TY - CONF A1 - Müller, Werner A1 - Wöhlecke, Andreas T1 - Quo vadis Geokunststoffe? CE-Kennzeichnung und BAM-Zulassung T2 - 31. Fachtagung - Die sichere Deponie - Sicherung von Deponien und Altlasten mit Kunststoffen CY - Würzburg, Germany DA - 2015-02-03 KW - Europäische Normen KW - CE-Kennzeichnung KW - BAM-Zulassung KW - Deponieverordnung KW - Bauproduktenverordnung PY - 2015 SP - 43 EP - 55 AN - OPUS4-32567 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Müller, Werner A1 - Wöhlecke, Andreas A1 - Tatzky-Gerth, R. T1 - Richtlinie für die Zulassung von Geotextilien zum Filtern und Trennen für Deponieabdichtungen KW - Zulassungsrichtlinien KW - Geokunststoffe KW - Deponieverordnung PY - 2010 SN - 0340-7551 SP - 1 EP - 25 PB - Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung CY - Berlin AN - OPUS4-22194 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Müller, Werner A1 - Wöhlecke, Andreas A1 - Simon, Franz-Georg A1 - Biedermann, K. A1 - Bräcker, W. A1 - Engelmann, B. A1 - Zanzinger, H. T1 - Sind BAM-Zulassung und CE-Kennzeichnung im Wesentlichen gleichwertig? - Der Nachweis des Standes der Technik gemäß Deponieverordnung für Geotextilien und geotextilverwandte Produkte, Teil 2 N2 - Im ersten Teil dieses Aufsatzes wurde gezeigt, dass nur ein Teil der für den Deponiebau wesentlichen technischen Eigenschaften in den europäisch harmonisierten Bauproduktnormen DIN EN 13252 und DIN EN 13257, die der CE-Kennzeichnung der Geotextilien (GTX) und geotextilverwandten Produkte (GTP) zugrunde liegen, erfasst werden. Um eine im Wesentlichen vorhandene Gleichwertigkeit der Produkteigenschaften überhaupt abwägen zu können, müssen aber sämtliche relevanten Eigenschaften bekannt sein. Dies erfordert für CE-gekennzeichnete Produkte zusätzliche Prüfungen auf der Grundlage der DepV-Liste der Kriterien und Einwirkmechanismen (Anhang 1, Nummer 2.1.1, DepV). In diesem Teil werden die Tabellen C1 und C2 sowie die Tabelle D aus dem ersten Teil, in denen die Eigenschaften der harmonisierten europäischen Normen (hEN) den Anforderungen der DepV gegenübergestellt wurden, in technischer Hinsicht näher erläutert. N2 - A comparison of the harmonized technical specifications (in our case the harmonized European standards (hEN), namely DIN EN 13252 and DIN EN 13257), on which the CE-marking of geotextiles and geotextile-related products is based, with the German landfill ordinance (DepV) shows that only a few of the essential technical characteristics actually relevant for landfill constructions are considered in these standards. To be able to ponder about the equivalency of products with respect to their properties, all relevant properties have to be known. Therefore, additional tests based on the DepV-list of criteria and mechanisms of action (Annex 1, no. 2.1.1) are necessary for CE-marked products. This was discussed in the first part of this article. In this part, the tables C1, C2 and D of the first part, which listed and compared the requirements of the hEN and the DepV, are discussed in more technical details. KW - Deponieverordnung KW - BAM-Zulassung KW - Geokunststoffe KW - CE-Kennzeichnung PY - 2015 SN - 0027-2957 SN - 1863-9763 VL - 47 IS - 1 SP - 36 EP - 41 PB - Erich Schmidt CY - Berlin AN - OPUS4-32694 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wöhlecke, Andreas A1 - Müller, Werner ED - Egglofstein, T.A. ED - Burkhardt, G. T1 - Aktuelles aus dem Fachbeirat der BAM und von der Zulassungsstelle N2 - Unser Beitrag soll auch in diesem Jahr über aktuelle Diskussionsthemen und Fragestellungen im Fachbeirat der BAM, in seinen Arbeitsgruppen und in der BAM informieren. Im vergangenen Jahr wurde intensiv über die Qualitätssicherung und den Einbau von Kunststoff-Dränelementen diskutiert. In diesem Zusammenhang wurde ein Untersuchungsprogramm zum Einfluss von Überlappstößen auf das Wasserableitvermögen von Kunststoff-Dränelementen angestoßen. Die Ergebnisse sollen hier in Kürze vorgestellt und die Bedeutung für die Abminderungsfaktoren und damit für die Bemessung erläutert werden. Zu welchem Zeitpunkt muss ein Kunststoff Dränelement überbaut werden und welche weiteren Regelungen müssen hier beachtet werden? Was steckt eigentlich hinter diesen strengen Regelungen? Diese Fragen sollen im Folgenden diskutiert werden. Die Deponieverordnung (DepV) fordert eine Akkreditierung der fremdprüfenden Stellen nach verschiedenen Normen. Die fachlichen Anforderungen an den „Fremdprüfer-Kunststoff“ legt die Richtlinie Fremdprüfer der BAM fest. Um diese Anforderungen im Akkreditierungsprozess ausreichend berücksichtigen zu können, wurde nun eine sogenannte DAkkS Regel erarbeitet, die die Anforderungen der Richtlinie spiegelt. Über den aktuellen Stand soll berichtet werden. Auch über die aktuelle Arbeit in Zusammenhang mit den Kunststoffdichtungsbahnen (KDB) soll berichtet werden. Der Prüfhinweis B14 (Bestimmung der Maßhaltigkeit von geosynthetischen Dichtungsbahnen aus Polyethylen hoher Dichte (PEHD)) wurde überarbeitet. Vorangegangen war eine intensive Entwicklung der Prüfeinrichtung sowie ausgiebige Ringversuche im AK GWS (Arbeitskreis Grundwasserschutz). In diesem Zusammenhang wurden neue Anforderungen an die Produkte gestellt. Die Hintergründe dazu sollen kurz vorgestellt werden. Die DVS (Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren) Richtlinie 2225-4 regelt das Schweißen der KDB auf der Deponiebaustelle. Werden KDB im strukturierten Bereich miteinander verschweißt, werden die Strukturen in der Regel vorher abgetragen. Die DVS Richtlinie 2225-4 sieht unter bestimmten Voraussetzungen von einem Abtragen der Strukturen ab. Vor diesem Hintergrund wurde vom AK GWS ein Untersuchungsprogramm initiiert, das die Auswirkungen aufzeigen soll. Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen werden vorgestellt. Die europäischen Anwendungsnormen und das deutsche Straßenbaumerkblatt für Geokunststoffe verwenden statistische Begriffe. Deren nur „beiläufige“ Erwähnung lässt jedoch offen, was genau im Zusammenhang gemeint ist. Produkte unterschiedlicher Hersteller können daher trotz gleicher Angaben zu den Mindestwerten in den Leistungserklärungen oder Datenblättern deutlich unterschiedliche Eigenschaften haben. Um vorschriftsmäßig bemessen zu können, muss man jedoch wissen, was sich hinter den Zahlen verbirgt. Eine Zulassung oder Zertifizierung ist nur dann sinnvoll, wenn darüber hinaus einheitlich definiert wird, was die Angaben für die werkseigene Produktionskontrolle, die Inspektion durch benannte Stellen und die Kontrolle durch Dritte bedeuten. In den vergangenen Jahren seit 2009 wurde versucht, die Zulassungen stärker auf die Vorgaben aus der europäischen Normung zu stützen. Daher musste nun diskutiert werden, welche statistische Bedeutung die Angaben in den Zulassungen für Kunststoff-Dränelementen und Geotextilien zum Filtern und Trennen haben. Hier musste eine einheitliche Regelung getroffen werden. Über die Ergebnisse soll berichtet werden. T2 - 26. Karlsruher Deponie- und Altlastenseminar CY - Karlsruhe, Germany DA - 19.10.2016 KW - Deponieabdichtunssysteme KW - Schweißen KW - Kunststoffdichtungsbahnen PY - 2016 SN - 978-3-939662-19-8 SP - 61 EP - 75 PB - ICP Eigenverlag Bauen und Umwelt CY - Karlsruhe AN - OPUS4-38018 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wöhlecke, Andreas A1 - Müller, Werner T1 - Geosynthetics and their certification for landfill liner and capping systems in Germany N2 - This paper informs about the BAM Federal Institute of Materials Research and Testing certification procedure for geosynthetics used for landfill liner and capping Systems in Germany. The German Landfill Ordinance regulates the use of geosynthetics and other materials in the field of waste Containment Systems. It requires such a certification by the BAM. The certification-guidelines of the BAM define the state of the art by giving detailed requirements and specifications for the various geosynthetic products. According to the German Landfill Ordinance geosynthetic products have to fulfil their function for more than WOyears. Beyond, supported by an advisory board of landfill experts, BAM has developed installation requirements and demands on quality management for production, installation and third party control. The paper describes some of the requirements for products, installation and quality assurance. Some remarks on on-going discussions with respect to special topics of product behaviour are made. T2 - 5th International conference geosynthetics Middle East 2012 CY - Abu Dhabi, UAE DA - 19.11.2012 PY - 2012 IS - Chapter 15 SP - 173 EP - 184 CY - Würzburg AN - OPUS4-27784 LA - eng AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Müller, Werner A1 - Tarnowski, C. A1 - Wöhlecke, Andreas A1 - Zanzinger, H. ED - Kelsey, C. T1 - The "Zero Leakage" approach for landfill liner and capping systems N2 - An approach to achieve “zero leakage” is discussed with respect to the experience in Germany, where strict regulations for landfill lining and capping systems have been developed and issued because of large environmental problems related to landfills that accumulated in the 1970’s and 1980’s. Using a thick, high quality HDPE geomembrane (GMB), which is installed free of residual waves and wrinkles in intimate contact with a compacted clay liner (CCL) or geosynthetic clay liner (GCL) of very low permeability, by a qualified, experienced, well equipped and properly third-party controlled installer and which are protected by heavy protection layers designed with respect to long-term performance of the GMB, may result in a liner or capping system of practically no leakage. This is demonstrated by analyzing results of measurements obtained from permanently installed leak detection systems in combination with HDPE GMBs. The survey is based on 32 German landfills with 1,276,500 m² of installed HDPE GMB. T2 - GeoAmericas 2016 - 3rd Pan-American Conference on Geosynthtics CY - Miami Beach, FL, USA DA - 10.04.2016 KW - Geomembanes KW - Installation KW - Welding KW - Quality management PY - 2016 SN - 978-0-9884772-2-3 VL - 1 SP - 441 EP - 453 PB - Minerva - Technology, Resources, and Information CY - Jupiter, Florida, USA AN - OPUS4-36499 LA - eng AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Müller, Werner A1 - Wöhlecke, Andreas T1 - Voraussetzungen für die Zulassung von Geokunststoffen (insbesondere Bewehrungsgittern) für Deponieabdichtungen N2 - Der Fachbeirat beschloss im vergangenen Jahr Zulassungsrichtlinien für Kunststoffdichtungsbahnen, Schutzschichten, Kunststoff-Dränelemente und Geotextilien zum Filtern und Trennen und eine Richtlinie über Anforderungen an Verlegefachbetriebe, die von seinen Arbeitsgruppen vorbereitet worden waren, und nunmehr die Grundlage für die Zulassungstätigkeit bilden. In diesem Beitrag wird im Anschluss an die Ausführungen auf der letzten Fachtagung kurz über wesentliche Anforderungen und Zulassungsvoraussetzungen berichtet. Noch nicht verabschiedet sind die Richtlinien für Dichtungskontrollsysteme und Bewehrungsgitter aus Kunststoff. Auf den Diskussionsstand bei den Anforderungen an die Bewehrungsgitter wird etwas ausführlicher eingegangen, da sich neben den materialtechnischen auch bemessungstechnische Probleme ergeben. T2 - 27. Fachtagung - Die sichere Deponie - Sicherung von Deponien und Altlasten mit Kunststoffen CY - Würzburg, Germany DA - 24.02.2011 KW - Deponieverordnung KW - Zulassung KW - Geokunststoffe KW - Bewehrungsgitter aus Kunststoff PY - 2011 IS - Kap. B SP - 1 EP - 23 CY - Würzburg AN - OPUS4-23305 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wöhlecke, Andreas A1 - Eng, M. A1 - Müller, Werner T1 - Stand der Dinge bei Kunststoff-Dränelementen und Unterschiede zwischen den Anforderungen der CE-Kennzeichnung und der DepV N2 - Bereits im letzten Jahr wurde an dieser Stelle über die Anforderungen an Kunststoff-Dränelemente (KDE) berichtet. Vor dem Hintergrund unserer Beiträge zu diesem Thema, kam eine intensive Fachdiskussion im Fachbeirat der BAM und in weiteren Fachgremien in Gang. Der AK (Arbeitskreis) 6.1 der DGGT (Deutsche Gesellschaft für Geotechnik) hat die Anforderungen an die Dränspende bei der Bemessung der KDE angepasst. Darüber hinaus wurde im Fachbeirat intensiv über das Qualitätsmanagement (QM) beim Einbau der Produkte auf der Deponiebaustelle diskutiert. Wie wird qualitätssichernd überbaut? Wie vermeidet man Wellenbildungen? Es wurde beschlossen, dass diese und weitere Fragen in einer Musterverlegeanweisung geklärt werden sollen. Diese Musterverlegeanweisung hat bereits ihren Weg in die Zulassungsdokumente der Produzenten gefunden. Dies soll vorgestellt werden. Über die europäischen Produktnormen für Geokunststoffe (hEN) wird gestritten: Dienen sie nur einem einheitlichen Verfahren der CE-Kennzeichnung oder werden darin alle relevanten Eigenschaften so festgelegt, dass darüber hinausgehende nationale Vorschriften ungültig werden? Der Streit wurde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weiter angefacht. Davon noch nicht betroffen ist der Deponiebau. Die Deponie ist ein besonderes Bauwerk, bei dem vor allem abfallrechtliche Regelungen beachtet werden müssen. Wir zeigen, dass das in den hEN festgelegte Eigenschaftsspektrum der Bauprodukte im Wesentlichen nicht gleichwertig zu dem Anforderungsspektrum der Deponieverordnung (DepV) ist. Eine CE-Kennzeichnung kann daher eine BAM-Zulassung nicht gleichwertig ersetzen. Auch für andere geotechnische Anwendungsgebiete gilt, dass die geltenden hEN die Geokunststoffe nicht ausreichend charakterisieren. T2 - 25. Karlsruher Deponie- und Altlastenseminar 2015 - Abschluss und Rekultivierung von Deponien und Altlasten 2015 CY - Karlsruhe, Germany DA - 14.10.2015 PY - 2015 SN - 978-3-939662-17-4 SP - 25 EP - 37 PB - ICP Eigenverlag Bauen und Umwelt AN - OPUS4-34631 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Müller, Werner A1 - Wöhlecke, Andreas ED - Jost, D. ED - Albers, K. T1 - Langzeitverhalten von Kunststoff-Dränelementen und Bewehrungsgittern und die Anforderungen der Deponieverordnung N2 - Ein Geokunststoffprodukt muss in einer Deponieabdichtung unter allen relevanten Einwirkungen seine Funktion mindestens 100 Jahre lang erfüllen. Diese Annahme ist nicht schon allein dann gerechtfertigt, wenn Alterungsuntersuchungen gezeigt haben, dass der verwendete Werkstoff voraussichtlich so lange halten wird. Darüber hinaus gehende Fragestellungen zur Funktionserfüllung, die im Zulassungsverfahren bearbeitet werden müssen, werden am Beispiel von Kunststoff-Dränelementen und Bewehrungsgittern diskutiert. Es geht dabei um die Auswirkung von äußeren Kräften, die über diesen sehr langen Zeitraum einwirken. Die Grenze für noch zulässige Druck- und Scherkräfte bei einem Kunststoff-Dränelement muss ausgelotet und das zugehörige Wasserableitvermögen bestimmt werden. Mögliche Einschränkung für den Herausziehwiderstand eines Bewehrungsgitters müssen abgeschätzt werden. Damit werden auch die Aufgaben zukünftiger Normungstätigkeit Umrissen. Ergänzend werden einige Erläuterungen zu aktuellen Entwicklungen gegeben: Eine neue Ausgabe der Fremdprüferrichtlinie wurde erarbeitet. Zulassungen für Bewehrungsgitter wurden erteilt. Schließlich wird kurz erklärt, was Befristung einer Zulassung, Erlöschen einer Zulassung und Widerruf einer Zulassung bedeuten. T2 - 29. Fachtagung - Die sichere Deponie - Sicherung von Deponien und Altlasten mit Kunststoffen CY - Würzburg, Germany DA - 31.01.2013 KW - Deponieverordnung KW - Zulassung KW - Kunststoff-Dränelemente KW - Bewehrungsgitter aus Kunststoff PY - 2013 SP - 1 EP - 18 CY - Würzburg AN - OPUS4-27705 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Müller, Werner A1 - Wöhlecke, Andreas A1 - Tatzky-Gerth, R. T1 - Richtlinie für die Zulassung von Kunststoffdichtungsbahnen für Deponieabdichtungen KW - Zulassungsrichtlinien KW - Geokunststoffe KW - Deponieverordnung PY - 2010 SN - 0340-7551 SP - 1 EP - 33 PB - Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung CY - Berlin ET - 3. Auflage AN - OPUS4-22192 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Müller, Werner A1 - Wöhlecke, Andreas ED - Ziegler, M. ED - Bräu, G. ED - Heerten, G. ED - Laackmann, K. T1 - The performance of geocomposite drains in the long run N2 - Like all plastic products, geocomposite drains (GCD) are susceptible to creep and creep rupture. The GCD is slowly and continuously deformed under long lasting shear and pressure forces. The thickness is reduced and thereby the water flow capacity. If the in-plane deformation reaches a critical value in the course of time, shear failure might occur. Likewise, if the thickness reaches a critical value the structure of the drain core might collapse. These effects are shown using data provided by the manufacturers of four different GCD. Long-term water flow capacity and the acceptable limits of shear stress and normal stress (pressure) with respect to shear rupture and drain core stability as well as the lifetime with respect to these failure modes are determined using standard test methods. The design of long lasting geotechnical structures has to take into account these characteristics of the long-tem performance of GCD. T2 - 10th International conference on geosynthetics CY - Berlin, Germany DA - 21.09.2014 KW - Geocomposite drains KW - Creep KW - Creep rupture KW - Long-term water flow capacity KW - Long-term shear strength KW - Drain core stability PY - 2014 SN - 978-3-9813953-9-6 SP - 1 EP - 7 AN - OPUS4-31574 LA - eng AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Müller, Werner A1 - Biedermann, K. A1 - Engelmann, B. A1 - Wöhlecke, Andreas T1 - Geokunststoffe in der Deponietechnik im Licht der neuen Deponieverordnung N2 - Geokunststoffe sind aus dem Deponiebau nicht mehr wegzudenken. Die neue Deponieverordnung regelt daher im Anhang 1 auch deren Einsatz in Deponieabdichtungen. Die Produkte müssen mindestens 100 Jahre ihre Funktion erfüllen und weiteren Anforderungen nach dem Stand der Technik genügen. Dies muss der zuständigen Behörde gegenüber nachgewiesen werden. Grundsätzlich wird der Nachweis durch Vorlage einer Zulassung der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung geführt. Es gibt jedoch noch zwei andere Möglichkeiten: eine Deklaration auf der Grundlage einer geeigneten, harmonisierten europäischen Spezifikation und die Genehmigung im Einzelfall, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Letzteres gilt nur für ausländische Produkte. Praktisch kommt in nächsten Jahren jedoch nur der Nachweis durch eine Zulassung in Betracht. Diese etwas komplizierten rechtlichen Vorgaben werden diskutiert. Auch das Zulassungsverfahren wird in der Deponieverordnung geregelt. Die Zulassungsbehörde soll in Zusammenarbeit mit einem Fachbeirat die Anforderungen an die Produkte, den fachgerechten Einbau und das Qualitätsmanagement festlegen. Auf das Zulassungsverfahren und technische Anforderungen wird in einem weiteren Aufsatz im nächsten Heft eingegangen. N2 - Geosynthetics are an essential tool for landfill engineering. Therefore, the German landfill ordinance regulates their application. The products have to fulfill their function for at least 100 years and to meet other basic requirements according to the state of the art. A proof of the fulfillment of these requirements has to be provided to the responsible landfill authorities. Basically a certification by the BAM Federal Institute for Materials Research and Testing is necessary. This may only be circumvented with a declaration based on a harmonized European technical specification, if this specification fully complies with the state of the art as given by the German landfill ordinance. Foreign products may be accepted if the regulations of their mother countries, according to which they were qualified as adequate, are essentially equivalent to the German regulations and state of the art. These quite complicated provisions are discussed. The certification procedure is described by the ordinance, as well. The certification guidelines and the installation requirements have to be worked out in cooperation with an advisory board of landfill experts. Technical details will be given in an additional paper in the next issue. KW - Deponieverordnung KW - Deponieabdichtungssysteme KW - BAM-Zulassung KW - Geokunststoffe PY - 2012 DO - https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2012.01.04 SN - 0027-2957 SN - 1863-9763 VL - 44 IS - 1 SP - 8 EP - 12 PB - Erich Schmidt CY - Berlin AN - OPUS4-25437 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Müller, Werner A1 - Wöhlecke, Andreas ED - Jost, D. ED - Albers, K. T1 - Stand der Zulassungen für Geokunststoffe nach der novellierten Deponieverordnung N2 - Auf den vergangenen beiden Tagungen 2010 und 2011 wurden bereits Vorträge über das Thema Zulassung von Geokunststoffen nach der Deponieverordnung (DepV) gehalten. Im Anschluss an diese Beiträge wird hier über den aktuellen Stand berichtet. Die Novellierung der Deponieverordnung berührt die Vorschriften über die Zulassung nicht, wohl aber die Regelung, wie ein Eignungsnachweis der zuständigen Behörde gegenüber „gleichwertig“ zur Zulassung geführt werden könnte. Es geht um die CE-Kennzeichnung und um bestimmte ausländische Produkte aus dem Europäischen Wirtschaftsraum. Darauf wird kurz eingegangen. Weiterhin werden die Anforderungen an die geotextilen Filter in den Kunststoff-Dränelementen diskutiert. Das Thema „innere Scherfestigkeit“ dieser Elemente wird etwas ausführlicher behandelt, da hier offenbar „Klärungsbedarf“ im Hinblick auf die Vorgaben in den Zulassungsscheinen besteht. T2 - 28. Fachtagung - Die sichere Deponie - Sicherung von Deponien und Altlasten mit Kunststoffen CY - Würzburg, Germany DA - 09.02.2012 KW - Deponieverordnung KW - BAM-Zulassung KW - Geokunststoffe KW - Kunststoff-Dränelemente KW - Geotextile Filter PY - 2012 IS - Kap. B SP - 1 EP - 22 CY - Würzburg AN - OPUS4-25462 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER -