TY - CONF A1 - Wöhlecke, Andreas A1 - Eng, M. A1 - Müller, Werner T1 - Stand der Dinge bei Kunststoff-Dränelementen und Unterschiede zwischen den Anforderungen der CE-Kennzeichnung und der DepV T2 - 25. Karlsruher Deponie- und Altlastenseminar 2015 - Abschluss und Rekultivierung von Deponien und Altlasten 2015 N2 - Bereits im letzten Jahr wurde an dieser Stelle über die Anforderungen an Kunststoff-Dränelemente (KDE) berichtet. Vor dem Hintergrund unserer Beiträge zu diesem Thema, kam eine intensive Fachdiskussion im Fachbeirat der BAM und in weiteren Fachgremien in Gang. Der AK (Arbeitskreis) 6.1 der DGGT (Deutsche Gesellschaft für Geotechnik) hat die Anforderungen an die Dränspende bei der Bemessung der KDE angepasst. Darüber hinaus wurde im Fachbeirat intensiv über das Qualitätsmanagement (QM) beim Einbau der Produkte auf der Deponiebaustelle diskutiert. Wie wird qualitätssichernd überbaut? Wie vermeidet man Wellenbildungen? Es wurde beschlossen, dass diese und weitere Fragen in einer Musterverlegeanweisung geklärt werden sollen. Diese Musterverlegeanweisung hat bereits ihren Weg in die Zulassungsdokumente der Produzenten gefunden. Dies soll vorgestellt werden. Über die europäischen Produktnormen für Geokunststoffe (hEN) wird gestritten: Dienen sie nur einem einheitlichen Verfahren der CE-Kennzeichnung oder werden darin alle relevanten Eigenschaften so festgelegt, dass darüber hinausgehende nationale Vorschriften ungültig werden? Der Streit wurde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weiter angefacht. Davon noch nicht betroffen ist der Deponiebau. Die Deponie ist ein besonderes Bauwerk, bei dem vor allem abfallrechtliche Regelungen beachtet werden müssen. Wir zeigen, dass das in den hEN festgelegte Eigenschaftsspektrum der Bauprodukte im Wesentlichen nicht gleichwertig zu dem Anforderungsspektrum der Deponieverordnung (DepV) ist. Eine CE-Kennzeichnung kann daher eine BAM-Zulassung nicht gleichwertig ersetzen. Auch für andere geotechnische Anwendungsgebiete gilt, dass die geltenden hEN die Geokunststoffe nicht ausreichend charakterisieren. T2 - 25. Karlsruher Deponie- und Altlastenseminar 2015 - Abschluss und Rekultivierung von Deponien und Altlasten 2015 CY - Karlsruhe, Germany DA - 14.10.2015 PY - 2015 SN - 978-3-939662-17-4 SP - 25 EP - 37 PB - ICP Eigenverlag Bauen und Umwelt AN - OPUS4-34631 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Müller, Werner A1 - Saathoff, F. T1 - Geosynthetics in geoenvironmental engineering JF - Science and technology of advanced materials N2 - Geosynthetics are planar polymeric products, which are used in connection with soil, rock or other soil-like materials to fulfill various functions in geoenvironmental engineering. Geosynthetics are of ever-growing importance in the construction industry. Sealing of waste storage facilities to safely prevent the emission of wastewater, landfill gas and contaminated dust as well as the diffusion of pollutants into the environment and coastal protection against storms and floods and reconstruction after natural disaster are important fields of application. We will give an overview of the various geosynthetic products. Two examples of the material problems related to geosynthetics are discussed in detail: the effect of creep on the long-term performance of geocomposite drains and the numerical simulation of the interaction of soil with geogrids. Both issues are of importance for the use of these products in landfill capping systems. The various functions, which geosynthetics may fulfill in the protection of coastal lines, are illustrated by case studies. The geosynthetic market is evaluated and economical and environmental benefits, as well as environmental side effects related to the use of geosynthetics, are discussed. KW - Geosynthetics KW - Geoenvironmental engineering KW - Landfill capping system KW - Coastal protection KW - Geocomposite drain KW - Geogrid KW - Geotextile PY - 2015 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:b43-332014 DO - https://doi.org/10.1088/1468-6996/16/3/034605 SN - 1468-6996 VL - 16 IS - 3 SP - 034605-1 EP - 034605-20 PB - Elsevier Science CY - Amsterdam [u.a.] AN - OPUS4-33201 LA - eng AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wöhlecke, Andreas A1 - Müller, Werner T1 - Kunststoff-Dränelemente - Belastungsgrenzen und Qualitätssicherung beim Einbau in Deponieoberflächenabdichtungssystemen T2 - 11. Leipziger Deponiefachtagung - Planung, Bau, Betrieb und Schließung von Deponien N2 - Bereits auf der letzten Leipziger Deponiefachtagung wurde über die Anforderungen an Kunststoff-Dränelemente berichtet. Vor dem Hintergrund unserer Beiträge in Leipzig und Würzburg (Tagung: Die sichere Deponie) zu diesem Thema, entstand eine intensive Fachdiskussion, u. a. im Fachbeirat der BAM. Hier wurde auch über das Qualitätsmanagement beim Einbau der Produkte auf der Deponiebaustelle diskutiert. Diese verhältnismäßig "empfindlichen" Produkte können nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn sie sachgemäß behandelt und eingebaut werden. Es wurde daher im Fachbeirat beschlossen, dass dieses Thema in einer Musterverlegeanweisung behandelt werden sollten. Diese wurde im Fachbeirat und in seiner Arbeitsgruppe Geotextilien und Kunststoff-Dränelemente erarbeitet und beschlossen. Auf diese Musterverleganweisung wird im Folgenden eingegangen. Es könnte leicht der Eindruck entstehen, dass Kunststoff-Dränelemente mittlerweile in dem Sinne Stand der Technik sind, dass sie ohne weiteres in allen Bauprojekten eingesetzt werden könnten. Dies ist nicht der Fall. Eine messtechnische Analyse des mechanischen Langzeitverhaltens im Rahmen der Zulassung zeigt die Anwendungsgrenzen jedes Produkts. Das Langzeit-Wasserableitvermögen und die noch zulässigen mechanischen Beanspruchungen müssen bei der Anwendung betrachtet werden. Wir möchten daher unser Konzept zur Beurteilung der Langzeiteigenschaften der Kunststoff-Dränelemente vorstellen und auf die resultierenden Anwendungsgrenzen hinweisen. Der daraus resultierende Umfang der relevanten Produkteigenschaften, die beachtet werden müssen, ist erheblich größer als der bescheidene Umfang, der etwa einer CE-Kennzeichnung zugrunde liegt. Auch auf dieses Thema möchten wir in Kürze eingehen. T2 - 11. Leipziger Deponiefachtagung - Planung, Bau, Betrieb und Schließung von Deponien CY - Leipzig, Germany DA - 03.03.2015 PY - 2015 SP - 70 EP - 80 AN - OPUS4-33189 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Müller, Werner A1 - Wöhlecke, Andreas T1 - Quo vadis Geokunststoffe? CE-Kennzeichnung und BAM-Zulassung T2 - 31. Fachtagung - Die sichere Deponie - Sicherung von Deponien und Altlasten mit Kunststoffen T2 - 31. Fachtagung - Die sichere Deponie - Sicherung von Deponien und Altlasten mit Kunststoffen CY - Würzburg, Germany DA - 2015-02-03 KW - Europäische Normen KW - CE-Kennzeichnung KW - BAM-Zulassung KW - Deponieverordnung KW - Bauproduktenverordnung PY - 2015 SP - 43 EP - 55 AN - OPUS4-32567 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Müller, Werner T1 - Quo vadis Geokunststoffe? CE-Kennzeichnung und BAM-Zulassung T2 - 31. Fachtagung "Die sichere Deponie" N2 - Ober die europäischen Produktnormen für Geokunststoffe (hEN) wird gestritten: Dienen sie nur einem einheitlichen Verfahren der CE-Kennzeichnung oder werden darin alle relevanten geotechnischen Eigenschaften so verbindlich festgelegt, dass darüber hinausgehende nationale Vorschriften ungültig werden? Der Streit wurde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs weiter angefacht. Davon noch nicht betroffen ist der Deponiebau. Die Deponie ist ein besonderes Bauwerk, bei dem vor allem abfallrechtliche Regelungen beachtet werden müssen. In der deutschen Deponieverordnung wurde daher eine mit der Europäischen Kommission abgestimmte Gleichwertigkeitsklausel für CE-gekennzeichnete Bauprodukte verankert, die diese Besonderheit berücksichtigt. Wir zeigen, dass das in den hEN festgelegte Eigenschaftsspektrum der Bauprodukte im Wesentlichen nicht gleichwertig zu dem Spektrum ist, das sich aus den Anforderungen der Deponieverordnung ergibt. Die Qualitätssicherung der hEN, die nur eine zertifizierte werkseigene Produktionskontrolle jedoch keine Fremdüberwachung vorsieht, entspricht ebenfalls nicht den Anforderungen der Deponieverordnung. Eine CE-Kennzeichnung kann daher eine BAM-Zulassung nicht gleichwertig ersetzen. Auch für andere geotechnische Anwendungsgebiete gilt, dass die geltenden hEN die Geokunststoffe nicht ausreichend charakterisieren. Die Antwort auf die Frage, wie verbindlich diese mangelhaften hEN werden könnten, ist daher von weitreichender Bedeutung für die gesamte Geotechnik. T2 - 31. Fachtagung "Die sichere Deponie" CY - Würzburg, Deutschland DA - 03.02.2015 PY - 2015 AN - OPUS4-32603 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Müller, Werner A1 - Wöhlecke, Andreas A1 - Simon, Franz-Georg A1 - Biedermann, K. A1 - Bräcker, W. A1 - Engelmann, B. A1 - Zanzinger, H. T1 - Sind BAM-Zulassung und CE-Kennzeichnung im Wesentlichen gleichwertig? - Der Nachweis des Standes der Technik gemäß Deponieverordnung für Geotextilien und geotextilverwandte Produkte, Teil 2 JF - Müll und Abfall N2 - Im ersten Teil dieses Aufsatzes wurde gezeigt, dass nur ein Teil der für den Deponiebau wesentlichen technischen Eigenschaften in den europäisch harmonisierten Bauproduktnormen DIN EN 13252 und DIN EN 13257, die der CE-Kennzeichnung der Geotextilien (GTX) und geotextilverwandten Produkte (GTP) zugrunde liegen, erfasst werden. Um eine im Wesentlichen vorhandene Gleichwertigkeit der Produkteigenschaften überhaupt abwägen zu können, müssen aber sämtliche relevanten Eigenschaften bekannt sein. Dies erfordert für CE-gekennzeichnete Produkte zusätzliche Prüfungen auf der Grundlage der DepV-Liste der Kriterien und Einwirkmechanismen (Anhang 1, Nummer 2.1.1, DepV). In diesem Teil werden die Tabellen C1 und C2 sowie die Tabelle D aus dem ersten Teil, in denen die Eigenschaften der harmonisierten europäischen Normen (hEN) den Anforderungen der DepV gegenübergestellt wurden, in technischer Hinsicht näher erläutert. N2 - A comparison of the harmonized technical specifications (in our case the harmonized European standards (hEN), namely DIN EN 13252 and DIN EN 13257), on which the CE-marking of geotextiles and geotextile-related products is based, with the German landfill ordinance (DepV) shows that only a few of the essential technical characteristics actually relevant for landfill constructions are considered in these standards. To be able to ponder about the equivalency of products with respect to their properties, all relevant properties have to be known. Therefore, additional tests based on the DepV-list of criteria and mechanisms of action (Annex 1, no. 2.1.1) are necessary for CE-marked products. This was discussed in the first part of this article. In this part, the tables C1, C2 and D of the first part, which listed and compared the requirements of the hEN and the DepV, are discussed in more technical details. KW - Deponieverordnung KW - BAM-Zulassung KW - Geokunststoffe KW - CE-Kennzeichnung PY - 2015 SN - 0027-2957 SN - 1863-9763 VL - 47 IS - 1 SP - 36 EP - 41 PB - Erich Schmidt CY - Berlin AN - OPUS4-32694 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER -