TY - JOUR A1 - Rolle, Annette A1 - Neumeyer, Tino T1 - Prüfung und Zulassung von radioaktiven Stoffen in besonderer Form JF - Strahlenschutz PRAXIS N2 - Radioaktive Stoffe in besonderer Form (SFRM) sind nicht dispergierbare feste radioaktive Stoffe oder dichte Kapseln, die radioaktive Stoffe enthalten /1/. SFRM sind eine Kategorie innerhalb der verkehrsrechtlichen Vorschriften. Für die Beförderung zu Anwendern in der Industrie, Medizin und Forschung werden umschlossene radioaktive Stoffe (Strahler) gemäß ihrem aktivitätsabhängigen Gefahrenpotenzial verpackt. Strahler mit einer hohen Aktivität (> A2) erfordern entsprechend der verkehrsrechtlichen Vorschriften eine Beförderung in Typ B (U) Versandstücken, die als unfallsicher gelten. Alternativ besteht bis zu einer Aktivität < A1 die Möglichkeit der Beförderung in nicht unfallsicheren Typ A Versandstücken, wenn die Strahler nachweislich unfallsicher ausgelegt sind und eine Zulassung als SFRM vorliegt. Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) ist gemäß GGVSEB §8 (2) /2/ in Deutschland die zuständige Behörde für die Prüfung und Zulassung radioaktiver Stoffe in besonderer Form. KW - Zulassung KW - Radioaktiv KW - Beförderung KW - Strahlenschutz PY - 2020 SN - 0947-434 X IS - 1 SP - 14 EP - 16 PB - TÜV Media CY - Köln AN - OPUS4-50763 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER -