TY - CONF A1 - Schulte, Petra T1 - Keine (experimentellen) Daten zu den physikalischen Gefahren vorhanden?! N2 - Biozidprodukte unterliegen einer Zulassungspflicht, bevor sie verkauft oder angewendet werden dürfen. Zulassungsanträgen für Biozidproduktfamilien sowie für in-situ-Systeme müssen als IUCLID-Dossiers eingereicht werden. Hierfür müssen bestimmte Informationsanforderungen zur Bewertung der Gefahren vorgelegt werden. Wenn jedoch keine experimentellen Daten ermittelt wurden, muss eine valide Begründung für den Datenverzicht vorgelegt werden. Für die physikalischen Gefahren wird das „waiving of testing“ vorgestellt, insbesondere wird die Vorgehensweise in IUCLID erläutert. T2 - Dossiererstellung im Biozid-IUCLID - Im Fokus: Biozidproduktfamilien und in-situ-Systeme CY - Berlin, Germany DA - 12.06.2018 KW - Biozidprofuktfamilie KW - In-situ-System KW - IUCLID-Dossier KW - Data waiving KW - CLP KW - ECHA KW - Expert judgement PY - 2018 AN - OPUS4-45807 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER -