TY - JOUR A1 - Brandes, E. A1 - Klais, O. A1 - Pfeil, Norbert A1 - Schendler, Thomas A1 - Schulte, Petra T1 - "Explosionsfähig" - Eigenschaften und Regelungen JF - Technische Überwachung N2 - Explosionsfähige Stoffe sind Stoffe, die in der Lage sind zu explodieren. Daher zählt die Gefahrstoffverordnung die explosionsfähigen Stoffe zu Recht zu den Gefahrstoffen und verlangt, dass Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor unzulässigen Gefährdungen durch explosionsfähige Stoffe getroffen werden. Schwierig ist die Beantwortung der Frage, welche Stoffe unter welchen Bedingungen tatsächlich in der Lage sind, zu explodieren. Hierfür wird eine Hilfestellung gegeben. Ausgehend von der nationalen Gefahrstoffverordnung und ihrer Definition für „explosionsfähig“ wird die Verzweigung zu verschiedenen Rechtsvorschriften und technischen Regeln und damit verschiedenen Stoffkategorien und Stoffgruppen aufgezeigt und ein Ausblick über die Einstufung und Kennzeichnung nach dem GHS bzw. der zukünftigen CLP-Verordnung gegeben. KW - Explosionsfähig KW - Rechtsvorschriften KW - Stoffeigenschaften PY - 2009 SN - 1434-9728 SN - 1436-4948 SN - 0372-2457 SN - 0376-1185 VL - 50 IS - 1/2 SP - 38 EP - 46 PB - Springer-VDI-Verl. CY - Düsseldorf AN - OPUS4-18784 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER -