TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula T1 - Von Aggregatzustand bis Zündtemperatur: Physikalisch-chemische Eigenschaften in Abschnitt 9 des Sicherheitsdatenblatts N2 - Daten und Informationen zu physikalisch-chemischen Eigenschaften und Gefahren von Stoffen und Gemischen sind im Sicherheitsdatenblatt in Abschnitt 9 anzugeben. Die Anforderungen stammen aus REACH Anhang II und sind Anfang 2021 neugefasst worden. REACH implementiert damit die Neufassung des entsprechenden Abschnitts 9 aus dem UN-GHS – mit einigen europäischen Ergänzungen. Der Vortrag gibt einen Überblick über die Änderungen und stellt die Ergänzungen, die sich an die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern richten, anhand einiger aussagekräftiger Beispiele vor. T2 - Informationsveranstaltung „REACH: Aktuelles zum Sicherheitsdatenblatt - Wie, was, wann?“ der nationalen Auskunftsstelle des Bundes für REACH, CLP und Biozide (Helpdesk) CY - Online meeting DA - 20.01.2022 KW - Chemikalienrecht KW - GHS KW - Gefahrstoff KW - Physikalische Gefahren KW - Physikalische-chemische Eigenschaften KW - REACH KW - SDS KW - Sicherheitsdatenblatt PY - 2022 UR - https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/SharedDocs/Termine/DE/2022-01-22_Aktuelles_zum_Sicherheitsdatenblatt.html AN - OPUS4-54235 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula T1 - Aktuelles zu Rechtsvorschriften in der chemischen Sicherheitstechnik T2 - Tagungsband zum 14. Kolloquium zur chemischen und physikalischen Sicherheitstechnik N2 - Im Chemikalienrecht ergeben sich laufend Änderungen durch die regelmäßige Überar-beitung des UN-GHS. Konsequenzen hat dies auch für andere Vorschriften, die auf Einstufungen von gefährlichen Stoffen Bezug nehmen. Aber auch andere Vorschriften und Regelwerke unterliegen Änderungen durch Anpassungen an den Stand der Tech-nik. In diesem Beitrag werden für die chemische Sicherheitstechnik wichtige aktuelle Änderungen im Chemikalienrecht und nationalen Arbeitsschutzvorschriften vorgestellt. Die 6. überarbeitete Fassung des GHS von 2015 enthält eine neue Gefahrenkategorie zur Einstufung von pyrophoren Gasen und eine neue Gefahrenklasse zur Einstufung von desensibilisierten explosiven Stoffen. Außerdem wurden Anforderungen an das Si-cherheitsdatenblatt bezüglich der physikalisch-chemischen Eigenschaften neu gefasst und um Informationen für die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern ergänzt. Die 7. überarbeitete Fassung des GHS, die zurzeit in Arbeit ist und Anfang 2017 erschei-nen wird, wird voraussichtlich neue Kriterien und eine geänderte Einteilung für ent-zündbare Gase beinhalten sowie einen neuen Anhang zur Staubexplosionsgefahren. Bei den nationalen Arbeitsschutzvorschriften haben sich Änderungen anlässlich der Verschiebung der Vorschriften zum betrieblichen Explosionsschutz von der Betriebssi-cherheitsverordnung in die Gefahrstoffverordnung ergeben. Im Nachgang werden auch die technischen Regeln zum Explosionsschutz überabeitet. Die technischen Re-geln für Tätigkeiten mit Gasen sind um Regelungen zu Acetylen ergänzt worden. Wei-tere Ergänzungen zu Füllanlagen für ortsfeste Druckanlagen für Gase und zu Flüssig-gas liegen gegenwärtig den zuständigen Ausschüssen zur Verabschiedung vor. T2 - 14. BAM-PTB-Kolloquium CY - Berlin, Germany DA - 14.06.2016 KW - Chemikalienrecht KW - Arbeitsschutzvorschriften KW - Sicherheitsdatenblatt KW - Einstufung gefährlicher Stoffe KW - Technische Regeln Gase KW - UN-GHS PY - 2016 SN - 978-3-9817853-5-7 SN - 0938-5533 SP - 37 AN - OPUS4-36736 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula T1 - Aktuelles zu Rechtsvorschriften in der chemischen Sicherheitstechnik N2 - Im Chemikalienrecht ergeben sich laufend Änderungen durch die regelmäßige Überarbeitung des UN-GHS. Konsequenzen hat dies auch für andere Vorschriften, die auf Einstufungen von gefährlichen Stoffen Bezug nehmen. Aber auch andere Vorschriften und Regelwerke unterliegen Änderungen durch Anpassungen an den Stand der Technik. In diesem Beitrag werden für die chemische Sicherheitstechnik wichtige aktuelle Änderungen im Chemikalienrecht und nationalen Arbeitsschutzvorschriften vorgestellt. Die 6. überarbeitete Fassung des GHS von 2015 enthält eine neue Gefahrenkategorie zur Einstufung von pyrophoren Gasen und eine neue Gefahrenklasse zur Einstufung von desensibilisierten explosiven Stoffen. Außerdem wurden Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt bezüglich der physikalisch-chemischen Eigenschaften neu gefasst und um Informationen für die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern ergänzt. Die 7. überarbeitete Fassung des GHS, die zurzeit in Arbeit ist und Anfang 2017 erscheinen wird, wird voraussichtlich neue Kriterien und eine geänderte Einteilung für entzündbare Gase beinhalten sowie einen neuen Anhang zur Staubexplosionsgefahren. Bei den nationalen Arbeitsschutzvorschriften haben sich Änderungen anlässlich der Verschiebung der Vorschriften zum betrieblichen Explosionsschutz von der Betriebssicherheitsverordnung in die Gefahrstoffverordnung ergeben. Im Nachgang werden auch die technischen Regeln zum Explosionsschutz überabeitet. Die technischen Regeln für Tätigkeiten mit Gasen sind um Regelungen zu Acetylen ergänzt worden. Weitere Ergänzungen zu Füllanlagen für ortsfeste Druckanlagen für Gase und zu Flüssiggas liegen gegenwärtig den zuständigen Ausschüssen zur Verabschiedung vor. T2 - 14. BAM-PTB-Kolloquium CY - Berlin, Germany DA - 14.06.2016 KW - Chemikalienrecht KW - Arbeitsschutzvorschriften KW - UN-GHS KW - Einstufung gefährlicher Stoffe KW - Sicherheitsdatenblatt KW - Technische Regeln Gase PY - 2016 AN - OPUS4-36737 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula T1 - Das UN-GHS: • Arbeitsweise des UN-Gremiums • Prinzipien der Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien • Implementierung durch die CLP-Verordnung in Europa N2 - Der Vortrag stellt das "Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals" (UN-GHS), die Arbeitsweise des entsprechenden Gremiums bei den UN, den "Building Block Approach" des UN-GHS, die Prinzipien der Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien und die Implementierung des GHS in Europa mit der CLP-Verordnung und für das Sicherheitsdatenblatt mit REACH vor. T2 - NanoDialog der Bundesregierung CY - Berlin, Germany DA - 23.04.2018 KW - Chemikalienrecht KW - UN-GHS KW - Einstufung gefährlicher Stoffe KW - CLP-Verordnung KW - Kennzeichnung KW - Sicherheitsdatenblatt PY - 2018 AN - OPUS4-44777 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula T1 - Aktuelles zu Rechtsvorschriften in der chemischen Sicherheitstechnik N2 - Im Chemikalienrecht ergeben sich laufend Änderungen durch die regelmäßige Überarbeitung des UN-GHS. Konsequenzen hat dies auch für andere Vorschriften, die auf Einstufungen von gefährlichen Stoffen Bezug nehmen. In diesem Beitrag werden für die chemische Sicherheitstechnik wichtige aktuelle Änderungen im Chemikalienrecht und nationalen Arbeitsschutzvorschriften vorgestellt. T2 - Behörden-Erfahrungsaustausch CY - Berlin, Germany DA - 08.05.2017 KW - Chemikalienrecht KW - Arbeitsschutzvorschriften KW - UN-GHS KW - Einstufung gefährlicher Stoffe KW - Sicherheitsdatenblatt KW - Technische Regeln Gase PY - 2017 AN - OPUS4-40150 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula T1 - Chemikalienrecht ‒ eine Einführung • Grundzüge & Prinzipien • Wo gibt es Informationen & Hilfestellungen N2 - Der Vortrag gibt einen Überblick über das Chemikalienrecht, stellt die wichtigsten Regelungen sowie ihre Schnittstellen vor und gibt Informationen zu verfügbaren Hilfestellungen. Besprochen werden • das UN-GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) • REACH (EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) • CLP (EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) • Gefahrstoffverordnung T2 - Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung für den Studiengang "Sicherheit und Gefahrenabwehr" der Hochschule Magdeburg-Stendal in Zusammenarbeit mit der Otto von Guericke Universität Magdeburg und dem Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge CY - Magdeburg, Germany DA - 24.01.2019 KW - Chemikalienrecht KW - UN-GHS KW - Gefährliche Stoffe KW - CLP-Verordnung KW - REACH KW - Sicherheitsdatenblatt KW - Gefahrstoffverordnung PY - 2019 AN - OPUS4-47270 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula T1 - GHS und die Rechtsvorschriften zu physikalisch-chemischen Eigenschaften / Gefahren N2 - Im Chemikalienrecht ergeben sich laufend Änderungen durch die regelmäßige Überarbeitung des UN-GHS. In diesem Vortrag werden aktuelle Änderungen bezüglich physikalisch-chemischer Eigenschaften im Sicherheitsdatenblatt und der Einstufung physikalischer Gefahren gemäß UN-GHS vorgestellt. T2 - 9. Jahrestagung CLP CY - Düsseldorf, Germany DA - 23.10.2017 KW - Chemikalienrecht KW - Einstufung gefährlicher Stoffe KW - Sicherheitsdatenblatt KW - UN-GHS KW - Physikalische Gefahren PY - 2017 AN - OPUS4-42725 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Cordula T1 - Ist jeder Gefahrstoff gefährlich? JF - Arbeitsschutz in Recht und Praxis : ARP : Zeitschrift für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz N2 - Die Begriffe gefährlicher Stoff und Gefahrstoff werden häufig nicht unterschieden – in vielen Fällen resultieren aber durch den Kontext auch keine Missverständnisse. Tatsächlich bestehen aber Unterschiede – sowohl inhaltlich als auch bezüglich des Rechtsbereichs, der jeweils für sie gilt. Stoffe sind gefährlich, wenn sie den Kriterien der CLP-Verordnung für physikalische Gefahren, Gesundheitsgefahren oder Umweltgefahren entsprechen. Sie werden dann im Sinne der CLP-Verordnung entsprechend eingestuft und es ergeben sich Pflichten bezüglich des Inverkehrbringens innerhalb der EU. Gefahrstoffe sind in der Gefahrstoffverordnung definiert. Sie beinhalten die gefährlichen Stoffe und weitere nicht notwendigerweise als gefährlich eingestufte Stoffe. Das Ziel ist vor allem der Schutz von Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen – es handelt sich also um eine Arbeitsschutzvorschrift. Dieser Aufsatz stellt gefährliche Stoffe in ihrem Kontext vor, gibt einen Überblick über die Prinzipien und Rechtsfolgen sowie Hinweise auf weiterführende Informationen und stellt ihnen die Gefahrstoffe gegenüber. KW - Chemikalienrecht KW - CLP-Verordnung KW - Gefährlicher Stoff KW - Gefahrstoff KW - Gefahrstoffverordnung KW - Gefahrstoffrecht KW - REACH KW - Sicherheitsdatenblatt KW - SDB PY - 2023 UR - https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/zeits/ARP/2023/cont/ARP.2023.H06.NAMEINHALTSVERZEICHNIS.htm SN - 2698-3710 VL - 2023 IS - 6 SP - 162 EP - 167 PB - C.H. Beck CY - München AN - OPUS4-57736 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER -