TY - CONF A1 - Nolde, Moana A1 - Lohrer, Christian T1 - Praktische Prüfungsinhalte und-ansätze aus der Sicht der BAM N2 - Vorstellung eines Vorschlages für ein 4-stufiges Prüfungskonzept der Marktüberwachungsbehörden T2 - Informationsveranstaltung zum 5. SprengÄndG CY - Kassel, Germany DA - 27.09.2017 KW - Marktüberwachung KW - Pyrotechnische Gegenstände KW - Konformitätsbewertung KW - Prüfung PY - 2017 AN - OPUS4-43758 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Nolde, Moana A1 - Lohrer, Christian T1 - Praktische Prüfungsinhalte und -ansätze aus der Sicht der BAM N2 - Vorstellung eines Vorschlages für ein 4-stufiges Prüfungskonzept der Marktüberwachungsbehörden T2 - Marktüberwachung nach dem Sprengstoffrecht - Fortbildung der zuständigen Beschäftigen CY - Duisburg, Germany DA - 16.10.2017 KW - Marktüberwachung KW - Pyrotechnische Gegenstände KW - Konformitätsbewertung KW - Prüfung PY - 2017 AN - OPUS4-43759 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - von Oertzen, Alexander T1 - Was soll und kann die Marktüberwachung bei Explosivstoffen und Pyrotechnik nach aktueller Rechtslage leisten N2 - Bei der Betrachtung der Rechtmäßigkeit von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen mit CE-Zeichen auf dem Gemeinschaftsmarkt der EU wird oft der Baumusterprüfung und der "Baumusterprüfberscheinigung" große Aufmerksamkeit geschenkt. Bei pyrotechnischen Gegenständen kommt hier noch die Registriernummer als überprüfbares Merkmal hinzu. In der Phase der Baumusterprüfung werden die anwendungstechnischen Eigenschaften und Anforderungen der harmonisierten Normen geprüft, wofür eine der prüfenden benannten Stellen der EU die Verantwortung hat. Für die sichere Funktion und Leistung von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen ist jedoch die in der, oder im Anschluss an die, Fertigung stattfindende Qualitätssicherung (QS) mindestens ebenso wichtig. Ohne Einhaltung eines der Qualitätssicherungsmodule findet keine rechtmäßige Abgabe auf den Gemeinschaftsmarkt statt. Unkorrekte Anwendung der QS führt i. d. R. auch zu Fehlern an den Produkten mit mehr oder weniger auffälligen Problemen. In der Vergangenheit konnte die Marktüberwachung aus dem Anzeigeverfahren für die erstmalige Verwendung von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen und den dabei geführten Listen Anhaltspunkte bzgl. der Rechtmäßigkeit gewinnen und ggf. bei der BAM weiterführende Informationen abfragen. Mit dem Wegfall der Anzeigepflicht nach § 6 der 1. SprengV und dem Wegfall dieser Informationsquelle muss sich die Überprüfung von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen auf dem Markt und in Lagern auf die begleitenden QS nach einem der Module der jeweiligen Richtline konzentrieren. In dem Beitrag werden Kennzeichnungsmerkmale und Möglichkeiten der Überprüfung der QS an Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen aufgezeigt. Teilnehmer der Marktüberwachung und anderer Aufsicht führenden Stellen sollen sensibilisiert werden und mit Informationen ausgestattet werden, die ihnen ein Handeln auf diesem Gebiet ermöglichen. T2 - Erfahrungsaustausch „Explosivstoff-Industrie“ der BG-RCI CY - Königswinter, Germany DA - 07.09.2017 KW - Explosivstoffe KW - Baumusterprüfung KW - Qualitätssicherung KW - Marktüberwachung PY - 2017 AN - OPUS4-41980 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER -