Entwicklungsvertrag trat am 01.08.2009 in Kraft. Für die Erarbeitung der Datensätze mussten neuartige Konzepte entwickelt werden (siehe Abschnitt 3.5; Abschnitt 3.3 gibt eine Einführung in das Staub-Fachgebiet und behandelt die Besonderheit von Stäuben). Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Auswertung und bei der Zusammenstellung der Daten, die erst im Verlaufe des Projekts erkannt wurden, hat es beträchtliche Verzögerungen bei der Erstellung der Datensätze gegeben. Dies führte zu der Feststellung, dass eine Laufzeitverlängerung des Projekts notwendig war. Im Mai 2011 wurde daher ein entsprechender Antrag beim Auftraggeber gestellt. Der Antrag auf kostenneutrale Laufzeitverlängerung führte schließlich zu einer Änderung des ursprünglichen Forschungs- und Entwicklungsvertrags. Der Änderungsvertrag sah eine Verlängerung des Projekts bis zum 30.04.2012 vor. Um die Datensätze im GSBL abbilden zu können, war es auch erforderlich, eine adäquate Datenstruktur zu entwerfen und diese im GSBL zu implementieren. Die Bekanntgabe der zur Abbildung der Datensätze notwendigen Struktur erfolgte am 11.01.2011 per E-Mail (EXCELDatei gsbldbdir3_23_0029)2. Veränderungen bzw. Präzisierungen dieser Datenstruktur wurden dem GSBL am 19.01.2011 und am 28.01.2011 mitgeteilt, ebenfalls per E-Mail3. Am 19.10.2011 erfolgte eine weitere Änderung, die die sogenannte Nachschlagetabelle betrifft: Der Textinhalt der Tabelle T_STAUBM lautet nun "Auswertung vorhandener Datenkollektive durch Experten-Team." (ursprünglicher Wortlaut: "Auswertung vorhandener Datenkollektive durch Experten"). Die Änderung geht auf einen Wunsch des GSBL-Begleitkreises zurück, der am 07.10.2011 auf der in der BAM stattgefundenen Besprechung vorgebracht wurde. KW - Sicherheitstechnische Kenngrößen von Stäuben KW - Bandbreiten KW - Explosionsschutz KW - GSBL KW - Datenbank PY - 2012 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:b43-260765 SN - 978-3-9815134-0-0 IS - Abschlussbericht SP - 1 EP - 129 PB - Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) CY - Berlin AN - OPUS4-26076 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Kluge, Martin T1 - Sicherheit in Technik und Chemie - Großversuche im Bereich Brand- und Explosionsschutz N2 - Der Vortrag enthält eine Beschreibung der umfangreichen Möglichkeiten, die die BAM mit ihrem TTS für Großversuche im Bereich Brand- und Explosionsschutz bereithält. Außerdem wird das Themenfeld-Projekt CoFi-ABV kurz vorgestellt. T2 - Infoveranstaltung des BMBF zum EU-Programm "Sichere Eigenschaften - Horizont 2020" CY - Bonn, Germany DA - 28.03.2017 KW - Großversuche KW - Explosionsschutz KW - Alternative Antriebe KW - Behälterversagen KW - Alternative Kraftstoffe PY - 2017 AN - OPUS4-39607 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Tschirschwitz, Rico T1 - Sicherheit in Technik und Chemie - Großversuche im Bereich Brand- und Explosionsschutz N2 - Der Vortrag enthält eine Beschreibung der umfangreichen Möglichkeiten, die die BAM mit ihrem TTS für Großversuche im Bereich Brand- und Explosionsschutz bereithält. Außerdem wird das Themenfeld-Projekt CoFi-ABV kurz vorgestellt. T2 - Informationsveranstaltung mit Partnering-Workshop zum "Innovationsgropramm zur Unterstützung von Diversifizierungsstrategien von Unternehmen der Verteidigungsbranche in zivile Sicherheitstechnologien" im BMWi CY - Berlin, Germany DA - 26.06.2017 KW - Großversuche KW - Explosionsschutz KW - Alternative Antriebe KW - Alternative Kraftstoffe KW - Behälterversagen PY - 2017 AN - OPUS4-41168 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Krentel, Daniel T1 - Gefahren durch Druckgasbehälter im Feuerwehreinsatz N2 - Der Vortrag stellt die für Feuerwehr-Einsatzkräfte relevanten Ergebnisse einer Versuchsreihe von 15 11kg-Progangasflaschen, die im Rahmen einer Unterfeuerung auf dem TTS zum Versagen gebracht wurden, vor. Die Auswirkungen Fragmentwurf, Wärme-strahlung und Druckwirkung werden dargestellt. Die Versuche bilden die Grundlage für eine Anpassung der taktischen und sicherheits-relevanten Vorgaben zum Vorgehen bei solchen Einsatzlagen. T2 - 47. Norddeutscher Feuerwehrtag der Gewerkschaft ver.di CY - BAM TTS, Horstwalde, Germany DA - 28.09.2017 KW - Großversuche KW - Explosionsschutz KW - Katastrophenschutz KW - Feuerwehr KW - Behälterversagen PY - 2017 AN - OPUS4-42952 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Krentel, Daniel T1 - Gefahren durch Druckgasbehälter im Feuerwehreinsatz N2 - Der Vortrag stellt die für Feuerwehr-Einsatzkräfte relevanten Ergebnisse einer Versuchsreihe von 15 11-kg-Progangasflaschen, die im Rahmen einer Unterfeuerung auf dem TTS zum Versagen gebracht wurden, vor. Die Auswirkungen Fragmentwurf, Wärmestrahlung und Druckwirkung werden dargestellt. Die Versuche bilden die Grundlage für eine Anpassung der taktischen und sicherheitsrelevanten Vorgaben zum Vorgehen bei solchen Einsatzlagen. T2 - Seminar für Sicherheitsbeauftragte sowie Stadt- und Kreiswehrführer SH/HH/MV CY - Wismar, Germany DA - 10.11.2017 KW - Großversuche KW - Explosionsschutz KW - Gasbehälter KW - Katastrophenschutz KW - Feuerwehr PY - 2017 AN - OPUS4-43031 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Tschirschwitz, Rico T1 - Sicherheit in Technik und Chemie - Großversuche im Bereich Brand- und Explosionsschutz N2 - Das Poster enthält eine Beschreibung der umfangreichen Möglichkeiten, die die BAM mit ihrem TTS für Großversuche im Bereich Brand- und Explosionsschutz bereithält. T2 - Informationsveranstaltung mit Partnering-Workshop zum "Innovationsgropramm zur Unterstützung von Diversifizierungsstrategien von Unternehmen der Verteidigungsbranche in zivile Sicherheitstechnologien" im BMWi CY - Berlin, Germany DA - 26.06.2017 KW - Großversuche KW - Explosionsschutz KW - alternative Antriebe KW - alternative Kraftstoffe KW - Behälterversagen PY - 2017 AN - OPUS4-41163 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Askar, Enis T1 - Gasgemische mit geringen Anteilen an Brenngasen in Distickstoffoxid / Sicherheitstechnische Beurteilung von Gasgemischen mit brennbaren und oxidierenden Bestandteilen N2 - Im Vortrag werden zum einen sicherheitstechnische Aspekte bei der Herstellung von Gasgemischen aus geringen Anteilen an Lachgas und brennbaren Gasen diskutiert. Zum anderen werden allgemein Vorgehensweisen und Berechnungsmethoden zur sicherheitstechnischen Beurteilung der Herstellung von Gasgemischen mit brennbaren und oxidierenden Komponenten vorgestellt. T2 - 17. Sitzung der Expertengruppe Spezialgase des IGV CY - Berlin, Germany DA - 11.02.2016 KW - Explosionsschutz KW - Herstellung von Gasgemischen KW - Chemisch instabile Gase KW - Spezialgase PY - 2016 AN - OPUS4-38008 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Askar, Enis T1 - Flamox-Gas Mixtures - Herstellbarkeit und Füllung N2 - Im Vortrag wird auf die sicherheitstechnische Beurteilung in Hinblick auf den Explosionsschutz bei der Herstellung und Füllung von Gasgemischen mit brennbaren und mit oxidierenden Komponenten eingegangen. Anhand von Beispielen werden u.a. Vorgehensweisen und Berechnungsmethoden beschrieben, anhand derer beurteilt werden kann, ob Gasgemische überhaupt sicher hergestellt werden können und in welcher Reihenfolge die Komponenten zur sicheren Herstellung der Gemische gefüllt werden sollten. T2 - Workshop der Linde AG CY - Unterschleißheim, Germany DA - 14.04.2016 KW - Explosionsschutz KW - Herstellung von Gasgemischen KW - Spezialgase KW - Sicherheit KW - Gefahrstoffe PY - 2016 AN - OPUS4-38004 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Grätz, Rainer T1 - Aktualisierung der Technischen Regeln zm Explosionsschutz N2 - Im Jahre 2015 erschienen die Neufassungen der beiden für den Explosionsschutz wichtigsten Verordnungen, der Gefahrstoffverordnung (GefStofN) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Damit wurde eine Aktualisierung der diesbezüglichen Technischen Regeln erforderlich. T2 - 14. Fachtagung Anlagen-, Arbeits- und Umweltschutz CY - Köthen, Germany DA - 07.11.2019 KW - Technische Regeln KW - Explosionsschutz KW - Gefahrstoffverordnung PY - 2019 AN - OPUS4-50108 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Tschirschwitz, Rico T1 - Sicherheit in Technik und Chemie - Großversuche im Bereich Brand- und Explosionsschutz N2 - Der Vortrag beschreibt die umfangreichen experimentellen Möglichkeiten des BAM TTS im Bereich Großversuche zum Brand- und Explosionsschutz. Darüber hinaus werden einige Projekte kurz vorgestellt, welche in Verbindung mit dem BAM TTS durch die Abteilung 2 bearbeitet wurden. T2 - Informationstag für den 6. Anruf im EU-Programm "Sichere Gesellschaften - Horizont 2020" CY - Bonn, Germany DA - 21.03.2019 KW - Großversuche KW - Explosionsschutz KW - BAM TTS PY - 2019 AN - OPUS4-47737 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Schmidt, Dirk T1 - Explosionen in Rohrleitungen N2 - Deflagrationssicherungen sind Sicherheitseinrichtungen, die den Durchfluss von brennbaren Gasen und Dämpfen brennbarer Flüssigkeiten ermöglichen, den Flammendurchschlag und weitere Explosionsausbreitung nach der Zündung von explosionsfähigen Gas-/Dampf-Luftgemischen jedoch verhindern sollen. Von besonderer Bedeutung für die Wirksamkeit der Deflagrationsrohrsicherung ist der Einbauort. Diesbezügliche Abweichungen von den normativen Anforderungen, die Grundlage der Prüfung und Zulassung von Deflagrationsrohrsicherungen sind, können zum Versagen der Sicherheitseinrichtung führen. Oft lassen sich allerdings aus betrieblichen bzw. verfahrenstechnischen Gründen der Norm entsprechende Einbaubedingungen nur schwer oder nicht realisieren. Deshalb besteht das Ziel der Untersuchungen eines F&E-Vorhabens mit der Braunschweiger Flammenfilter GmbH darin, einen Beitrag zur Schaffung einer belastbaren Datenbasis zu leisten, um den Einfluss von Rohrleitungsverzweigungen auf deflagrative Gasexplosionen systematisch zu bewerten. T2 - 606. Sitzung der AGS (Arbeitsgemeinschaft Schadenverhütung Berlin/Brandenburg) CY - Feuersozietät Berlin, Germany DA - 27.03.2019 KW - Explosionsschutz KW - Deflagration KW - Flammendurchschlagssicherung PY - 2019 AN - OPUS4-47925 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - GEN A1 - Jacobasch, Stefan A1 - Duffner, Eric A1 - Goedecke, Thomas A1 - Portella, Pedro Dolabella A1 - Mair, Georg W. A1 - Schendler, Thomas A1 - Gradt, Thomas A1 - Askar, Enis A1 - Bartholmai, Matthias A1 - Schröder, Volkmar A1 - Maiwald, Michael A1 - Holtappels, Kai A1 - Tschirschwitz, Rico A1 - Neumann, Patrick P. T1 - Unser Beitrag zum Thema Wasserstoff N2 - Die BAM ist nahezu über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg wissenschaftlich tätig. Von der sicheren und effizienten Wasserstofferzeugung (POWER-to-GAS), über die (Zwischen-)Speicherung von Wasserstoff in Druckgasspeichern bis hin zum Transport bspw. mittels Trailerfahrzeug zum Endverbraucher. Komplettiert werden die Aktivitäten der BAM durch die sicherheitstechnische Beurteilung von wasserstoffhaltigen Gasgemischen, die Verträglichkeitsbewertung von Werkstoffen bis hin zur Detektion von Wasserstoffkonzentrationen über geeignete Sensorik, auch mittels ferngesteuerter Messdrohnen (sog. UAV-Drohnen). Zudem untersucht die BAM proaktiv Schadensrisiken und Unfallszenarien für die Sicherheitsbetrachtung, um mögliche Schwachstellen aufzeigen und potenzielle Gefährdungen erkennen zu können. KW - Wasserstoff KW - Wasserstofferzeugung KW - Energiespeicherung KW - Gasdetektion KW - Risikoanalyse KW - Power-to-Gas KW - Explosionsschutz KW - Tribologie KW - Druckgasspeicher KW - Glasspeicher KW - Gassensorik KW - Mini-UAV PY - 2019 SP - 1 CY - Berlin AN - OPUS4-47960 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Thomas A1 - Wilrich, Cordula T1 - Bauschaumexplosion bei Bauwerksabdichtung in Heidelberg: Ein Strafbefehl zur Verletzung von "Sorgfaltspflichten" durch Verstoß gegen Gefahrstoffrecht: keine ausreichende Gefährdungsbeurteilung, nicht ausreichende Schutzmaßnahmen und keine Substitution N2 - Im Zuge von Trockenlegungsarbeiten in einem Keller wurden große Hohlräume hinter den Kellerwänden mit Bauschaum verfüllt. Das Treibmittel der Montageschaumdosen führte zu einer Explosion, durch die drei Arbeiter und eine weitere Person – zum Teil schwer – verletzt wurden und größerer Sachschaden entstand. Dieser Aufsatz stellt den Strafbefehl gegen den Geschäftsführer der Baufirma vor und bereitet die Aussagen zu fehlender Gefährdungsbeurteilung, nicht ausreichenden Schutzmaßnahmen und nicht erfolgter Substitution auf. KW - Gasexplosion KW - Arbeitsschutz KW - Explosionsschutz KW - Gefährdungsbeurteilung KW - Gefahrstoffverordnung KW - Schutzmaßnahmen KW - Substitution PY - 2019 DO - https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.11.09 SN - 2365-7626 SN - 2365-7634 (eJournal) IS - 11 SP - 463 EP - 466 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-49552 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Schmidt, Dirk T1 - Entwicklung eines Prüfverfahrens für Detonationsrohrsicherungen N2 - Flammendurchschlagsicherungen sind Armaturen, die das Fortschreiten einer Explosion von einem Anlagenteil in den Anderen verhindern. Diese in Rohren verbauten Armaturen sind durchlässig für das jeweils zu transportierende Produkt, verhindern jedoch den Durchtritt von Flammen. Zum Einsatz kommen Flammendurchschlagsicherungen neben großchemischen Anlagen auch beim Transport von Treibstoffen oder an Tankstellen. Die derzeitige Norm zur Prüfung von Flammendurchschlagsicherungen (DIN EN ISO 16852) basiert nur auf Erkenntnissen aus atmosphärischen Tests. Zur Anwendung von Flammendurchschlagsicherungen bei erhöhten Ausgangsdrücken wird ein Verfahren benötigt, das die sichere und reproduzierbare Baumusterprüfung von Flammendurchschlagsicherungen auf ihre Wirksamkeit gegen Explosionen bei nicht-atmosphärischen Bedingungen erlaubt. Dies wiederum führt zu einer höheren Sicherheit und Verfügbarkeit beim Umgang mit brennbaren Stoffen in der Industrie. T2 - 14. Fachtagung "Anlagen-, Arbeits- und Umweltsicherheit" CY - Köthen, Germany DA - 07.11.2019 KW - Explosionsschutz KW - Detonation KW - Flammendurchschlagsicherung KW - Rohrleitungen PY - 2019 AN - OPUS4-49565 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Schröder, Volkmar T1 - Sicherheitstechnische Eigenschaften von Erdgas-Wasserstoff-Gemischen - Auswirkungen auf den Explosionsschutz N2 - Im Vortrag werden die sicherheitstechnischen Kenngrößen des Explosionsschutzes von Erdgas-Wasserstoff-Gemischen erläutert. Der Einfluss von Wasserstoffeinspeisung in Erdgasnetze wird dargestellt und diskutiert. Die Stoffdaten der Erdgas-Wasserstoff-Gemische sind im Rahmen eines von der BG-ETEM geförderten Vorhabens in der BAM gemessen worden. Basis dieser Messungen waren in Europa harmonisierte Normen. Mit Hilfe von numerischen Methoden sind explosionsgefährdete Bereiche um Abblasvorrichtungen bei Erdgas-Wasserstoff-Gemischen im Vergleich zum reinen Erdgas betrachtet worden. Der Vortrag gibt weiterhin Hinweise auf Auswirkungen von Wasserstoffzusätzen auf Gaswarngeräte. T2 - DVGW-Kongress "gat/wat" CY - Cologne, Germany DA - 26.11.2019 KW - Erdgasnetz KW - Wasserstoffeinspeisung KW - Explosionsschutz KW - Sicherheitstechnische Kenngrößen KW - Gaswarngeräte PY - 2019 AN - OPUS4-49935 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Schröder, Volkmar T1 - Einspeisung von Wasserstoff in Erdgasnetze N2 - Im Vortrag werden die für den Betrieb der Erdgasnetze relevanten Kenngrößen des Explosionsschutzes erläutert. Der Einfluss von Wasserstoffeinspeisung auf diese Kenngrößen wird dargestellt und diskutiert. Die Stoffdaten der Erdgas-Wasserstoff-Gemische sind im Rahmen eines von der BG-ETEM geförderten Vorhabens in der BAM gemessen worden. Basis dieser Messungen waren in Europa harmonisierte Normen. Zudem sind mit Hilfe von numerischen Methoden berechnete explosionsgefährdete Bereiche von Erdgas-Wasserstoff-Gemischen im Vergleich zum reinen Erdgas betrachtet worden. Der Vortrag gibt weiterhin Hinweise auf Auswirkungen von Wasserstoffzusätzen auf Gaswarngeräte. T2 - DVGW-Erfahrungsaustausch "Befähigte Personen nach Nr. 3.3 BetrSichV" CY - Gelschenkrichen, Germany DA - 13.11.2019 KW - Erdgasnetz KW - Wasserstoffeinspeisung KW - Explosionsschutz KW - Sicherheitstechnische Kenngrößen KW - Gaswarngeräte PY - 2019 AN - OPUS4-49937 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Schmidt, Martin T1 - Brand- und Explosionsgefahren beim Umgang mit Metallstäuben N2 - Grundlagen des Brand- und Explosionsschutzes mit Schwerpunkt Metallstäube: - Gefahren - Prinzipien des Explosionschutzes - Ableiten von Schutzmaßnahmen - Bestimmung der Stoffeigenschaften - Umgang mit entsprechenden Datenbanken T2 - DGM Fortbildungsseminar "Metallpulver Erzeugen - Charakterisieren - Anwenden" CY - Universität Bremen, Germany DA - 14.03.2019 KW - Brandschutz KW - Explosionsschutz KW - Sicherheitstechnische Kenngrößen PY - 2019 AN - OPUS4-47948 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Thomas A1 - Wilrich, Cordula T1 - Die Explosion beim Flämmen in einem Kellerraum: Grobe Fahrlässigkeit durch Verstoß gegen Gefahrstoffrecht, sicherheitswidrige Zeitvorgabe und unzureichende Unterweisung – auch nicht in Muttersprache N2 - Bei Abdichtungsarbeiten in einem Kellerraum bildete sich durch den Bitumen-Voranstrich explosionsfähige Atmosphäre, die beim Einsatz des Flämmgeräts zur Explosion gebracht wurde und den Mitarbeiter schwer verletzte. Die Berufsgenossenschaft verlangte vom Arbeitgeber die Übernahme ihrer Aufwendungen für den verletzten Mitarbeiter. Dieser Aufsatz stellt das Gerichtsurteil gegen den Arbeitgeber vor, bereitet die wesentlichen Aussagen zur groben Fahrlässigkeit durch Verstoß gegen das Gefahrstoffrecht, sicherheitswidrige Zeitvorgaben und unzureichende Unterweisung auf, erläutert sie und ergänzt Bezüge zur heute einschlägigen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). KW - Gasexplosion KW - Arbeitsschutz KW - Explosionsschutz KW - Gefährdungsbeurteilung KW - Gefahrstoffverordnung KW - Schutzmaßnahmen PY - 2019 DO - https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.10.11 SN - 2365-7626 SN - 2365-7634 (eJournal) IS - 10 SP - 416 EP - 421 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-49258 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Tschirschwitz, Rico T1 - Safety in Technology and Chemistry - BAM Focus Area Infrastructure N2 - The poster contains a description of the extensive activities in the focus area infrastructure as well as the unique possibilities for experimentation on the BAM Test Site for Technical Safety. T2 - Informationstag für den 6. Anruf im EU-Programm "Sichere Gesellschaften - Horizont 2020" CY - Bonn, Germany DA - 21.03.2019 KW - Großversuche KW - Explosionsschutz KW - BAM TTS KW - BAM Test Site for Technical Safety PY - 2019 AN - OPUS4-47736 LA - eng AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER -