TY - JOUR A1 - Wilrich, T. A1 - Wilrich, Cordula T1 - Der Brand des Zinkklumpens im Restmülleimer N2 - In dieser Veröffentlichung werden der Strafbefehl und das in der Revision erfolgte Urteil zu einem Unfall im Chemieunterricht diskutiert. Der Strafbefehl: Sie werden "beschuldigt, fahrlässig eine Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen, in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, indem Sie, nachdem Sie in Ihrer Eigenschaft als Chemielehrer des X-Gymnasiums in Y am Morgen des vorgenannten Tages im Chemieunterricht Schülern ein Experiment vorgeführt hatten, bei dem Sie Zinkpulver mit Natronlauge reagieren ließen, gegen 9:20 Uhr die für das Experiment benutzten Gläser sowie den entstandenen Zinkklumpen im Chemievorbereitungsraum mit Säure neutralisierten sowie mit Wasser abspülten, den Zinkklumpen sodann jedoch einfach in einem Kunststoffmülleimer entsorgten, welcher sich dort entzündete, was zu einem Brand im Chemievorbereitungsraum führte, bei dem diverse Möbelstücke samt Laborutensilien durch das Feuer zerstört wurden, es zu lokalen Gebäudeschäden durch abgeplatzten Wand- und Deckenputz kam und die Räumlichkeiten großflächig durch Rauchgasniederschläge belastet wurden, was Sie als Chemielehrer aufgrund Ihrer besonderen Fachkenntnisse hätten vorhersehen können und müssen; die Kosten der notwendigen Sanierungsmaßnahmen betragen € 66.647,26". Sodann heißt es, dass "auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen Sie eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen festgesetzt wird. Die Höhe eines Tagessatzes beträgt € 100,–, die Geldstrafe insgesamt mithin € 5.000,–". Das Urteil: Der Lehrer erhob gegen den Strafbefehl Einspruch und das Amtsgericht sprach ihn nach mündlicher Verhandlung mit Urteil vom 8. Juli 2015 frei. In der vorliegenden Veröffentlichung werden der Strafbefehl und das Urteil im Hinblick auf Pflichtwidrigkeit, Kausalität und Fahrlässigkeit diskutiert. Darüberhinaus wird besprochen, ob die zugrunde gelegte Arbeitsschutzvorschrift angemessen angewendet und vom Gericht korrekt interpretiert wurde. KW - Arbeitsschutz KW - Entsorgung gefährlicher Stoffe PY - 2017 U6 - https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2017.04.10 SN - 2365-7626 IS - 4 SP - 176 EP - 178 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-39645 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER -