TY - JOUR A1 - Wilrich, Thomas A1 - Wilrich, Cordula T1 - Vergiftungstod bei Motorbootreinigung N2 - Ein Praktikant atmete bei Reinigungsarbeiten Dämpfe des verwendeten Reinigungsmittels ein, fiel in Ohnmacht und verstarb. Der Meister, der den Praktikanten mit dieser Tätigkeit beauftragt hatte, wurde wegen fahrlässiger Tötung durch Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutz- und Gefahrstoffrecht verurteilt. Dieser Aufsatz bereitet die wesentlichen Aussagen des Urteils auf – und erläutert auch die Fehler gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die das Gericht nicht anspricht. KW - Arbeitsschutz KW - Gefährdungsbeurteilung KW - Gefahrstoffverordnung KW - Schutzmaßnahmen KW - Substitution PY - 2020 SN - 2698-3710 VL - 1 IS - 1 SP - 29 EP - 31 PB - Verlag C.H.BECK oHG CY - München AN - OPUS4-50455 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - BOOK A1 - Wilrich, Thomas A1 - Wilrich, Cordula T1 - Gefahrstoffrecht vor Gericht - 40 Urteilsanalysen zum Arbeitsschutz und zur Haftung nach Chemikalien- und Explosionsunfällen N2 - Bei Gefahrstoffen wird oft zuerst an gefährliche Chemikalien in der verarbeitenden Industrie gedacht. Gefährliche Stoffe werden aber in nahezu jedem Betrieb und auch in Privathaushalten verwendet. Ein typisches Beispiel sind Wasch- und Reinigungsmittel, von denen viele nach der europäischen Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (CLP-Verordnung) als gefährlich eingestuft und gekennzeichnet sind. Darüber hinaus ist aber zu beachten, dass nicht jeder Gefahrstoff als gefährlich gekennzeichnet ist. Die Gründe dafür können mannigfaltig sein: Der Stoff oder das Gemisch werden erst durch eine bestimmte Tätigkeit zu einer Gefährdung; als Beispiele seien Wasser an Feuchtarbeitsplätzen oder aufgewirbelter, explosionsfähiger Mehlstaub genannt. Oder der Gefahrstoff wird erst durch eine Tätigkeit freigesetzt oder gebildet; als Beispiele seien aus Aerosolpackungen, wie Bauschaum oder Reinigern freigesetzte Lösemittel (siehe dazu z.B. die Fälle 9, 10, 12 und 26) oder bei Bautätigkeiten freigesetzte asbesthaltige Stäube (siehe dazu Teil 8 "Sanierung und Rückbau") genannt. Gefährdungen durch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen können also jeden und jede betreffen. Dementsprechend weit ist der Begriff Gefahrstoff in diesem Buch zu verstehen. Ein wesentlicher Fokus liegt zwar auf dem Gefahrstoffrecht im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die ja für Tätigkeiten von Beschäftigten gilt und Pflichten der Arbeitgeber enthält, sowie auf Unfallverhütungsrecht mit Unternehmerpflichten. Darüber hinaus beschäftigen wir uns aber auch mit Gefahrstoffen im weiteren Sinne und berühren damit auch den Privatbereich oder das Umweltrecht. Dabei stützen sich Gerichtsurteile auf allgemeine Rechtsprinzipen – etwa die in Schadensersatzprozessen einschlägige Verkehrssicherungspflicht, die in Strafverfahren relevante Frage der Fahrlässigkeit und der Garantenposition oder Grundsätze der kaufrechtlichen Sachmängelhaftung und das Produkthaftungsrecht. Auch das Zivilrecht und das Strafrecht beinhalten also gefahrstoffrechtlich relevante Vorschriften. Zur Verbesserung gehört immer auch das Lernen aus Erfahrung und Fehlern. Dabei ist es natürlich von Vorteil, wenn man die Fehler nicht selbst machen muss, sondern die Möglichkeit hat, aus den Fehlern anderer zu lernen. Auch die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" weist darauf hin, dass "Aufzeichnungen über Unfälle, Störungen des Betriebsablaufes und 'Beinahe-Unfälle' (innerbetrieblich oder aus einschlägigen Veröffentlichungen)" bei der Ermittlung von Gefährdungen zu berücksichtigen sind und "Anlass für die Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung sein können". Landet ein Fall vor Gericht, dann ist etwas "schief" gelaufen und häufig hat jemand (anderes) einen Fehler gemacht, aus dem sich hoffentlich lernen lässt. Diesen Ansatz verfolgen wir, indem wir Gerichtsurteile mit Bezug zum Gefahrstoffrecht vorstellen, erläutern und analysieren. Wörtliche Zitate aus den besprochenen Urteilen haben wir dabei jeweils in kursiver Schrift kenntlich gemacht. Anhand ihrer wichtigsten Aspekte haben wir die Fälle verschiedenen Themen bzw. Stadien im "Lebenszyklus" der Gefahrstoffe zugeordnet und das Buch entsprechend unterteilt, so dass es von der Abgabe bis hin zur Entsorgung reicht. Das Buch enthält folgende Kapitel: Teil 1 Inverkehrbringen, Verkauf und Abgabe, Teil 2 Kennzeichnung und Verwechslungsgefahren, Teil 3 Brand- und Explosionsgefährdungen, Teil 4 Betriebsanweisung und Unterweisung, Teil 5 Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Teil 6 An Schule und Hochschule, Teil 7 Jugendschutz und jugendlicher Leichtsinn, Teil 8 Sanierung und Rückbau, Teil 9 Umweltstrafrecht, Teil 10 Entsorgung, Teil 11 (Neben-) Wirkungen von gefahrstoffrechtlichen Regelungen. Teil 11 ist insofern speziell, als dass er sich nicht in den "Lebenszyklus" des Gefahrstoffs einordnen lässt, sondern andere interessante Aspekte aufgreift, wie den Nachbarschutz oder eine Klage auf Beseitigung des Eintrags von Holzstaub als krebserzeugend in einer TRGS. KW - Arbeitsschutz KW - Chemikalienunfälle KW - Explosionsunfälle KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstoffrecht KW - Gefahrstoffverordnung KW - Gerichtsurteile KW - Haftung KW - Schutzmaßnahmen KW - Explosionsschutz KW - TRGS KW - Unfälle KW - Verantwortung PY - 2021 UR - https://esv.info/978-3-503-19118-5 SN - 978-3-503-19118-5 SP - I EP - 339 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-52108 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Thomas A1 - Wilrich, Cordula T1 - Abbrucharbeiten mit Asbestabfall aber ohne Aufsicht und Achtung der Gefahrstoffverordnung: Arbeitsuntersagung wegen Arbeitsschutzverstößen gegen Organisations-, Schutzausrüstungs- und Lagerungspflichten N2 - Die Gewerbeaufsicht verfügte die sofortige Einstellung der Arbeiten auf einer Baustelle, auf der Asbestabfall offen gelagert wurde, keiner der weisungsbefugten Sachkundigen vor Ort war und Mitarbeiter keine persönliche Schutzausrüstung trugen. Dieser Aufsatz bereitet das Gerichtsurteil über die Klage des Bauunternehmens auf und diskutiert die konkreten Verstöße gegen die Gefahrstoffverordnung. KW - Arbeitsschutz KW - Asbestabfall KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstoffverordnung KW - Schutzmaßnahmen KW - TRGS 519 PY - 2021 DO - https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2021.03.11 SN - 2365-7626 SN - 2365-7634 (eJournal) IS - 3 SP - 137 EP - 141 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-52235 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Cordula A1 - Wilrich, Thomas T1 - Teure Reinigungsarbeiten auf dem Dach des Supermarkts: Wann gilt Abfall- und wann Gefahrstoffrecht, wer ist zuständig – und wie eilig ist eilig genug? N2 - Bei der Reinigung des Dachs eines Supermarkts wurde Asbest freigesetzt und kontaminierte auch umliegende Verkehrsflächen. Das Ordnungsamt beauftragte eine Firma mit Schadstoffmessungen und nachdem diese die Asbestkontamination bestätigte, eine weitere Firma mit Reinigungsarbeiten. Die Kosten stellte das Amt dem Grundstückseigentümer – der auch die Reinigungsarbeiten durchgeführt hatte – in Rechnung. Dagegen klagte der Grundstückseigentümer und bekam Recht: Im Vordergrund stand hier nicht die Entsorgung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz, sondern die Gefahrenabwehr nach Gefahrstoffverordnung – und damit war nicht das Ordnungsamt zuständig. Dieser Aufsatz bereitet das Gerichtsurteil auf und diskutiert die Bezüge zum Abfall-, Chemikalien- und Gefahrstoffrecht. KW - Arbeitsschutz KW - Asbestabfall KW - Gefahrenabwehr KW - Gefahrstoffverordnung KW - Schutzmaßnahmen KW - Kreislaufwirtschaftsgesetz PY - 2021 DO - https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2021.07.11 SN - 2199-7330 SN - 2199-7349 (eJournal) IS - 7-8 SP - 369 EP - 373 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-53052 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Thomas A1 - Wilrich, Cordula T1 - Nachbarklage gegen einen Sauerstofftank N2 - Technische Regeln im Arbeitsschutz – wie TRBS für die Betriebssicherheitsverordnung und TRGS für die Gefahrstoffverordnung – sind nicht zwingendes Recht, sondern konkretisierende Empfehlungen mit Vermutungswirkung. In Gerichtsurteilen werden sie eher selten herangezogen. Wie diese – und Branchenregelungen von Verbänden – von der Rechtsprechung diskutiert werden, zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster. KW - Arbeitsschutz KW - Betriebssicherheitsverordnung KW - Branchenregelung KW - Gefahrstoffverordnung KW - Nachbarklage KW - Sauerstofftank KW - Sicherheitsabstand KW - TRBS KW - TRGS KW - Anlagensicherheit PY - 2024 UR - https://beprdigital.de/ce/nachbarklage-gegen-einen-sauerstofftank-1/detail.html DO - https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2024.01.12 SN - 2199-7330 IS - 1 SP - 45 EP - 47 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-59614 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Cordula A1 - Wilrich, Thomas T1 - Nachbarklage gegen einen Sauerstofftank N2 - Technische Regeln im Arbeitsschutz – wie TRBS für die Betriebssicherheitsverordnung und TRGS für die Gefahrstoffverordnung – sind nicht zwingendes Recht, sondern konkretisierende Empfehlungen mit Vermutungswirkung. In Gerichtsurteilen werden sie eher selten herangezogen. Wie diese – und Branchenregelungen von Verbänden – von der Rechtsprechung diskutiert werden, zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster. KW - Arbeitsschutz KW - Gefahrstoffverordnung KW - Betriebssicherheitsverordnung KW - TRGS KW - TRBS KW - Sauerstofftank KW - Branchenregelung KW - Nachbarklage KW - Sicherheitsabstand PY - 2023 UR - https://sisdigital.de/ce/nachbarklage-gegen-einen-sauerstofftank/detail.html SN - 2199-7330 SN - 2199-7349 (eJournal) IS - 11 SP - 513 EP - 516 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-58773 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Thomas A1 - Wilrich, Cordula T1 - Explosion beim Bau der Salzgrotte in St. Ingbert: Zur strafrechtlichen Verantwortung für fehlende Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung, Unterweisung und Aufsichtsführung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen N2 - Beim Bau einer Salzgrotte für eine Wellnesslandschaft im Keller eines Wohnhauses kam es zu einer folgenschweren Explosion: Die bei der Verwendung des Bauschaums freigesetzten Gase und Dämpfe sammelten sich im Keller und entzündeten sich schließlich. Durch die Explosion starben zwei Arbeiter, ein weiterer Arbeiter sowie die Käuferin der Salzgrotte erlitten massive Verbrennungen. Dieser Aufsatz stellt das Gerichtsurteil gegen die Geschäftsführer der ausführenden GmbH vor, bereitet die wesentlichen Aussagen zu Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung, Unterweisung und Aufsichtsführung auf, erläutert sie und ergänzt Bezüge zur heute einschlägigen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). KW - Explosionsschutz KW - Arbeitsschutz KW - Gefahrstoffverordnung KW - Gefährdungsbeurteilung KW - Schutzmaßnahmen KW - Gefahrstoffe PY - 2018 UR - https://www.BauPortal-digital.de/BauP.01.2018.066 SN - 1866-0207 SN - 2190-5800 IS - 1 SP - 67 EP - 68 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-43914 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Thomas A1 - Wilrich, Cordula T1 - Die Explosion beim Bau der Salzgrotte in St. Ingbert N2 - Beim Bau einer Salzgrotte für eine Wellnesslandschaft im Keller eines Wohnhauses kam es zu einer folgenschweren Explosion: Die bei der Verwendung des Bauschaums freigesetzten Gase und Dämpfe sammelten sich im Keller und entzündeten sich schließlich. Durch die Explosion starben zwei Arbeiter, ein weiterer Arbeiter sowie die Käuferin der Salzgrotte erlitten massive Verbrennungen. Dieser Aufsatz stellt das Gerichtsurteil gegen die Geschäftsführer der ausführenden GmbH vor, bereitet die wesentlichen Aussagen zu Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung, Unterweisung und Aufsichtsführung auf, erläutert sie und ergänzt Bezüge zur heute einschlägigen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). KW - Arbeitsschutz KW - Explosionsschutz KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstoffverordnung KW - Gefährdungsbeurteilung KW - Schutzmaßnahmen PY - 2018 DO - https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2018.02.07 SN - 2199-7330 SN - 2199-7349 IS - 2 SP - 72 EP - 78 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-44238 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Thomas A1 - Wilrich, Cordula T1 - Die Explosion beim Bau der Salzgrotte in St. Ingbert N2 - Beim Bau einer Salzgrotte für eine Wellnesslandschaft im Keller eines Wohnhauses kam es zu einer folgenschweren Explosion: Die bei der Verwendung des Bauschaums freigesetzten Gase und Dämpfe sammelten sich im Keller und entzündeten sich schließlich. Durch die Explosion starben zwei Arbeiter, ein weiterer Arbeiter sowie die Käuferin der Salzgrotte erlitten massive Verbrennungen. Dieser Aufsatz stellt das Gerichtsurteil gegen die Geschäftsführer der ausführenden GmbH vor, bereitet die wesentlichen Aussagen zu Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung, Unterweisung und Aufsichtsführung auf, erläutert sie und ergänzt Bezüge zur heute einschlägigen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). KW - Arbeitsschutz KW - Explosionsschutz KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstoffverordnung KW - Gefährdungsbeurteilung KW - Schutzmaßnahmen PY - 2018 DO - https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2018.02.09 SN - 2365-7626 SN - 2365-7634 IS - 2 SP - 81 EP - 87 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-44402 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Thomas A1 - Wilrich, Cordula T1 - Die Gasexplosion bei einer Bäckerei in Lehrberg N2 - Im Zuge der Beseitigung einer Undichtigkeit am Füllventil eines befüllten stationären Gastanks wurde das Füllventil aus dem Tank weggeschleudert, so dass das Gas ungehindert ausströmen konnte. In der Folge kam es zur Explosion des Gases mit fatalen Folgen: Fünf Menschen starben und elf wurden verletzt. Zudem entstand ein Sachschaden in Höhe von 4 Millionen Euro. Es kam zur Anklage des mit der Beseitigung der Undichtigkeit beauftragten Monteurs. Durch Auswertung aller tragenden Urteilsgründe des Amtsgerichts Ansbach diskutiert der vorliegende Aufsatz die Arbeitsvorbereitung und -ausführung durch den Monteur und seine strafrechtliche Verantwortung – also die schuldhafte Pflichtwidrigkeit. KW - Arbeitsschutz KW - Gasexplosion KW - Haftung KW - Unfall Lehrberg KW - Verkehrssicherungspflicht KW - Instandhaltung PY - 2017 DO - https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2017.03.05 SN - 1430-9262 VL - 22 IS - 3 SP - 103 EP - 106 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-42151 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER -