TY - CONF A1 - Plarre, Rudy T1 - Wirksamkeitsbewertung von Holzschutzmitteln N2 - Der Holzschutz in Deutschland ist durch DIN 68800 geregelt. Die Anwendung von Holzschutzmitteln zum Schutz verbauten Holzes ist dabei eine Möglichkeit. Voraussetzung für den Gebrauch von Holzschutzmitteln ist deren Zulassung nach Biozidgesetz. Der Vortrag beschreibt die Vorgehensweise bei der Wirksamkeitsbewertung von Holzschutzmitteln im Rahmen der europäischen Biozidzulassung. Die Wirksamkeitsbewertung erfolgt durch biologische Prüfungen anhand von europäischen Normen getrennt nach Zielorganismen. Je nach späterer Gebrauchssituation des mit Holzschutzmitteln behandelten Holzes sind definierte Alterungsverfahren nach Norm der eigentlichen biologischen Prüfung vorzuschalten. Das Prüfergebnis des widerstandsfähigsten Organismus legt die zum Schutz des Holzes notwenige Konzentration und Einbringmenge des Holzschutzmittel fest. T2 - Fortbildung für Angehörige von Bundesbehörden organsiert durch die BAuA CY - Online meeting DA - 12.02.2026 KW - Holzschutzmittel KW - Wirksamkei KW - Biozidgesetz PY - 2026 AN - OPUS4-65507 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER -