TY - JOUR A1 - Wilrich, Thomas A1 - Wilrich, Cordula T1 - Vergiftungstod bei Motorbootreinigung N2 - Ein Praktikant atmete bei Reinigungsarbeiten Dämpfe des verwendeten Reinigungsmittels ein, fiel in Ohnmacht und verstarb. Der Meister, der den Praktikanten mit dieser Tätigkeit beauftragt hatte, wurde wegen fahrlässiger Tötung durch Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutz- und Gefahrstoffrecht verurteilt. Dieser Aufsatz bereitet die wesentlichen Aussagen des Urteils auf – und erläutert auch die Fehler gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die das Gericht nicht anspricht. KW - Arbeitsschutz KW - Gefährdungsbeurteilung KW - Gefahrstoffverordnung KW - Schutzmaßnahmen KW - Substitution PY - 2020 SN - 2698-3710 VL - 1 IS - 1 SP - 29 EP - 31 PB - Verlag C.H.BECK oHG CY - München AN - OPUS4-50455 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Cordula A1 - Wilrich, Thomas T1 - Explosion bei Reinigungsarbeiten mit Ethanol im Schulunterricht N2 - Für die Reinigung ihres Klassenzimmers von Klebstoffresten, Schmierereien u. ä. am Ende des Schuljahres verwendeten die Schüler einen 20 l-Blechkanister mit Lösemittel (Ethanol bzw. Spiritus für Matrizendrucker), der als leichtentzündlich gekennzeichnet war. Die Entnahme des Lösemittels durch die Schüler erfolgte durch vorsichtiges Kippen des in einem Regal stehenden Kanisters nach vorne, so dass Lösemittel auf die für die Reinigung verwendeten Papiertücher tropfte. Am 23. Juni 1997 kam es unter Bildung einer Stichflamme zur Entzündung verschütteten Ethanols und in der Folge auch zum Bersten des Behälters. In der Folge des Unfalls verstarb eine Schülerin und acht weitere Schülerinnen und Schüler wurden zum Teil schwerstverletzt. Zudem entstand infolge des Brandgeschehens erheblicher Sachschaden. Dieser Aufsatz stellt das Strafurteil gegen den verantwortlichen Lehrer vor und diskutiert die relevanten, aber im Urteil nicht benannten Anforderungen des Gefahrstoffrechts. KW - Explosion KW - Explosionsschutz KW - Gefahrstoffverordnung KW - Gefährdungsbeurteilung KW - Schutzmaßnahmen KW - Substitution PY - 2020 DO - https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.01.11 SN - 2365-7626 SN - 2365-7634 (eJournal) IS - 1 SP - 43 EP - 46 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-50269 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - von Oertzen, Alexander A1 - Wilrich, Cordula T1 - GHS Einstufung von Explosivstoffen — Quo vadis? N2 - Länderübergreifende und vereinheitlichte Kriterien zur Einstufung von gefährlichen Chemikalien und zu ihrer Gefahrenkommunikation sind ein wichtiges Element für die Sicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen. Das globale System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien – das Globally Harmonized System der Vereinten Nationen (UN) – oder kurz GHS – unterstützt dieses Anliegen und hat auch Eingang in die europäischen Rechtsvorschriften gefunden. Die Vereinten Nationen (UN) haben sich nunmehr einiger systematischer Probleme im GHS angenommen und verändern in diesem Zuge auch das Einstufungssystem für Explosivstoffe. Die Fachdiskussionen im Kreis der Experten bei UN sind komplex und nicht leicht zu verfolgen. Es soll daher hier ein Zwischenstand über die bislang vorliegenden Ergebnisse der damit befassten Arbeitsgruppen dargestellt werden. KW - GHS KW - Explosivstoffe PY - 2020 SN - 0941-4584 VL - 2020 IS - 01 SP - 25 EP - 29 AN - OPUS4-50651 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula T1 - UN-GHS Hazard class "Flammable gases": Categorization of flammable gases T2 - UN Joint GHS-TDG meeting on categorization of flammable gases CY - Brüssel, Belgien DA - 2015-09-08 PY - 2015 AN - OPUS4-34230 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula T1 - Technische Regeln für Tätigkeiten mit Gasen - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen T2 - Fachtagung Chemikalienrecht 2014 CY - Frankfurt am Main, Germany DA - 2014-06-03 PY - 2014 AN - OPUS4-31571 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Cordula T1 - Lagerung von Desinfektionsmitteln N2 - Alkoholische Desinfektionsmittel sind entzündbare Flüssigkeiten und daher nach CLP-Verordnung entsprechend eingestuft und gekennzeichnet. Damit handelt es sich um Gefahrstoffe, für die die Arbeitsschutzvorschriften der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu beachten sind. Die Anforderungen der GefStoffV an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern sind in der TRGS 510 untersetzt und detailliert. Die TRGS 510 beschreibt konkrete Schutzmaßnahmen zur Erfüllung der Schutzziele der GefStoffV, die (fast) wie eine Checkliste abgearbeitet werden können. KW - Arbeitsschutz KW - Desinfektionsmittel KW - Entzündbare Flüssigkeiten KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstoffverordnung KW - Lagerung KW - Schutzmaßnahmen KW - TRGS 510 PY - 2020 UR - https://www.sifa-sibe.de/sicherheitsingenieur/lagerung-von-desinfektionsmitteln/ VL - 51 IS - 6 SP - 22 EP - 23 PB - Dr. Curt Haefner-Verlag GmbH CY - Leinfelden-Echterdingen AN - OPUS4-51027 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Thomas A1 - Wilrich, Cordula T1 - Zwei Strafverfahren zu Gefahrstoff-Unfällen nach missglückten Schulversuchen N2 - In zwei Fällen führten missglückte Schulversuche unter Verwendung von entzündbaren Flüssigkeiten zu Verletzungen von Schülern und Lehrern mit teilweise erheblichen Verbrennungen. Dieser Aufsatz erläutert die gerichtlichen Verfahren gegen die beiden verantwortlichen Lehrer und diskutiert die relevanten, aber in den Verfahren nicht benannten gefahrstoffrechtlichen Regelungen und Anforderungen des DGUV-Regelwerks. KW - Brand- und Explosionsschutz KW - Entzündbare Flüssigkeiten KW - Gefährdungsbeurteilung KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstoffverordnung KW - Schutzmaßnahmen PY - 2020 DO - https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.11.12 IS - 11 SP - 420 EP - 423 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-51515 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula T1 - Lagerung von Gefahrstoffen: Die neugefasste TRGS 510 N2 - Der Vortrag stellt die am 17.11.2020 vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) verabschiedete Neufassung der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" vor. Die TRGS 510 zeichnet sich durch ein gestuftes Maßnahmenkonzept in Abhängigkeit von der Art und Menge der gelagerten Gefahrstoffe aus. Folgende Maßnahmenstufen werden durch die TRGS 510 beschrieben: 1. Kleinmengen -> Allgemeine Maßnahmen 2. Überschreitung der Kleinmengen -> Lagerung im Lager 3. Überschreitung der Mengenschwellen für spezielle Gefahrstoffe -> Spezielle Maßnahmen 4. Verschiedene Gefahrstoffe und Lagerung im Lager erforderlich -> ggf. Getrenntlagerung und Separatlagerung. Das gestufte Maßnahmenkonzept ermöglicht eine angemessene Balance zwischen gefordertem Schutzniveau und Wirtschaftlichkeit. Die TRGS 510 ist eine der meist angewendeten TRGS, da in (fast) jedem Betrieb Gefahrstoffe gelagert werden: Zu den Gefahrstoffen zählen nicht nur Chemikalien der (Groß‑)Industrie, sondern auch Gefahrstoffe, die überall verwendet werden, wie z.B. Reinigungsmittel oder Desinfektionsmittel (die ja Corona-bedingt nun auch vermehrt gelagert werden). T2 - 36. Münchner Gefahrstoff- und Sicherheitstage CY - Online meeting DA - 25.11.2020 KW - Gefahrstoffe KW - Lagerung KW - Technische Regeln für Gefahrstoffe KW - TRGS PY - 2020 UR - https://www.sv-veranstaltungen.de/de/event/mgst/ AN - OPUS4-51662 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula T1 - Sicherheitsdatenblatt: Physikalisch-chemische Eigenschaften im Abschnitt 9 N2 - Daten und Informationen zu physikalisch-chemischen Eigenschaften und Gefahren von Stoffen und Gemischen sind im Sicherheitsdatenblatt in Abschnitt 9 anzugeben. Die Anforderungen stammen aus REACH Anhang II und sind Anfang 2021 neugefasst worden. REACH implementiert damit die Neufassung des entsprechenden Abschnitts 9 aus dem UN-GHS – mit einigen europäischen Ergänzungen. Der Vortrag gibt einen Überblick über die Änderungen und stellt die Ergänzungen, die sich an die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern richten, anhand einiger aussagekräftiger Beispiele vor. T2 - Informationsveranstaltung „REACH: Aktuelles zum Sicherheitsdatenblatt - Wie, was, wann?“ der nationalen Auskunftsstelle des Bundes für REACH, CLP und Biozide (Helpdesk) CY - Online meeting DA - 02.12.2021 KW - Chemikalienrecht KW - Gefahrstoffe KW - GHS KW - Physikalische-chemische Eigenschaften KW - Physikalische Gefahren KW - REACH KW - SDS KW - Sicherheitsdatenblatt PY - 2021 UR - https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/SharedDocs/Termine/DE/2021-12-02_Aktuelles_zum_Sicherheitsdatenblatt.html AN - OPUS4-53913 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Thomas A1 - Wilrich, Cordula T1 - Acetylen als Silvester-Feuerwerk bei der Berufsfeuerwehr: Zweckentfremdung mit Unfallfolge und Strafsanktion N2 - Zwei Brandmeister der Berufsfeuerwehr wollten ein Acetylen-Sauerstoffgemisch für ein Silvester-Feuerwerk verwenden (bzw. zweckentfremden). Dabei kam es zu einer starken Explosion und die beiden Feuerwehrleute erlitten schwerste Verbrennungen. Gegen die beiden wurden Strafbefehle wegen fahrlässigen "Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion" erlassen. Der Aufsatz stellt die Strafbefehle vor und bespricht die Schnittstelle zum Arbeitsschutz- und Gefahrstoffrecht. KW - Acetylen KW - Explosion KW - Feuerwerk KW - Explosionsfähige Atmosphäre KW - Gefahrstoffe PY - 2021 DO - https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2021.12.11 SN - 2365-7626 SN - 2365-7634 (eJournal) IS - 12 SP - 535 EP - 536 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-53918 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula T1 - Gefahrstofflagerung gemäß TRGS 510: Was bleibt und was hat sich geändert? N2 - Der Vortrag stellt die am 16.02.2021 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichte Neufassung der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" vor. Die TRGS 510 zeichnet sich durch ein gestuftes Maßnahmenkonzept in Abhängigkeit von der Art und Menge der gelagerten Gefahrstoffe aus. Folgende Maßnahmenstufen werden durch die TRGS 510 beschrieben: 1. Kleinmengen -> Allgemeine Maßnahmen, 2. Überschreitung der Kleinmengen -> Lagerung im Lager, 3. Überschreitung bestimmter Mengen für spezielle Gefahrstoffe -> Spezielle Maßnahmen, 4. Verschiedene Gefahrstoffe und Lagerung im Lager erforderlich -> ggf. Getrenntlagerung und Separatlagerung. T2 - VDSI Weiterbildungsveranstaltung CY - Online meeting DA - 06.10.2021 KW - Arbeitsschutz KW - Gefahrstoffe KW - Lagerung KW - Technische Regeln für Gefahrstoffe KW - TRGS PY - 2021 AN - OPUS4-53468 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula T1 - Lagerung von Gefahrstoffen: Die neugefasste TRGS 510 N2 - Der Vortrag stellt die Neufassung der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" vor. Die TRGS 510 zeichnet sich durch ein gestuftes Maßnahmenkonzept in Abhängigkeit von der Art und Menge der gelagerten Gefahrstoffe aus. Folgende Maßnahmenstufen werden durch die TRGS 510 beschrieben: 1. Kleinmengen -> Allgemeine Maßnahmen 2. Überschreitung der Kleinmengen -> Lagerung im Lager 3. Überschreitung bestimmter Mengen für spezielle Gefahrstoffe -> Spezielle Maßnahmen 4. Verschiedene Gefahrstoffe und Lagerung im Lager erforderlich -> ggf. Getrenntlagerung und Separatlagerung. T2 - 37. Münchner Gefahrstoff- und Sicherheitstage – Fachkongress für Umwelt-, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit CY - Munich, Germany DA - 24.11.2021 KW - Gefahrstoffe KW - Lagerung KW - Technische Regeln für Gefahrstoffe KW - TRGS PY - 2021 UR - https://www.sv-veranstaltungen.de/de/event/mgst/ AN - OPUS4-53833 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Cordula A1 - Wilrich, Thomas T1 - Geringe Gefährdung gemäß Gefahrstoffverordnung bei Corona-Selbsttest? Gericht bestätigt die Vereinbarkeit mit dem Gefahrstoffrecht N2 - Corona-Selbsttests sind nicht nur in aller Munde, sondern auch in vielen Nasen und im Gespräch. Vor Kurzem musste sich das Oberverwaltungsgericht Magdeburg dazu äußern, ob die Durchführung von Corona-Selbsttests verweigert werden kann, unter anderem mit Hinweis und Begründung aus dem Gefahrstoffrecht. Dieser Aufsatz stellt das Urteil vor und geht auf die "geringe Gefährdung" gemäß Gefahrstoffrecht ein. KW - Corona-Selbsttest KW - Gefahrstoffrecht KW - Gefahrstoffverordnung KW - Geringe Gefährdung PY - 2021 IS - 12 SP - 44 EP - 46 PB - Dr. Curt Haefner-Verlag GmbH CY - Leinfelden-Echterdingen AN - OPUS4-54114 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula T1 - Lagerung von Gefahrstoffen: Die neugefasste TRGS 510 N2 - Der Vortrag stellt die am 16.02.2021 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichte Neufassung der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in orstbeweglichen Behältern" vor. Die TRGS 510 zeichnet sich durch ein gestuftes Maßnahmenkonzept in Abhängigkeit von der Art und Menge der gelagerten Gefahrstoffe aus. Folgende Maßnahmenstufen werden durch die TRGS 510 beschrieben: 1. Kleinmengen -> Allgemeine Maßnahmen, 2. Überschreitung der Kleinmengen -> Lagerung im Lager, 3. Überschreitung bestimmter Mengen für spezielle Gefahrstoffe -> Spezielle Maßnahmen, 4. Verschiedene Gefahrstoffe und Lagerung im Lager erforderlich -> ggf. Getrenntlagerung und Separatlagerung. Das gestufte Maßnahmenkonzept ermöglicht eine angemessene Balance zwischen gefordertem Schutzniveau und Wirtschaftlichkeit. Die TRGS 510 ist eine der meist angewendeten TRGS, da in (fast) jedem Betrieb Gefahrstoffe gelagert werden: Zu den Gefahrstoffen zählen nicht nur Chemikalien der (Groß‑)Industrie, sondern auch Gefahrstoffe, die überall verwendet werden, wie z.B. Reinigungsmittel oder Desinfektionsmittel (die ja Corona-bedingt nun auch vermehrt gelagert werden). T2 - Gefahrstoff-Webinar: "Live" erklärt: TRGS 510 Lagerung und TRGS 600 Substitution CY - Online meeting DA - 17.03.2021 KW - Arbeitsschutz KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstofflagerung KW - Gefahrstoffverordnung KW - Lagerung KW - Schutzmaßnahmen KW - TRGS 510 PY - 2021 UR - https://www.sifa-sibe.de/akademie/webinare/live-erklaert-trgs-510-lagerung-und-trgs-600-substitution/ AN - OPUS4-52752 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - BOOK A1 - Wilrich, Thomas A1 - Wilrich, Cordula T1 - Gefahrstoffrecht vor Gericht - 40 Urteilsanalysen zum Arbeitsschutz und zur Haftung nach Chemikalien- und Explosionsunfällen N2 - Bei Gefahrstoffen wird oft zuerst an gefährliche Chemikalien in der verarbeitenden Industrie gedacht. Gefährliche Stoffe werden aber in nahezu jedem Betrieb und auch in Privathaushalten verwendet. Ein typisches Beispiel sind Wasch- und Reinigungsmittel, von denen viele nach der europäischen Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (CLP-Verordnung) als gefährlich eingestuft und gekennzeichnet sind. Darüber hinaus ist aber zu beachten, dass nicht jeder Gefahrstoff als gefährlich gekennzeichnet ist. Die Gründe dafür können mannigfaltig sein: Der Stoff oder das Gemisch werden erst durch eine bestimmte Tätigkeit zu einer Gefährdung; als Beispiele seien Wasser an Feuchtarbeitsplätzen oder aufgewirbelter, explosionsfähiger Mehlstaub genannt. Oder der Gefahrstoff wird erst durch eine Tätigkeit freigesetzt oder gebildet; als Beispiele seien aus Aerosolpackungen, wie Bauschaum oder Reinigern freigesetzte Lösemittel (siehe dazu z.B. die Fälle 9, 10, 12 und 26) oder bei Bautätigkeiten freigesetzte asbesthaltige Stäube (siehe dazu Teil 8 "Sanierung und Rückbau") genannt. Gefährdungen durch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen können also jeden und jede betreffen. Dementsprechend weit ist der Begriff Gefahrstoff in diesem Buch zu verstehen. Ein wesentlicher Fokus liegt zwar auf dem Gefahrstoffrecht im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die ja für Tätigkeiten von Beschäftigten gilt und Pflichten der Arbeitgeber enthält, sowie auf Unfallverhütungsrecht mit Unternehmerpflichten. Darüber hinaus beschäftigen wir uns aber auch mit Gefahrstoffen im weiteren Sinne und berühren damit auch den Privatbereich oder das Umweltrecht. Dabei stützen sich Gerichtsurteile auf allgemeine Rechtsprinzipen – etwa die in Schadensersatzprozessen einschlägige Verkehrssicherungspflicht, die in Strafverfahren relevante Frage der Fahrlässigkeit und der Garantenposition oder Grundsätze der kaufrechtlichen Sachmängelhaftung und das Produkthaftungsrecht. Auch das Zivilrecht und das Strafrecht beinhalten also gefahrstoffrechtlich relevante Vorschriften. Zur Verbesserung gehört immer auch das Lernen aus Erfahrung und Fehlern. Dabei ist es natürlich von Vorteil, wenn man die Fehler nicht selbst machen muss, sondern die Möglichkeit hat, aus den Fehlern anderer zu lernen. Auch die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" weist darauf hin, dass "Aufzeichnungen über Unfälle, Störungen des Betriebsablaufes und 'Beinahe-Unfälle' (innerbetrieblich oder aus einschlägigen Veröffentlichungen)" bei der Ermittlung von Gefährdungen zu berücksichtigen sind und "Anlass für die Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung sein können". Landet ein Fall vor Gericht, dann ist etwas "schief" gelaufen und häufig hat jemand (anderes) einen Fehler gemacht, aus dem sich hoffentlich lernen lässt. Diesen Ansatz verfolgen wir, indem wir Gerichtsurteile mit Bezug zum Gefahrstoffrecht vorstellen, erläutern und analysieren. Wörtliche Zitate aus den besprochenen Urteilen haben wir dabei jeweils in kursiver Schrift kenntlich gemacht. Anhand ihrer wichtigsten Aspekte haben wir die Fälle verschiedenen Themen bzw. Stadien im "Lebenszyklus" der Gefahrstoffe zugeordnet und das Buch entsprechend unterteilt, so dass es von der Abgabe bis hin zur Entsorgung reicht. Das Buch enthält folgende Kapitel: Teil 1 Inverkehrbringen, Verkauf und Abgabe, Teil 2 Kennzeichnung und Verwechslungsgefahren, Teil 3 Brand- und Explosionsgefährdungen, Teil 4 Betriebsanweisung und Unterweisung, Teil 5 Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Teil 6 An Schule und Hochschule, Teil 7 Jugendschutz und jugendlicher Leichtsinn, Teil 8 Sanierung und Rückbau, Teil 9 Umweltstrafrecht, Teil 10 Entsorgung, Teil 11 (Neben-) Wirkungen von gefahrstoffrechtlichen Regelungen. Teil 11 ist insofern speziell, als dass er sich nicht in den "Lebenszyklus" des Gefahrstoffs einordnen lässt, sondern andere interessante Aspekte aufgreift, wie den Nachbarschutz oder eine Klage auf Beseitigung des Eintrags von Holzstaub als krebserzeugend in einer TRGS. KW - Arbeitsschutz KW - Chemikalienunfälle KW - Explosionsunfälle KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstoffrecht KW - Gefahrstoffverordnung KW - Gerichtsurteile KW - Haftung KW - Schutzmaßnahmen KW - Explosionsschutz KW - TRGS KW - Unfälle KW - Verantwortung PY - 2021 UR - https://esv.info/978-3-503-19118-5 SN - 978-3-503-19118-5 SP - I EP - 339 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-52108 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Cordula T1 - Lagerung von Gefahrstoffen N2 - Die neugefasste TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ist veröffentlicht. In diesem Aufsatz werden ihre Kernelemente vorgestellt. KW - Arbeitsschutz KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstofflagerung KW - Gefahrstoffverordnung KW - Lagerung KW - Schutzmaßnahmen KW - TRGS 510 PY - 2021 IS - 2 SP - 10 EP - 11 AN - OPUS4-52558 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Thomas A1 - Wilrich, Cordula T1 - Abbrucharbeiten mit Asbestabfall aber ohne Aufsicht und Achtung der Gefahrstoffverordnung: Arbeitsuntersagung wegen Arbeitsschutzverstößen gegen Organisations-, Schutzausrüstungs- und Lagerungspflichten N2 - Die Gewerbeaufsicht verfügte die sofortige Einstellung der Arbeiten auf einer Baustelle, auf der Asbestabfall offen gelagert wurde, keiner der weisungsbefugten Sachkundigen vor Ort war und Mitarbeiter keine persönliche Schutzausrüstung trugen. Dieser Aufsatz bereitet das Gerichtsurteil über die Klage des Bauunternehmens auf und diskutiert die konkreten Verstöße gegen die Gefahrstoffverordnung. KW - Arbeitsschutz KW - Asbestabfall KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstoffverordnung KW - Schutzmaßnahmen KW - TRGS 519 PY - 2021 DO - https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2021.03.11 SN - 2365-7626 SN - 2365-7634 (eJournal) IS - 3 SP - 137 EP - 141 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-52235 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Cordula T1 - Gefahrstofflagerung in der TRGS 510 neugefasst N2 - Die Neufassung der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" berücksichtigt sowohl die Arbeitsaufträge des AGS (Ausschuss für Gefahrstoffe) als auch zahlreiche Rückmeldungen aus der Praxis. In diesem Aufsatz werden die Kernelemente der TRGS 510 mit Hinblick auf die wichtigsten Änderungen vorgestellt. KW - Arbeitsschutz KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstofflagerung KW - Gefahrstoffverordnung KW - Lagerung KW - Schutzmaßnahmen KW - TRGS 510 PY - 2021 VL - 52 IS - 2 SP - 8 EP - 10 PB - Dr. Curt Haefner-Verlag GmbH CY - Leinfelden-Echterdingen AN - OPUS4-52145 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Cordula A1 - Wilrich, Thomas T1 - Teure Reinigungsarbeiten auf dem Dach des Supermarkts: Wann gilt Abfall- und wann Gefahrstoffrecht, wer ist zuständig – und wie eilig ist eilig genug? N2 - Bei der Reinigung des Dachs eines Supermarkts wurde Asbest freigesetzt und kontaminierte auch umliegende Verkehrsflächen. Das Ordnungsamt beauftragte eine Firma mit Schadstoffmessungen und nachdem diese die Asbestkontamination bestätigte, eine weitere Firma mit Reinigungsarbeiten. Die Kosten stellte das Amt dem Grundstückseigentümer – der auch die Reinigungsarbeiten durchgeführt hatte – in Rechnung. Dagegen klagte der Grundstückseigentümer und bekam Recht: Im Vordergrund stand hier nicht die Entsorgung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz, sondern die Gefahrenabwehr nach Gefahrstoffverordnung – und damit war nicht das Ordnungsamt zuständig. Dieser Aufsatz bereitet das Gerichtsurteil auf und diskutiert die Bezüge zum Abfall-, Chemikalien- und Gefahrstoffrecht. KW - Arbeitsschutz KW - Asbestabfall KW - Gefahrenabwehr KW - Gefahrstoffverordnung KW - Schutzmaßnahmen KW - Kreislaufwirtschaftsgesetz PY - 2021 DO - https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2021.07.11 SN - 2199-7330 SN - 2199-7349 (eJournal) IS - 7-8 SP - 369 EP - 373 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-53052 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula T1 - Von Aggregatzustand bis Zündtemperatur: Physikalisch-chemische Eigenschaften in Abschnitt 9 des Sicherheitsdatenblatts N2 - Daten und Informationen zu physikalisch-chemischen Eigenschaften und Gefahren von Stoffen und Gemischen sind im Sicherheitsdatenblatt in Abschnitt 9 anzugeben. Die Anforderungen stammen aus REACH Anhang II und sind Anfang 2021 neugefasst worden. REACH implementiert damit die Neufassung des entsprechenden Abschnitts 9 aus dem UN-GHS – mit einigen europäischen Ergänzungen. Der Vortrag gibt einen Überblick über die Änderungen und stellt die Ergänzungen, die sich an die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern richten, anhand einiger aussagekräftiger Beispiele vor. T2 - Informationsveranstaltung „REACH: Aktuelles zum Sicherheitsdatenblatt - Wie, was, wann?“ der nationalen Auskunftsstelle des Bundes für REACH, CLP und Biozide (Helpdesk) CY - Online meeting DA - 20.01.2022 KW - Chemikalienrecht KW - GHS KW - Gefahrstoff KW - Physikalische Gefahren KW - Physikalische-chemische Eigenschaften KW - REACH KW - SDS KW - Sicherheitsdatenblatt PY - 2022 UR - https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/SharedDocs/Termine/DE/2022-01-22_Aktuelles_zum_Sicherheitsdatenblatt.html AN - OPUS4-54235 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Cordula A1 - Wilrich, Thomas T1 - Kittelverbrennung auf der Abschlussfeier der Pharmaziestudierenden – Klage auf Anerkennung als Arbeitsunfall und Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung N2 - Auf der Abschlussfeier von Pharmaziestudierenden wurden traditionellerweise (in einem „Ritual mit Risiko“) die Laborkittel in einer Metalltonne verbrannt. Nachdem ein Student Ethanol in die Tonne gegossen hatte, kam es zu einer Verpuffung und mehrere Studierende erlitten zum Teil schwerste Verbrennungen. Der Aufsatz bereitet die beiden Gerichtsverfahren zu dem Unfall auf – der Verletzten auf Anerkennung als Arbeitsunfall und das Strafverfahren gegen den Unfallverursacher. KW - CLP-Verordnung KW - Brand KW - Entzündbare Flüssigkeit KW - Ethanol KW - Gefahrstoff PY - 2022 DO - https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2022.04.09 SN - 2199-7330 SN - 2199-7349 (eJournal) IS - 4 SP - 186 EP - 188 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-54620 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula T1 - Chemikalienrecht & Gefahrstoffrecht: Schnittstelle zu Seveso-Richtlinie & Störfallverordnung N2 - Der Vortrag beleuchtet die Schnittstelle zwischen Chemikalienrecht und Störfallrecht. Der Hintergrund, die Struktur und wichtige Eckpunkte der CLP-Verordnung werden vorgestellt. Instrumente und Beispiele zur Verifizierung von Einstufungen nach CLP im Hinblick auf die Anwendung unter der Seveso-Richtlinie bzw. der Störfallverordnung werden erläutert. Außerdem werden mögliche Konsequenzen für Änderungen im Anwendungsbereich der Seveso-Richtlinie besprochen. T2 - BAM/UBA-Behördenerfahrungsaustausch CY - Berlin, Germany DA - 27.06.2022 KW - Anlagensicherheitsrecht KW - Chemikalienrecht KW - CLP-Verordnung KW - Gefahrstoff KW - GHS KW - Seveso-Richtlinie KW - Störfallverordnung PY - 2022 AN - OPUS4-55171 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - GEN A1 - Wilrich, Cordula A1 - Schröder, Volkmar A1 - Brandes, E. A1 - Schmidt, Martin A1 - Wandrey, Peter-Andreas A1 - Mix, K.-H. A1 - Wehrstedt, Klaus-Dieter A1 - Bender, H. A1 - Stephan, U. A1 - Eberz, A. A1 - Steinbach, J. A1 - Stoessel, F. T1 - Plant and process safety - 2. Hazardous materials and process conditions N2 - "Ullmann's Encyclopedia of Industrial Chemistry" is the benchmark reference in chemistry and chemical and life science engineering, covering inorganic and organic chemicals, advanced materials, pharmaceuticals, polymers and plastics, metals and alloys, biotechnology and biotechnological products, food chemistry, process engineering and unit operations, analytical methods, environmental protection, and much more. The present article is part of the topic collection "Environmental Protection and Industrial Safety". It covers plant and process safety, focusing on hazardous materials and process conditions. KW - Flammable gases and vapors KW - Combustibility of liquids KW - Dust explosions KW - Explosive condensed substances KW - Harmful effects of substances KW - Exothermic and pressure-inducing chemical reactions PY - 2012 SN - 978-3-527-30673-2 DO - https://doi.org/10.1002/14356007.q20_q01 SP - 1 EP - 50 PB - Wiley-VCH CY - Weinheim AN - OPUS4-58108 LA - eng AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Cordula T1 - Ist jeder Gefahrstoff gefährlich? N2 - Die Begriffe gefährlicher Stoff und Gefahrstoff werden häufig nicht unterschieden – in vielen Fällen resultieren aber durch den Kontext auch keine Missverständnisse. Tatsächlich bestehen aber Unterschiede – sowohl inhaltlich als auch bezüglich des Rechtsbereichs, der jeweils für sie gilt. Stoffe sind gefährlich, wenn sie den Kriterien der CLP-Verordnung für physikalische Gefahren, Gesundheitsgefahren oder Umweltgefahren entsprechen. Sie werden dann im Sinne der CLP-Verordnung entsprechend eingestuft und es ergeben sich Pflichten bezüglich des Inverkehrbringens innerhalb der EU. Gefahrstoffe sind in der Gefahrstoffverordnung definiert. Sie beinhalten die gefährlichen Stoffe und weitere nicht notwendigerweise als gefährlich eingestufte Stoffe. Das Ziel ist vor allem der Schutz von Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen – es handelt sich also um eine Arbeitsschutzvorschrift. Dieser Aufsatz stellt gefährliche Stoffe in ihrem Kontext vor, gibt einen Überblick über die Prinzipien und Rechtsfolgen sowie Hinweise auf weiterführende Informationen und stellt ihnen die Gefahrstoffe gegenüber. KW - Chemikalienrecht KW - CLP-Verordnung KW - Gefährlicher Stoff KW - Gefahrstoff KW - Gefahrstoffverordnung KW - Gefahrstoffrecht KW - REACH KW - Sicherheitsdatenblatt KW - SDB PY - 2023 UR - https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/zeits/ARP/2023/cont/ARP.2023.H06.NAMEINHALTSVERZEICHNIS.htm SN - 2698-3710 VL - 2023 IS - 6 SP - 162 EP - 167 PB - C.H. Beck CY - München AN - OPUS4-57736 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Thomas A1 - Wilrich, Cordula T1 - Nachbarklage gegen einen Sauerstofftank N2 - Technische Regeln im Arbeitsschutz – wie TRBS für die Betriebssicherheitsverordnung und TRGS für die Gefahrstoffverordnung – sind nicht zwingendes Recht, sondern konkretisierende Empfehlungen mit Vermutungswirkung. In Gerichtsurteilen werden sie eher selten herangezogen. Wie diese – und Branchenregelungen von Verbänden – von der Rechtsprechung diskutiert werden, zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster. KW - Arbeitsschutz KW - Betriebssicherheitsverordnung KW - Branchenregelung KW - Gefahrstoffverordnung KW - Nachbarklage KW - Sauerstofftank KW - Sicherheitsabstand KW - TRBS KW - TRGS KW - Anlagensicherheit PY - 2024 UR - https://beprdigital.de/ce/nachbarklage-gegen-einen-sauerstofftank-1/detail.html DO - https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2024.01.12 SN - 2199-7330 IS - 1 SP - 45 EP - 47 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-59614 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Cordula A1 - Wilrich, Thomas T1 - Nachbarklage gegen einen Sauerstofftank N2 - Technische Regeln im Arbeitsschutz – wie TRBS für die Betriebssicherheitsverordnung und TRGS für die Gefahrstoffverordnung – sind nicht zwingendes Recht, sondern konkretisierende Empfehlungen mit Vermutungswirkung. In Gerichtsurteilen werden sie eher selten herangezogen. Wie diese – und Branchenregelungen von Verbänden – von der Rechtsprechung diskutiert werden, zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster. KW - Arbeitsschutz KW - Gefahrstoffverordnung KW - Betriebssicherheitsverordnung KW - TRGS KW - TRBS KW - Sauerstofftank KW - Branchenregelung KW - Nachbarklage KW - Sicherheitsabstand PY - 2023 UR - https://sisdigital.de/ce/nachbarklage-gegen-einen-sauerstofftank/detail.html SN - 2199-7330 SN - 2199-7349 (eJournal) IS - 11 SP - 513 EP - 516 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-58773 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula T1 - Lagerung von Gefahrstoffen gemäß TRGS 510 N2 - Der Vortrag stellt die wesentlichen Inhalte sowie die wichtigsten Änderungen der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" vor. Die TRGS 510 zeichnet sich durch ein gestuftes Maßnahmenkonzept in Abhängigkeit von der Art und Menge der gelagerten Gefahrstoffe aus. Folgende Maßnahmenstufen werden durch die TRGS 510 beschrieben: 1. Kleinmengen -> Allgemeine Maßnahmen 2. Überschreitung der Kleinmengen -> Lagerung im Lager 3. Überschreitung bestimmter Mengen für spezielle Gefahrstoffe -> Spezielle Maßnahmen 4. Verschiedene Gefahrstoffe und Lagerung im Lager erforderlich -> ggf. Getrenntlagerung und Separatlagerung T2 - Schulungsveranstaltung der Länder für den Vollzug / die Gewerbeaufsicht CY - Online meeting DA - 07.02.2023 KW - Gefahrstoffe KW - Lagerung KW - Technische Regeln für Gefahrstoffe KW - Gefahrstoffverordnung KW - TRGS PY - 2023 AN - OPUS4-56967 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Thomas A1 - Wilrich, Cordula T1 - Missglücktes Schulexperiment in der Grundschule: Strafbefehl gegen Lehrer wegen fahrlässiger Körperverletzung nach Unfall mit Brennspiritus bei Löschversuchen N2 - Bei einem Schulexperiment mit Brennspiritus kam es zu einer „Verpuffung“ und durch den entstandenen „Feuerball“ fing die Kleidung von zwei Schülern und des Lehrers Feuer. Der Aufsatz arbeitet das Strafbefehlsverfahren auf, diskutiert Verantwortlichkeit, Pflichtverletzung und Verschulden des Lehrers und geht auf die im Strafbefehlsverfahren nicht in Bezug genommenen konkreten Regelungen der DGUV zu Unterricht an Schulen mit gefährlichen Stoffen ein. KW - Brennspiritus KW - Gefahrstoff KW - DGUV Regelwerk, KW - Entzündbare Flüssigkeit PY - 2023 DO - https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.03.11 SN - 2365-7626 SN - 2365-7634 (eJournal) IS - 3 SP - 139 EP - 141 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-57089 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula T1 - TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern N2 - Der Vortrag stellt die wesentlichen Inhalte sowie die wichtigsten Änderungen der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" vor. Die TRGS 510 zeichnet sich durch ein gestuftes Maßnahmenkonzept in Abhängigkeit von der Art und Menge der gelagerten Gefahrstoffe aus. Folgende Maßnahmenstufen werden durch die TRGS 510 beschrieben: 1. Kleinmengen -> Allgemeine Maßnahmen 2. Überschreitung der Kleinmengen -> Lagerung im Lager 3. Überschreitung bestimmter Mengen für spezielle Gefahrstoffe -> Spezielle Maßnahmen 4. Verschiedene Gefahrstoffe und Lagerung im Lager erforderlich -> ggf. Getrenntlagerung und Separatlagerung T2 - Fachfortbildung im Umgang mit Chemikalien beim Bildungszentrum der Bundeswehr CY - Mannheim, Germany DA - 21.11.2022 KW - Gefahrstoffe KW - Lagerung KW - TRGS KW - Technische Regeln Gefahrstoffe KW - Arbeitsschutz PY - 2022 AN - OPUS4-56365 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Cordula A1 - Wilrich, Peter-Th. T1 - Method for the design and evaluation of binary sensitivity tests N2 - For many materials or specimen, their resistance to stress is an important (safety) characteristic. The target value is the event stress, i.e. the value of the stress at which the (adverse) event occurs. Depending on the test procedure and the test items, the event stress cannot always be measured directly but must be determined by binary sensitivity tests. A method for the evaluation of binary sensitivity tests based on the principle of Maximum Likelihood is presented and compared to other methods (traditionally) applied. Sensitivity testing of explosives and fatigue testing of metallic materials are used as real examples to illustrate application of the method and to compare actual results. The method presented delivers not only the estimate of the stress at any specified probability of the event but also the respective 95 % confidence interval. Application of the method is facilitated because it does not require the data to be obtained in a staircase procedure, can process any kind of input data (e.g. as measured or logarithmic), and does not require the stress levels to be equidistant. The method is easily applicable for any laboratory because it is implemented into an Excel file, which is made freely available at https://www.statistics-wilrich.info. KW - BAM Fallhammer KW - Fatigue limit KW - Impact sensitivity KW - Safety characteristic KW - Staircase procedure KW - Up-and-down procedure PY - 2024 DO - https://doi.org/10.1515/mt-2024-0176 VL - 66 IS - 11 SP - 1931 EP - 1944 PB - Walter de Gruyter GmbH CY - Berlin AN - OPUS4-61418 LA - eng AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula T1 - Lagerung von Gefahrstoffen gemäß TRGS 510 N2 - Der Vortrag stellt die wesentlichen Inhalte sowie die wichtigsten Änderungen der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" vor. Die TRGS 510 zeichnet sich durch ein gestuftes Maßnahmenkonzept in Abhängigkeit von der Art und Menge der gelagerten Gefahrstoffe aus. Folgende Maßnahmenstufen werden durch die TRGS 510 beschrieben: 1. Kleinmengen -> Allgemeine Maßnahmen 2. Überschreitung der Kleinmengen -> Lagerung im Lager 3. Überschreitung bestimmter Mengen für spezielle Gefahrstoffe -> Spezielle Maßnahmen 4. Verschiedene Gefahrstoffe und Lagerung im Lager erforderlich -> ggf. Getrenntlagerung und Separatlagerung T2 - Schulungsveranstaltung der Länder für den Vollzug / die Gewerbeaufsicht CY - Online meeting DA - 16.05.2024 KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstoffverordnung KW - Lagerung KW - TRGS KW - Technische Regeln für Gefahrstoffe PY - 2024 AN - OPUS4-60049 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula T1 - Gefahrstofflagerung: Aufbau und wichtige Inhalte der TRGS 510 N2 - Der Vortrag stellt die wesentlichen Inhalte sowie die wichtigsten Änderungen der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" vor. Die TRGS 510 zeichnet sich durch ein gestuftes Maßnahmenkonzept in Abhängigkeit von der Art und Menge der gelagerten Gefahrstoffe aus. Folgende Maßnahmenstufen werden durch die TRGS 510 beschrieben: 1. Kleinmengen -> Allgemeine Maßnahmen 2. Überschreitung der Kleinmengen -> Lagerung im Lager 3. Überschreitung bestimmter Mengen für spezielle Gefahrstoffe -> Spezielle Maßnahmen 4. Verschiedene Gefahrstoffe und Lagerung im Lager erforderlich -> ggf. Getrenntlagerung und Separatlagerung T2 - LASI-Veranstaltung: Entwicklungen im Gefahrstoffrecht und deren Relevanz für die Aufsicht CY - Dortmund, Germany DA - 11.12.2024 KW - Gefahrstoff KW - Gefahrstofflagerung KW - Gefahrstoffverordnung KW - Arbeitsschutz KW - Lagerung KW - TRGS KW - Technische Regeln für Gefahrstoffe PY - 2024 AN - OPUS4-62254 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Cordula A1 - Schröder, Volkmar T1 - Ergänzungen und Änderungen der technischen Regeln zu Gasen N2 - Die drei technischen Regeln zu Gasen sind ergänzt und grundlegend überarbeitet worden. Die Neufassungen der TRGS 407 "Tätigkeiten mit Gasen - Gefährdungsbeurteilung" und der TRBS 3145/TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" sind bereits im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht und können auf der Internetseite der BAuA heruntergeladen werden. Die Neufassung der TRBS 3146/TRGS 746 "Ortsfeste Druckanlagen für Gase" wurde im Ausschuss für Gefahrstoffe und im Ausschuss für Betriebssicherheit verabschiedet und ihre Veröffentlichung wird in den nächsten Wochen erwartet. Aufgabe der neuen technischen Regeln für Gase war es, die Lücken, die durch das Außerkrafttreten des umfangreichen bisherigen Regelwerks für Gase (insbesondere TRG, TRB und TRAC) entstanden waren, mit einem neuen, schlankeren und an der Gefährdung orientierten Regelwerk zu schließen. Die 2013 und 2014 veröffentlichten ersten Fassungen der drei technischen Regeln waren allerdings noch zu vervollständigen. Die bisher noch nicht eingearbeiteten Regelungen zu Acetylen, zu Füllanlagen für ortsfeste Druckanlagen für Gase sowie einige spezifische Regelungen zu Flüssiggas sind nun in die technischen Regeln zu Gasen integriert worden. Außerdem wurde die Überarbeitung genutzt, um Rückmeldungen aus der Praxis, insbesondere zur Aufstellung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern, in die Neufassungen einfließen zu lassen. Die umfangreichen Ergänzungen führten dann auch zu einer Neustrukturierung der technischen Regeln, die vor allem der Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit dienen soll. Der vorliegende Beitrag stellt die neugefassten Technischen Regeln zu Gasen vor und geht dabei insbesondere auf die aktuellen Ergänzungen und Änderungen ein. KW - Gase KW - Technische Regeln KW - TRGS KW - TRBS KW - Arbeitsschutz PY - 2016 SN - 2191-0073 VL - 6 IS - 9 SP - 47 EP - 54 PB - Springer-VDI-Verlag CY - Düsseldorf AN - OPUS4-38154 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula T1 - Aktuelles zu Rechtsvorschriften in der chemischen Sicherheitstechnik N2 - Im Chemikalienrecht ergeben sich laufend Änderungen durch die regelmäßige Überar-beitung des UN-GHS. Konsequenzen hat dies auch für andere Vorschriften, die auf Einstufungen von gefährlichen Stoffen Bezug nehmen. Aber auch andere Vorschriften und Regelwerke unterliegen Änderungen durch Anpassungen an den Stand der Tech-nik. In diesem Beitrag werden für die chemische Sicherheitstechnik wichtige aktuelle Änderungen im Chemikalienrecht und nationalen Arbeitsschutzvorschriften vorgestellt. Die 6. überarbeitete Fassung des GHS von 2015 enthält eine neue Gefahrenkategorie zur Einstufung von pyrophoren Gasen und eine neue Gefahrenklasse zur Einstufung von desensibilisierten explosiven Stoffen. Außerdem wurden Anforderungen an das Si-cherheitsdatenblatt bezüglich der physikalisch-chemischen Eigenschaften neu gefasst und um Informationen für die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern ergänzt. Die 7. überarbeitete Fassung des GHS, die zurzeit in Arbeit ist und Anfang 2017 erschei-nen wird, wird voraussichtlich neue Kriterien und eine geänderte Einteilung für ent-zündbare Gase beinhalten sowie einen neuen Anhang zur Staubexplosionsgefahren. Bei den nationalen Arbeitsschutzvorschriften haben sich Änderungen anlässlich der Verschiebung der Vorschriften zum betrieblichen Explosionsschutz von der Betriebssi-cherheitsverordnung in die Gefahrstoffverordnung ergeben. Im Nachgang werden auch die technischen Regeln zum Explosionsschutz überabeitet. Die technischen Re-geln für Tätigkeiten mit Gasen sind um Regelungen zu Acetylen ergänzt worden. Wei-tere Ergänzungen zu Füllanlagen für ortsfeste Druckanlagen für Gase und zu Flüssig-gas liegen gegenwärtig den zuständigen Ausschüssen zur Verabschiedung vor. T2 - 14. BAM-PTB-Kolloquium CY - Berlin, Germany DA - 14.06.2016 KW - Chemikalienrecht KW - Arbeitsschutzvorschriften KW - Sicherheitsdatenblatt KW - Einstufung gefährlicher Stoffe KW - Technische Regeln Gase KW - UN-GHS PY - 2016 SN - 978-3-9817853-5-7 SN - 0938-5533 SP - 37 AN - OPUS4-36736 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula T1 - Aktuelles zu Rechtsvorschriften in der chemischen Sicherheitstechnik N2 - Im Chemikalienrecht ergeben sich laufend Änderungen durch die regelmäßige Überarbeitung des UN-GHS. Konsequenzen hat dies auch für andere Vorschriften, die auf Einstufungen von gefährlichen Stoffen Bezug nehmen. Aber auch andere Vorschriften und Regelwerke unterliegen Änderungen durch Anpassungen an den Stand der Technik. In diesem Beitrag werden für die chemische Sicherheitstechnik wichtige aktuelle Änderungen im Chemikalienrecht und nationalen Arbeitsschutzvorschriften vorgestellt. Die 6. überarbeitete Fassung des GHS von 2015 enthält eine neue Gefahrenkategorie zur Einstufung von pyrophoren Gasen und eine neue Gefahrenklasse zur Einstufung von desensibilisierten explosiven Stoffen. Außerdem wurden Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt bezüglich der physikalisch-chemischen Eigenschaften neu gefasst und um Informationen für die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern ergänzt. Die 7. überarbeitete Fassung des GHS, die zurzeit in Arbeit ist und Anfang 2017 erscheinen wird, wird voraussichtlich neue Kriterien und eine geänderte Einteilung für entzündbare Gase beinhalten sowie einen neuen Anhang zur Staubexplosionsgefahren. Bei den nationalen Arbeitsschutzvorschriften haben sich Änderungen anlässlich der Verschiebung der Vorschriften zum betrieblichen Explosionsschutz von der Betriebssicherheitsverordnung in die Gefahrstoffverordnung ergeben. Im Nachgang werden auch die technischen Regeln zum Explosionsschutz überabeitet. Die technischen Regeln für Tätigkeiten mit Gasen sind um Regelungen zu Acetylen ergänzt worden. Weitere Ergänzungen zu Füllanlagen für ortsfeste Druckanlagen für Gase und zu Flüssiggas liegen gegenwärtig den zuständigen Ausschüssen zur Verabschiedung vor. T2 - 14. BAM-PTB-Kolloquium CY - Berlin, Germany DA - 14.06.2016 KW - Chemikalienrecht KW - Arbeitsschutzvorschriften KW - UN-GHS KW - Einstufung gefährlicher Stoffe KW - Sicherheitsdatenblatt KW - Technische Regeln Gase PY - 2016 AN - OPUS4-36737 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula T1 - Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen N2 - Der Vortrag stellt die neu gefassten technischen Regeln für Gase vor. Die TRGS 407 "Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung" wurde vor allem um spezifische Anforderungen in Bezug auf Acetylen ergänzt. In der TRBS 3145/TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" wurde insbesondere die Aufstellung von Gasflaschen präzisiert und ergänzt. Die Neufassungen dieser beiden technischen Regeln sind bereits veröffentlicht. In die TRBS 3146/TRGS 746 "Ortsfeste Druckanlagen für Gase" wurden die bisher noch nicht berücksichtigten Anforderungen zu Füllanlagen und zu Flüssiggas aufgenommen. Diese technische Regel ist bereits verabschiedet, lediglich ihre Veröffentlichung steht noch aus. T2 - Informationsveranstaltung der BAuA "Aktuelles zum Gefahrstoffrecht" CY - Dortmund, Germany DA - 28.06.2016 KW - Arbeitsschutzvorschriften KW - Technische Regeln KW - Gase KW - Gefährdungsbeurteilung KW - Schutzmaßnahme PY - 2016 AN - OPUS4-36831 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Thomas A1 - Wilrich, Cordula T1 - Explosion beim Bau der Salzgrotte in St. Ingbert: Zur strafrechtlichen Verantwortung für fehlende Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung, Unterweisung und Aufsichtsführung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen N2 - Beim Bau einer Salzgrotte für eine Wellnesslandschaft im Keller eines Wohnhauses kam es zu einer folgenschweren Explosion: Die bei der Verwendung des Bauschaums freigesetzten Gase und Dämpfe sammelten sich im Keller und entzündeten sich schließlich. Durch die Explosion starben zwei Arbeiter, ein weiterer Arbeiter sowie die Käuferin der Salzgrotte erlitten massive Verbrennungen. Dieser Aufsatz stellt das Gerichtsurteil gegen die Geschäftsführer der ausführenden GmbH vor, bereitet die wesentlichen Aussagen zu Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung, Unterweisung und Aufsichtsführung auf, erläutert sie und ergänzt Bezüge zur heute einschlägigen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). KW - Explosionsschutz KW - Arbeitsschutz KW - Gefahrstoffverordnung KW - Gefährdungsbeurteilung KW - Schutzmaßnahmen KW - Gefahrstoffe PY - 2018 UR - https://www.BauPortal-digital.de/BauP.01.2018.066 SN - 1866-0207 SN - 2190-5800 IS - 1 SP - 67 EP - 68 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-43914 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Thomas A1 - Wilrich, Cordula T1 - Die Explosion beim Bau der Salzgrotte in St. Ingbert N2 - Beim Bau einer Salzgrotte für eine Wellnesslandschaft im Keller eines Wohnhauses kam es zu einer folgenschweren Explosion: Die bei der Verwendung des Bauschaums freigesetzten Gase und Dämpfe sammelten sich im Keller und entzündeten sich schließlich. Durch die Explosion starben zwei Arbeiter, ein weiterer Arbeiter sowie die Käuferin der Salzgrotte erlitten massive Verbrennungen. Dieser Aufsatz stellt das Gerichtsurteil gegen die Geschäftsführer der ausführenden GmbH vor, bereitet die wesentlichen Aussagen zu Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung, Unterweisung und Aufsichtsführung auf, erläutert sie und ergänzt Bezüge zur heute einschlägigen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). KW - Arbeitsschutz KW - Explosionsschutz KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstoffverordnung KW - Gefährdungsbeurteilung KW - Schutzmaßnahmen PY - 2018 DO - https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2018.02.07 SN - 2199-7330 SN - 2199-7349 IS - 2 SP - 72 EP - 78 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-44238 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Thomas A1 - Wilrich, Cordula T1 - Die Explosion beim Bau der Salzgrotte in St. Ingbert N2 - Beim Bau einer Salzgrotte für eine Wellnesslandschaft im Keller eines Wohnhauses kam es zu einer folgenschweren Explosion: Die bei der Verwendung des Bauschaums freigesetzten Gase und Dämpfe sammelten sich im Keller und entzündeten sich schließlich. Durch die Explosion starben zwei Arbeiter, ein weiterer Arbeiter sowie die Käuferin der Salzgrotte erlitten massive Verbrennungen. Dieser Aufsatz stellt das Gerichtsurteil gegen die Geschäftsführer der ausführenden GmbH vor, bereitet die wesentlichen Aussagen zu Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung, Unterweisung und Aufsichtsführung auf, erläutert sie und ergänzt Bezüge zur heute einschlägigen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). KW - Arbeitsschutz KW - Explosionsschutz KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstoffverordnung KW - Gefährdungsbeurteilung KW - Schutzmaßnahmen PY - 2018 DO - https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2018.02.09 SN - 2365-7626 SN - 2365-7634 IS - 2 SP - 81 EP - 87 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-44402 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Thomas A1 - Wilrich, Cordula T1 - Die Gasexplosion bei einer Bäckerei in Lehrberg N2 - Im Zuge der Beseitigung einer Undichtigkeit am Füllventil eines befüllten stationären Gastanks wurde das Füllventil aus dem Tank weggeschleudert, so dass das Gas ungehindert ausströmen konnte. In der Folge kam es zur Explosion des Gases mit fatalen Folgen: Fünf Menschen starben und elf wurden verletzt. Zudem entstand ein Sachschaden in Höhe von 4 Millionen Euro. Es kam zur Anklage des mit der Beseitigung der Undichtigkeit beauftragten Monteurs. Durch Auswertung aller tragenden Urteilsgründe des Amtsgerichts Ansbach diskutiert der vorliegende Aufsatz die Arbeitsvorbereitung und -ausführung durch den Monteur und seine strafrechtliche Verantwortung – also die schuldhafte Pflichtwidrigkeit. KW - Arbeitsschutz KW - Gasexplosion KW - Haftung KW - Unfall Lehrberg KW - Verkehrssicherungspflicht KW - Instandhaltung PY - 2017 DO - https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2017.03.05 SN - 1430-9262 VL - 22 IS - 3 SP - 103 EP - 106 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-42151 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Cordula A1 - Brandes, Elisabeth A1 - Michael-Schulz, Heike A1 - Schröder, Volkmar A1 - Schwarz, Silke A1 - Wehrstedt, Klaus-Dieter T1 - UN GHS ‒ Physical hazard classifications of chemicals: A critical review of combinations of hazard classes N2 - One of the fundamental principles of the UN-GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) is that all hazards of a chemical should be assigned and communicated. There is no general prioritization of hazards in the sense that certain hazard classes are not applicable if another one has been assigned. In contrast to health and environmental hazards, there are physical or chemical factors which preclude certain combinations of physical hazard classes. So far, there is no common understanding as to which combinations are relevant and which not. For example, should a pyrophoric liquid be classified as flammable liquid in addition, or is this redundant and unnecessary? In the course of the implementation of the GHS by countries or sectors and the actual application by industry all over the world, such questions become more and more important. This publication systematically discusses all combinations of the UN-GHS physical hazard classes and assesses them with regard to the relevance of possible simultaneous assignment to a chemical. For many of the combinations an unambiguous decision based on theGHS alone is not possible, thus confirming that the question which physical hazard classes might be assigned simultaneously to a chemical is not trivial. As one more milestone on the path to a globally harmonized system for the classification of hazardous chemicals, this should be discussed and ultimately solved on a global basis. It is the hope that this publication might serve as an impetus for such discussions. KW - UN-GHS KW - Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals KW - Hazardous chemicals KW - Chemicals classification KW - Physical hazards PY - 2017 UR - https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1871553217300336 DO - https://doi.org/10.1016/j.jchas.2017.03.005 SN - 1871-5532 VL - 24 IS - 6 SP - 15 EP - 28 PB - Elsevier Inc. AN - OPUS4-42704 LA - eng AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula A1 - Wilrich, Thomas T1 - Die Explosion beim Bau der Salzgrotte in St. Ingbert N2 - • Analyse eines Schadensereignisses bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen aus rechtlicher und sicherheitstechnischer Sicht • Verantwortung für fehlende Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung, Unterweisung und Aufsichtsführung T2 - 34. Münchner Gefahrstoff- und Sicherheits-Tage CY - Munich, Germany DA - 28.11.2018 KW - Arbeitsschutz KW - Explosionsschutz KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstoffverordnung KW - Gefährdungsbeurteilung KW - Schutzmaßnahmen PY - 2018 AN - OPUS4-46813 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula T1 - Das UN-GHS: • Arbeitsweise des UN-Gremiums • Prinzipien der Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien • Implementierung durch die CLP-Verordnung in Europa N2 - Der Vortrag stellt das "Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals" (UN-GHS), die Arbeitsweise des entsprechenden Gremiums bei den UN, den "Building Block Approach" des UN-GHS, die Prinzipien der Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien und die Implementierung des GHS in Europa mit der CLP-Verordnung und für das Sicherheitsdatenblatt mit REACH vor. T2 - NanoDialog der Bundesregierung CY - Berlin, Germany DA - 23.04.2018 KW - Chemikalienrecht KW - UN-GHS KW - Einstufung gefährlicher Stoffe KW - CLP-Verordnung KW - Kennzeichnung KW - Sicherheitsdatenblatt PY - 2018 AN - OPUS4-44777 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Cordula A1 - Brandes, E. A1 - Michael-Schulz, Heike A1 - Schröder, Volkmar A1 - Schwarz, Silke T1 - Classification of chemicals according to UN-GHS and EU-CLP: A review of physical hazard classes and their intricate interfaces to transport and former EU legislation N2 - The Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (UN-GHS) is being implemented in more and more countries all over the world; the EU has done so with the CLP-Regulation (EU-CLP). Compared to the undeniably important questions on health and environmental hazards, the classification of physical hazards of chemicals often has not been in the focus, although their implementation can be challenging and there are traps and pitfalls to be avoided. The following overview of the classification systematics for physical hazards aims at a principle understanding without detailing all criteria or test methods. Similarities and differences between the classification systems of the UN-GHS and EU-CLP, the transport of dangerous goods and the former EU system are reviewed with regard to the physical hazard classes. Available physical hazard classifications for the transport of dangerous goods and according to the former EU system can be used as available information when classifying according to the GHS. However, the interfaces of these classification systems and their limitations have to be understood well when concluding on GHS/CLP classifications. This applies not only to industry when applying CLP but especially to legislators when adapting legislation that in one way or another refers to the classification of chemicals. KW - Chemicals classification KW - Globally harmonized system of classification and labelling of chemicals KW - Hazardous chemicals KW - Physical hazards KW - UN-GHS KW - EU-CLP KW - CLP-regulation PY - 2018 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:b43-450012 UR - https://osjournal.org/ojs/index.php/OSJ/article/view/1389 DO - https://doi.org/10.23954/osj.v3i2.1389 SN - 2466-4308 VL - 3 IS - 2 SP - 1 EP - 24 PB - NVO Start CY - Temerin AN - OPUS4-45001 LA - eng AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wehrstedt, Klaus-Dieter A1 - Wilrich, Cordula T1 - UN GHS ‒ Physical hazard classifications of chemicals: A critical review of combinations of hazard classes N2 - One of the fundamental principles of the UN-GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) is that all hazards of a chemical should be assigned and communicated. There is no general prioritization of hazards in the sense that certain hazard classes are not applicable if another one has been assigned. In contrast to health and environmental hazards, there are physical or chemical factors which preclude certain combinations of physical hazard classes. So far, there is no common understanding as to which combinations are relevant and which not. For example, should a pyrophoric liquid be classified as flammable liquid in addition, or is this redundant and unnecessary? In the course of the implementation of the GHS by countries or sectors and the actual application by industry all over the world, such questions become more and more important. For many of the combinations an unambiguous decision based on theGHS alone is not possible, thus confirming that the question which physical hazard classes might be assigned simultaneously to a chemical is not trivial. As one more milestone on the path to a globally harmonized system for the classification of hazardous chemicals, this should be discussed and ultimately solved on a global basis. It is the hope that this presentaion might serve as an impetus for such discussions. T2 - IGUS EOS Meeting CY - Shanghai, China DA - 09.04.2018 KW - Chemicals classification KW - Globally harmonized system of classification and labelling of chemicals KW - Hazardous chemicals KW - Physical hazards KW - UN-GHS PY - 2018 AN - OPUS4-45002 LA - eng AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula T1 - GHS und die Rechtsvorschriften zu physikalisch-chemischen Eigenschaften / Gefahren N2 - Im Chemikalienrecht ergeben sich laufend Änderungen durch die regelmäßige Überarbeitung des UN-GHS. In diesem Vortrag werden aktuelle Änderungen bezüglich physikalisch-chemischer Eigenschaften im Sicherheitsdatenblatt und der Einstufung physikalischer Gefahren gemäß UN-GHS vorgestellt. T2 - 9. Jahrestagung CLP CY - Düsseldorf, Germany DA - 23.10.2017 KW - Chemikalienrecht KW - Einstufung gefährlicher Stoffe KW - Sicherheitsdatenblatt KW - UN-GHS KW - Physikalische Gefahren PY - 2017 AN - OPUS4-42725 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Cordula A1 - Wilrich, Thomas T1 - Explosion bei Tankinstandhaltung N2 - Bei Instandhaltungsarbeiten an einem Tank kam es – ohne Personenschaden – zu einer Explosion. Da als Ursache nur solche aus dem Obhuts- und Gefahrenbereich des mit der Instandhaltung beauftragten Dienstleisters und seines Subunternehmers in Frage kamen, mussten diese sich im Zuge einer Beweislastumkehr entlasten, d.h. sie mussten aufzeigen, dass sie nicht pflichtwidrig gehandelt haben. Das gelang ihnen nicht und das Gericht ging zur Begründung auch detailliert auf Technische Regeln zur Betriebssicherheit ein (was in Urteilsbegründungen eher selten vorkommt). Die Gefährdungsbeurteilung spielte dahingegen in der Urteilsbegründung keine Rolle. Dies zeigt wie unterschiedlich Juristen und Arbeitsschützer denken: Zur Klärung einer möglichen Haftung sind die Pflichtverletzung und der Kausalzusammenhang relevant, während für den Arbeitsschutz die Prävention im Vordergrund steht – vor allem die Gefährdungsbeurteilung und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen. KW - Arbeitsschutz KW - Technische Regeln für Betriebssicherheit KW - TRBS KW - Instandhaltung KW - Explosion KW - Tank PY - 2025 DO - https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2025.01.09 IS - 1 SP - 32 EP - 37 PB - Erich Schmidt Verlag (ESV) CY - Berlin AN - OPUS4-62380 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula T1 - Einstufung von physikalischen Gefahren T2 - Workshop "Einstufung von Gemischen nach CLP" der BAuA CY - Dortmund DA - 2015-01-19 PY - 2015 AN - OPUS4-32469 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - JOUR A1 - Wilrich, Cordula A1 - Wilrich, Thomas T1 - Die Explosion der Flüssiggasanlage - Teil 2 von 2 - Schadensersatzhaftung des Technikleiters für Konstruktionsfehler, "Freispruch" des ausführenden Hersteller-Mitarbeiters und Mitverschulden des verletzten Betreiber-Mitarbeiters N2 - Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Wilrich stellt Gerichtsurteile aus dem Sicherheits- und Arbeitsschutzrecht vor, die Grundaussagen mit hoher Relevanz für die betriebliche Praxis enthalten. KW - Flüssiggasanlage KW - Gasexplosion KW - Bestandsschutz KW - Produkthaftung KW - Verkehrssicherungspflicht KW - Arbeitsschutz PY - 2015 DO - https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2015.03.08 SN - 1613-1223 VL - 3 SP - 142 EP - 144 PB - E. Schmidt CY - Berlin AN - OPUS4-33024 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Wilrich, Cordula T1 - Hazard classification according to the UN-GHS: Some thoughts on categorization T2 - UN Joint GHS-TDG meeting on categorization of flammable gases CY - Brüssel, Belgien DA - 2015-03-09 PY - 2015 AN - OPUS4-32829 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER -