TY - JOUR A1 - Wilrich, Cordula T1 - Lagerung von Gefahrstoffen JF - VDSI aktuell N2 - Die neugefasste TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ist veröffentlicht. In diesem Aufsatz werden ihre Kernelemente vorgestellt. KW - Arbeitsschutz KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstofflagerung KW - Gefahrstoffverordnung KW - Lagerung KW - Schutzmaßnahmen KW - TRGS 510 PY - 2021 IS - 2 SP - 10 EP - 11 AN - OPUS4-52558 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Cordula T1 - Gefahrstofflagerung in der TRGS 510 neugefasst JF - Sicherheitsingenieur N2 - Die Neufassung der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" berücksichtigt sowohl die Arbeitsaufträge des AGS (Ausschuss für Gefahrstoffe) als auch zahlreiche Rückmeldungen aus der Praxis. In diesem Aufsatz werden die Kernelemente der TRGS 510 mit Hinblick auf die wichtigsten Änderungen vorgestellt. KW - Arbeitsschutz KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstofflagerung KW - Gefahrstoffverordnung KW - Lagerung KW - Schutzmaßnahmen KW - TRGS 510 PY - 2021 VL - 52 IS - 2 SP - 8 EP - 10 PB - Dr. Curt Haefner-Verlag GmbH CY - Leinfelden-Echterdingen AN - OPUS4-52145 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula T1 - Lagerung von Gefahrstoffen: Die neugefasste TRGS 510 N2 - Der Vortrag stellt die am 16.02.2021 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichte Neufassung der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in orstbeweglichen Behältern" vor. Die TRGS 510 zeichnet sich durch ein gestuftes Maßnahmenkonzept in Abhängigkeit von der Art und Menge der gelagerten Gefahrstoffe aus. Folgende Maßnahmenstufen werden durch die TRGS 510 beschrieben: 1. Kleinmengen -> Allgemeine Maßnahmen, 2. Überschreitung der Kleinmengen -> Lagerung im Lager, 3. Überschreitung bestimmter Mengen für spezielle Gefahrstoffe -> Spezielle Maßnahmen, 4. Verschiedene Gefahrstoffe und Lagerung im Lager erforderlich -> ggf. Getrenntlagerung und Separatlagerung. Das gestufte Maßnahmenkonzept ermöglicht eine angemessene Balance zwischen gefordertem Schutzniveau und Wirtschaftlichkeit. Die TRGS 510 ist eine der meist angewendeten TRGS, da in (fast) jedem Betrieb Gefahrstoffe gelagert werden: Zu den Gefahrstoffen zählen nicht nur Chemikalien der (Groß‑)Industrie, sondern auch Gefahrstoffe, die überall verwendet werden, wie z.B. Reinigungsmittel oder Desinfektionsmittel (die ja Corona-bedingt nun auch vermehrt gelagert werden). T2 - Gefahrstoff-Webinar: "Live" erklärt: TRGS 510 Lagerung und TRGS 600 Substitution CY - Online meeting DA - 17.03.2021 KW - Arbeitsschutz KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstofflagerung KW - Gefahrstoffverordnung KW - Lagerung KW - Schutzmaßnahmen KW - TRGS 510 PY - 2021 UR - https://www.sifa-sibe.de/akademie/webinare/live-erklaert-trgs-510-lagerung-und-trgs-600-substitution/ AN - OPUS4-52752 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Cordula T1 - Lagerung von Desinfektionsmitteln JF - Sicherheitsingenieur N2 - Alkoholische Desinfektionsmittel sind entzündbare Flüssigkeiten und daher nach CLP-Verordnung entsprechend eingestuft und gekennzeichnet. Damit handelt es sich um Gefahrstoffe, für die die Arbeitsschutzvorschriften der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu beachten sind. Die Anforderungen der GefStoffV an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern sind in der TRGS 510 untersetzt und detailliert. Die TRGS 510 beschreibt konkrete Schutzmaßnahmen zur Erfüllung der Schutzziele der GefStoffV, die (fast) wie eine Checkliste abgearbeitet werden können. KW - Arbeitsschutz KW - Desinfektionsmittel KW - Entzündbare Flüssigkeiten KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstoffverordnung KW - Lagerung KW - Schutzmaßnahmen KW - TRGS 510 PY - 2020 UR - https://www.sifa-sibe.de/sicherheitsingenieur/lagerung-von-desinfektionsmitteln/ VL - 51 IS - 6 SP - 22 EP - 23 PB - Dr. Curt Haefner-Verlag GmbH CY - Leinfelden-Echterdingen AN - OPUS4-51027 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Cordula A1 - Wilrich, T. T1 - Teure Reinigungsarbeiten auf dem Dach des Supermarkts: Wann gilt Abfall- und wann Gefahrstoffrecht, wer ist zuständig – und wie eilig ist eilig genug? JF - sicher ist sicher (sis) N2 - Bei der Reinigung des Dachs eines Supermarkts wurde Asbest freigesetzt und kontaminierte auch umliegende Verkehrsflächen. Das Ordnungsamt beauftragte eine Firma mit Schadstoffmessungen und nachdem diese die Asbestkontamination bestätigte, eine weitere Firma mit Reinigungsarbeiten. Die Kosten stellte das Amt dem Grundstückseigentümer – der auch die Reinigungsarbeiten durchgeführt hatte – in Rechnung. Dagegen klagte der Grundstückseigentümer und bekam Recht: Im Vordergrund stand hier nicht die Entsorgung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz, sondern die Gefahrenabwehr nach Gefahrstoffverordnung – und damit war nicht das Ordnungsamt zuständig. Dieser Aufsatz bereitet das Gerichtsurteil auf und diskutiert die Bezüge zum Abfall-, Chemikalien- und Gefahrstoffrecht. KW - Arbeitsschutz KW - Asbestabfall KW - Gefahrenabwehr KW - Gefahrstoffverordnung KW - Schutzmaßnahmen KW - Kreislaufwirtschaftsgesetz PY - 2021 DO - https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2021.07.11 SN - 2199-7330 SN - 2199-7349 (eJournal) IS - 7-8 SP - 369 EP - 373 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-53052 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Cordula A1 - Wilrich, T. T1 - Explosion bei Reinigungsarbeiten mit Ethanol im Schulunterricht JF - Betriebliche Prävention (BePr) N2 - Für die Reinigung ihres Klassenzimmers von Klebstoffresten, Schmierereien u. ä. am Ende des Schuljahres verwendeten die Schüler einen 20 l-Blechkanister mit Lösemittel (Ethanol bzw. Spiritus für Matrizendrucker), der als leichtentzündlich gekennzeichnet war. Die Entnahme des Lösemittels durch die Schüler erfolgte durch vorsichtiges Kippen des in einem Regal stehenden Kanisters nach vorne, so dass Lösemittel auf die für die Reinigung verwendeten Papiertücher tropfte. Am 23. Juni 1997 kam es unter Bildung einer Stichflamme zur Entzündung verschütteten Ethanols und in der Folge auch zum Bersten des Behälters. In der Folge des Unfalls verstarb eine Schülerin und acht weitere Schülerinnen und Schüler wurden zum Teil schwerstverletzt. Zudem entstand infolge des Brandgeschehens erheblicher Sachschaden. Dieser Aufsatz stellt das Strafurteil gegen den verantwortlichen Lehrer vor und diskutiert die relevanten, aber im Urteil nicht benannten Anforderungen des Gefahrstoffrechts. KW - Explosion KW - Explosionsschutz KW - Gefahrstoffverordnung KW - Gefährdungsbeurteilung KW - Schutzmaßnahmen KW - Substitution PY - 2020 DO - https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.01.11 SN - 2365-7626 SN - 2365-7634 (eJournal) IS - 1 SP - 43 EP - 46 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-50269 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula A1 - Wilrich, T. T1 - Die Explosion beim Bau der Salzgrotte in St. Ingbert N2 - • Analyse eines Schadensereignisses bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen aus rechtlicher und sicherheitstechnischer Sicht • Verantwortung für fehlende Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung, Unterweisung und Aufsichtsführung T2 - 34. Münchner Gefahrstoff- und Sicherheits-Tage CY - Munich, Germany DA - 28.11.2018 KW - Arbeitsschutz KW - Explosionsschutz KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstoffverordnung KW - Gefährdungsbeurteilung KW - Schutzmaßnahmen PY - 2018 AN - OPUS4-46813 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, T. A1 - Wilrich, Cordula T1 - Abbrucharbeiten mit Asbestabfall aber ohne Aufsicht und Achtung der Gefahrstoffverordnung: Arbeitsuntersagung wegen Arbeitsschutzverstößen gegen Organisations-, Schutzausrüstungs- und Lagerungspflichten JF - Betriebliche Prävention (BePr) N2 - Die Gewerbeaufsicht verfügte die sofortige Einstellung der Arbeiten auf einer Baustelle, auf der Asbestabfall offen gelagert wurde, keiner der weisungsbefugten Sachkundigen vor Ort war und Mitarbeiter keine persönliche Schutzausrüstung trugen. Dieser Aufsatz bereitet das Gerichtsurteil über die Klage des Bauunternehmens auf und diskutiert die konkreten Verstöße gegen die Gefahrstoffverordnung. KW - Arbeitsschutz KW - Asbestabfall KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstoffverordnung KW - Schutzmaßnahmen KW - TRGS 519 PY - 2021 DO - https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2021.03.11 SN - 2365-7626 SN - 2365-7634 (eJournal) IS - 3 SP - 137 EP - 141 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-52235 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, T. A1 - Wilrich, Cordula T1 - Die Explosion beim Bau der Salzgrotte in St. Ingbert JF - sicher ist sicher (sis) N2 - Beim Bau einer Salzgrotte für eine Wellnesslandschaft im Keller eines Wohnhauses kam es zu einer folgenschweren Explosion: Die bei der Verwendung des Bauschaums freigesetzten Gase und Dämpfe sammelten sich im Keller und entzündeten sich schließlich. Durch die Explosion starben zwei Arbeiter, ein weiterer Arbeiter sowie die Käuferin der Salzgrotte erlitten massive Verbrennungen. Dieser Aufsatz stellt das Gerichtsurteil gegen die Geschäftsführer der ausführenden GmbH vor, bereitet die wesentlichen Aussagen zu Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung, Unterweisung und Aufsichtsführung auf, erläutert sie und ergänzt Bezüge zur heute einschlägigen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). KW - Arbeitsschutz KW - Explosionsschutz KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstoffverordnung KW - Gefährdungsbeurteilung KW - Schutzmaßnahmen PY - 2018 DO - https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2018.02.07 SN - 2199-7330 SN - 2199-7349 IS - 2 SP - 72 EP - 78 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-44238 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, T. A1 - Wilrich, Cordula T1 - Explosion beim Bau der Salzgrotte in St. Ingbert: Zur strafrechtlichen Verantwortung für fehlende Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung, Unterweisung und Aufsichtsführung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen JF - BauPortal N2 - Beim Bau einer Salzgrotte für eine Wellnesslandschaft im Keller eines Wohnhauses kam es zu einer folgenschweren Explosion: Die bei der Verwendung des Bauschaums freigesetzten Gase und Dämpfe sammelten sich im Keller und entzündeten sich schließlich. Durch die Explosion starben zwei Arbeiter, ein weiterer Arbeiter sowie die Käuferin der Salzgrotte erlitten massive Verbrennungen. Dieser Aufsatz stellt das Gerichtsurteil gegen die Geschäftsführer der ausführenden GmbH vor, bereitet die wesentlichen Aussagen zu Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung, Unterweisung und Aufsichtsführung auf, erläutert sie und ergänzt Bezüge zur heute einschlägigen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). KW - Explosionsschutz KW - Arbeitsschutz KW - Gefahrstoffverordnung KW - Gefährdungsbeurteilung KW - Schutzmaßnahmen KW - Gefahrstoffe PY - 2018 UR - https://www.BauPortal-digital.de/BauP.01.2018.066 SN - 1866-0207 SN - 2190-5800 IS - 1 SP - 67 EP - 68 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-43914 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, T. A1 - Wilrich, Cordula T1 - Die Explosion beim Bau der Salzgrotte in St. Ingbert JF - Betriebliche Prävention (BePr) N2 - Beim Bau einer Salzgrotte für eine Wellnesslandschaft im Keller eines Wohnhauses kam es zu einer folgenschweren Explosion: Die bei der Verwendung des Bauschaums freigesetzten Gase und Dämpfe sammelten sich im Keller und entzündeten sich schließlich. Durch die Explosion starben zwei Arbeiter, ein weiterer Arbeiter sowie die Käuferin der Salzgrotte erlitten massive Verbrennungen. Dieser Aufsatz stellt das Gerichtsurteil gegen die Geschäftsführer der ausführenden GmbH vor, bereitet die wesentlichen Aussagen zu Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung, Unterweisung und Aufsichtsführung auf, erläutert sie und ergänzt Bezüge zur heute einschlägigen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). KW - Arbeitsschutz KW - Explosionsschutz KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstoffverordnung KW - Gefährdungsbeurteilung KW - Schutzmaßnahmen PY - 2018 DO - https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2018.02.09 SN - 2365-7626 SN - 2365-7634 IS - 2 SP - 81 EP - 87 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-44402 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, T. A1 - Wilrich, Cordula T1 - Die Explosion beim Flämmen in einem Kellerraum: Grobe Fahrlässigkeit durch Verstoß gegen Gefahrstoffrecht, sicherheitswidrige Zeitvorgabe und unzureichende Unterweisung – auch nicht in Muttersprache JF - Betriebliche Prävention (BePr) N2 - Bei Abdichtungsarbeiten in einem Kellerraum bildete sich durch den Bitumen-Voranstrich explosionsfähige Atmosphäre, die beim Einsatz des Flämmgeräts zur Explosion gebracht wurde und den Mitarbeiter schwer verletzte. Die Berufsgenossenschaft verlangte vom Arbeitgeber die Übernahme ihrer Aufwendungen für den verletzten Mitarbeiter. Dieser Aufsatz stellt das Gerichtsurteil gegen den Arbeitgeber vor, bereitet die wesentlichen Aussagen zur groben Fahrlässigkeit durch Verstoß gegen das Gefahrstoffrecht, sicherheitswidrige Zeitvorgaben und unzureichende Unterweisung auf, erläutert sie und ergänzt Bezüge zur heute einschlägigen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). KW - Gasexplosion KW - Arbeitsschutz KW - Explosionsschutz KW - Gefährdungsbeurteilung KW - Gefahrstoffverordnung KW - Schutzmaßnahmen PY - 2019 DO - https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.10.11 SN - 2365-7626 SN - 2365-7634 (eJournal) IS - 10 SP - 416 EP - 421 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-49258 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, T. A1 - Wilrich, Cordula T1 - Bauschaumexplosion bei Bauwerksabdichtung in Heidelberg: Ein Strafbefehl zur Verletzung von "Sorgfaltspflichten" durch Verstoß gegen Gefahrstoffrecht: keine ausreichende Gefährdungsbeurteilung, nicht ausreichende Schutzmaßnahmen und keine Substitution JF - Betriebliche Prävention (BePr) N2 - Im Zuge von Trockenlegungsarbeiten in einem Keller wurden große Hohlräume hinter den Kellerwänden mit Bauschaum verfüllt. Das Treibmittel der Montageschaumdosen führte zu einer Explosion, durch die drei Arbeiter und eine weitere Person – zum Teil schwer – verletzt wurden und größerer Sachschaden entstand. Dieser Aufsatz stellt den Strafbefehl gegen den Geschäftsführer der Baufirma vor und bereitet die Aussagen zu fehlender Gefährdungsbeurteilung, nicht ausreichenden Schutzmaßnahmen und nicht erfolgter Substitution auf. KW - Gasexplosion KW - Arbeitsschutz KW - Explosionsschutz KW - Gefährdungsbeurteilung KW - Gefahrstoffverordnung KW - Schutzmaßnahmen KW - Substitution PY - 2019 DO - https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.11.09 SN - 2365-7626 SN - 2365-7634 (eJournal) IS - 11 SP - 463 EP - 466 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-49552 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, T. A1 - Wilrich, Cordula T1 - Vergiftungstod bei Motorbootreinigung JF - ARP • Arbeitsschutz in Recht und Praxis N2 - Ein Praktikant atmete bei Reinigungsarbeiten Dämpfe des verwendeten Reinigungsmittels ein, fiel in Ohnmacht und verstarb. Der Meister, der den Praktikanten mit dieser Tätigkeit beauftragt hatte, wurde wegen fahrlässiger Tötung durch Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutz- und Gefahrstoffrecht verurteilt. Dieser Aufsatz bereitet die wesentlichen Aussagen des Urteils auf – und erläutert auch die Fehler gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die das Gericht nicht anspricht. KW - Arbeitsschutz KW - Gefährdungsbeurteilung KW - Gefahrstoffverordnung KW - Schutzmaßnahmen KW - Substitution PY - 2020 SN - 2698-3710 VL - 1 IS - 1 SP - 29 EP - 31 PB - Verlag C.H.BECK oHG CY - München AN - OPUS4-50455 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, T. A1 - Wilrich, Cordula T1 - Zwei Strafverfahren zu Gefahrstoff-Unfällen nach missglückten Schulversuchen JF - Betriebliche Prävention (BePr) N2 - In zwei Fällen führten missglückte Schulversuche unter Verwendung von entzündbaren Flüssigkeiten zu Verletzungen von Schülern und Lehrern mit teilweise erheblichen Verbrennungen. Dieser Aufsatz erläutert die gerichtlichen Verfahren gegen die beiden verantwortlichen Lehrer und diskutiert die relevanten, aber in den Verfahren nicht benannten gefahrstoffrechtlichen Regelungen und Anforderungen des DGUV-Regelwerks. KW - Brand- und Explosionsschutz KW - Entzündbare Flüssigkeiten KW - Gefährdungsbeurteilung KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstoffverordnung KW - Schutzmaßnahmen PY - 2020 DO - https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.11.12 IS - 11 SP - 420 EP - 423 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-51515 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - BOOK A1 - Wilrich, T. A1 - Wilrich, Cordula T1 - Gefahrstoffrecht vor Gericht - 40 Urteilsanalysen zum Arbeitsschutz und zur Haftung nach Chemikalien- und Explosionsunfällen N2 - Bei Gefahrstoffen wird oft zuerst an gefährliche Chemikalien in der verarbeitenden Industrie gedacht. Gefährliche Stoffe werden aber in nahezu jedem Betrieb und auch in Privathaushalten verwendet. Ein typisches Beispiel sind Wasch- und Reinigungsmittel, von denen viele nach der europäischen Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (CLP-Verordnung) als gefährlich eingestuft und gekennzeichnet sind. Darüber hinaus ist aber zu beachten, dass nicht jeder Gefahrstoff als gefährlich gekennzeichnet ist. Die Gründe dafür können mannigfaltig sein: Der Stoff oder das Gemisch werden erst durch eine bestimmte Tätigkeit zu einer Gefährdung; als Beispiele seien Wasser an Feuchtarbeitsplätzen oder aufgewirbelter, explosionsfähiger Mehlstaub genannt. Oder der Gefahrstoff wird erst durch eine Tätigkeit freigesetzt oder gebildet; als Beispiele seien aus Aerosolpackungen, wie Bauschaum oder Reinigern freigesetzte Lösemittel (siehe dazu z.B. die Fälle 9, 10, 12 und 26) oder bei Bautätigkeiten freigesetzte asbesthaltige Stäube (siehe dazu Teil 8 "Sanierung und Rückbau") genannt. Gefährdungen durch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen können also jeden und jede betreffen. Dementsprechend weit ist der Begriff Gefahrstoff in diesem Buch zu verstehen. Ein wesentlicher Fokus liegt zwar auf dem Gefahrstoffrecht im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die ja für Tätigkeiten von Beschäftigten gilt und Pflichten der Arbeitgeber enthält, sowie auf Unfallverhütungsrecht mit Unternehmerpflichten. Darüber hinaus beschäftigen wir uns aber auch mit Gefahrstoffen im weiteren Sinne und berühren damit auch den Privatbereich oder das Umweltrecht. Dabei stützen sich Gerichtsurteile auf allgemeine Rechtsprinzipen – etwa die in Schadensersatzprozessen einschlägige Verkehrssicherungspflicht, die in Strafverfahren relevante Frage der Fahrlässigkeit und der Garantenposition oder Grundsätze der kaufrechtlichen Sachmängelhaftung und das Produkthaftungsrecht. Auch das Zivilrecht und das Strafrecht beinhalten also gefahrstoffrechtlich relevante Vorschriften. Zur Verbesserung gehört immer auch das Lernen aus Erfahrung und Fehlern. Dabei ist es natürlich von Vorteil, wenn man die Fehler nicht selbst machen muss, sondern die Möglichkeit hat, aus den Fehlern anderer zu lernen. Auch die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" weist darauf hin, dass "Aufzeichnungen über Unfälle, Störungen des Betriebsablaufes und 'Beinahe-Unfälle' (innerbetrieblich oder aus einschlägigen Veröffentlichungen)" bei der Ermittlung von Gefährdungen zu berücksichtigen sind und "Anlass für die Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung sein können". Landet ein Fall vor Gericht, dann ist etwas "schief" gelaufen und häufig hat jemand (anderes) einen Fehler gemacht, aus dem sich hoffentlich lernen lässt. Diesen Ansatz verfolgen wir, indem wir Gerichtsurteile mit Bezug zum Gefahrstoffrecht vorstellen, erläutern und analysieren. Wörtliche Zitate aus den besprochenen Urteilen haben wir dabei jeweils in kursiver Schrift kenntlich gemacht. Anhand ihrer wichtigsten Aspekte haben wir die Fälle verschiedenen Themen bzw. Stadien im "Lebenszyklus" der Gefahrstoffe zugeordnet und das Buch entsprechend unterteilt, so dass es von der Abgabe bis hin zur Entsorgung reicht. Das Buch enthält folgende Kapitel: Teil 1 Inverkehrbringen, Verkauf und Abgabe, Teil 2 Kennzeichnung und Verwechslungsgefahren, Teil 3 Brand- und Explosionsgefährdungen, Teil 4 Betriebsanweisung und Unterweisung, Teil 5 Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Teil 6 An Schule und Hochschule, Teil 7 Jugendschutz und jugendlicher Leichtsinn, Teil 8 Sanierung und Rückbau, Teil 9 Umweltstrafrecht, Teil 10 Entsorgung, Teil 11 (Neben-) Wirkungen von gefahrstoffrechtlichen Regelungen. Teil 11 ist insofern speziell, als dass er sich nicht in den "Lebenszyklus" des Gefahrstoffs einordnen lässt, sondern andere interessante Aspekte aufgreift, wie den Nachbarschutz oder eine Klage auf Beseitigung des Eintrags von Holzstaub als krebserzeugend in einer TRGS. KW - Arbeitsschutz KW - Chemikalienunfälle KW - Explosionsunfälle KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstoffrecht KW - Gefahrstoffverordnung KW - Gerichtsurteile KW - Haftung KW - Schutzmaßnahmen KW - Explosionsschutz KW - TRGS KW - Unfälle KW - Verantwortung PY - 2021 UR - https://esv.info/978-3-503-19118-5 SN - 978-3-503-19118-5 SP - I EP - 339 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-52108 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER -