TY - JOUR A1 - Wöhlecke, Andreas T1 - Verhindern Geokunststoffe die Entlassung von Deponien aus der Nachsorge? N2 - Derzeit gibt es intensive Diskussionen über die Entlassung von Deponien aus der Nachsorgephase. Die Deponie müsste dafür nach der Deponieverordnung (DepV) u. a. „insgesamt dauerhaft standsicher" sein. Geokunststoffe erfüllten ihre Funktion über einen Zeitrahmen von lediglich mindestens hundert Jahren. Dies stehe somit im Widerspruch wird argumentiert. Das neue LANUV-Arbeitsblatt 33 schließt daher im Moment eine Entlassung aus der Nachsorge von Deponien faktisch aus, wenn in den Böschungen Geokunststoffprodukte eingesetzt wurden. Auch der Fachbeirat der BAM zur Zulassung von Geokunststoffen, Polymeren und Dichtungskontrollsystemen hat sich daher mit der Thematik beschäftigt. Die aktuelle Situation soll daher auf dieser Grundlage diskutiert werden. KW - Deponieverordnung KW - Nachsorge KW - Geokunststoffe KW - BAM-Zulassung KW - Standsicherheit KW - Langzeitverhalten PY - 2018 SN - 0027-2957 VL - 50 IS - 1 SP - 19 EP - 24 PB - Erich Schmidt Verlag AN - OPUS4-43980 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER -