TY - CONF A1 - Eiben, Mario T1 - Die Aufgaben der BAM im Gefahrgutbereich - ein Überblick N2 - Die BAM ist eine der zuständigen Behörden im Gefahrgutbereich in Deutschland und nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) für diverse Aufgaben zuständig, wie z. B. große Teile der Klassifizierung gefährlicher Güter, die Verwendung, Prüfung, und Zulassung von Gefahrgutverpackungen oder auch die Verwendung, den Bau und die Prüfung von Gefahrguttanks. Sie berät die Bundesregierung bei der Ausrichtung der Gefahrgutpolitik durch Mitarbeit im Ständigen Ausschuss Gefahrgutbeförderung (AGGB) des Gefahrgut-Verkehrs-Beirates beim BMV und wirkt nach dem Erlass über die BAM im Einvernehmen mit dem BMWK in nationalen und internationalen Regel setzenden Gremien und Normungsgremien mit. Damit leistet sie einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit im Gefahrgutbereich. T2 - 35. Münchner Gefahrgut-Tage CY - Munich, Germany DA - 25.05.2025 KW - Gefahrgut KW - Zuständige Behörde KW - GGVSEB KW - GGVSee KW - AGGB KW - Normung PY - 2025 AN - OPUS4-64051 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Eiben, Mario T1 - Die Aufgaben der BAM als zuständige Behörde im Gefahrgutbereich in Deutschland N2 - Die BAM ist zuständige Behörde in Deutschland für bestimmte Aufgaben im Gefahrgutbereich, die u. a. in § 8 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und § 12 der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) aufgeführt sind und hauptsächlich von den Abteilungen 2 und 3 wahrgenommen werden. So ist die BAM bspw. die in Deutschland für die Zulassung von Verpackungen und Tanks oder auch die Einstufung bestimmter gefährlicher Güter zuständige Stelle. Die BAM arbeitet des Weiteren als Kompetenzbehörde national und international in den entsprechenden Gremien mit und berät das BMDV in der Rechtsfortentwicklung der internationalen Vorschriften für den Gefahrguttransport. Dies geschieht u. a. durch die Mitarbeit im Ständigen Ausschuss Gefahrgutbeförderung (AGGB) des Gefahrgut-Verkehrs-Beirats beim BMDV und den zugehörigen Arbeitsgruppen, oder auch das Erstellen von Anträgen für Rechtsänderungen in den internationalen Vorschriften der Vereinten Nationen (UN) bzw. der Wirtschaftskommission für Europa der UN (UNECE) im Auftrag des BMDV. Die Beratung der betroffenen Wirtschaft und die Normungsarbeit sind weitere wichtige Themen. Die Expertise der BAM wird insbesondere durch Forschung im Gefahrgutbereich erhalten und weiter ausgebaut. Im Rahmen des Vortrags werden drei Forschungsbereiche vorgestellt, von denen zwei für die Energiewende von großer Bedeutung sind. T2 - 10. Deutsche Gefahrgut-Sicherheitstage CY - Nürburg, Germany DA - 13.09.2023 KW - Gefahrgut KW - Zuständige Behörde KW - Transport gefährlicher Güter KW - Gremienarbeit KW - Normung KW - Forschung KW - Gesetzliche Aufgaben PY - 2023 AN - OPUS4-58350 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Eiben, Mario T1 - Die Aufgaben der BAM als zuständige Behörde im Gefahrgutbereich in Deutschland N2 - Auszug aus den gesetzlichen Aufgaben, Mitarbeit in Gremien und aktuellen Forschungsarbeiten der BAM im Bereich "Beförderung gefährlicher Güter". T2 - 31. Münchner Gefahrgut-Tage CY - Online meeting DA - 10.05.2021 KW - Beförderung gefährlicher Güter KW - Gefahrgut KW - Gesetzliche Aufgaben KW - Forschung KW - Gremienarbeit KW - Zuständige Behörde PY - 2021 AN - OPUS4-52647 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Schmidt, Anita T1 - Gefahrgutverpackungen - Gesetzliche Rahmenbedingungen und BAM Gefahrgutregeln N2 - Gefahrgut darf nur in speziell dafür zugelassenen Umschließungen (Verpackungen, IBC, Großverpackungen etc.) transportiert werden. Die BAM ist in Deutschland die zuständige Behörde für die Erteilung von Zulassungen, für die (Baumuster-)Prüfung von Gefahrgutverpackungen sowie die Anerkennung der Qualitätssicherungsprogramme, nach denen die Gefahrgutverpackungen zu fertigen sind. Hierfür erlässt die BAM sogenannte BAM-GGRs (Gefahrgutregeln). T2 - IK-Seminar Qualitätssicherung bei der Herstellung von Gefahrgutverpackungen aus Kunststoff CY - Bad Homburg, Germany DA - 15.10.2018 KW - Gefahrguttransport KW - Gefahrgutverpackungen KW - Regelsetzung KW - Transportrecht KW - Zuständige Behörde PY - 2018 AN - OPUS4-47123 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER -