TY - CONF A1 - Beyer, M. A1 - Grätz, Rainer T1 - Internationale Normen für explosionsgeschützte mechanische Geräte – ISO 80079-36 und -37 T2 - 14. Kolloquium zur chemischen und physikalischen Sicherheitstechnik N2 - Die beiden Normen ISO 80079-36 (Nichtelektrische Geräte für den Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären - Grundlagen und Anforderungen) und ISO 80079-37 (Nichtelektrische Geräte für den Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären - Schutz durch konstruktive Sicherheit "c", Zündquellenüberwachung "b", Flüssigkeitskapselung "k") beschreiben die Anforderungen an explosi-onsgeschützte mechanische Geräte. Die Normen ersetzen die Teile 1, 5, 6, und 8 der Normenreihe DIN EN 13463. Wesentliche Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu den Vorgängernormen werden hier erläutert. ISO 80079, Teil 36 und 37 sind Teil einer Normenreihe für nichtelektrische Geräte und Schutzsysteme (ISO/IEC 80079), die gemeinsam mit den Normen für ex-plosionsgeschützte elektrische Geräte (Normenreihe IEC 60079) ein integriertes internationales technisches Regelwerk für den Explosionsschutz bildet. Dies wird mittel- bis langfristig den globalen Marktzugang, insbesondere für die exportorientierten deutschen Hersteller, erleichtern. Zu den gerade erschienenen Normen der Reihe ISO/IEC 80079 wurden parallel zum Normungsprozess die Grundlagen erarbeitet, um sie analog zu den elektrischen Geräten in das IECEx System einzubinden. Die Möglichkeiten zur Anwendung der beiden Normen bei der Konformitätsbewertung im Rahmen der ATEX Richtlinie und des IECEx Systems werden diskutiert. T2 - 14. Kolloquium zur chemischen und physikalischen Sicherheitstechnik CY - Berlin, Germany DA - 14.06.2016 KW - Explosionsschutz KW - Explosionsgeschützte mechanische Geräte KW - ATEX Richtlinie 2014/34/EU KW - IECEx-System KW - ISO 80079-36/37 PY - 2016 SN - 978-3-9817853-5-7 SN - 0938-5533 SP - 45 EP - 53 CY - Berlin AN - OPUS4-37472 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - RPRT A1 - Grunewald, Thomas A1 - Grätz, Rainer A1 - Holländer, Lars T1 - Entwicklung normativer Anforderungen an explosionsgeschützte nichtelektrische Geräte resultierend aus der Zündfähigkeit mechanisch erzeugter Schlagfunken (NAMES) N2 - Die Ergebnisse des Forschungsprojektes zeigen, dass Schlagvorgänge mit Edelstählen eine erhebliche Zündgefahr von explosionsfähigen Brenngasgemischen darstellen können. Dabei bestehen jedoch mitunter deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Brenngasgemischen. Besonders hohe Zündwahrscheinlichkeiten konnten bei Brenngasgemischen mit Brenngasen der IEC-Explosionsgruppe IIC beobachtet werden, die Acetylen bzw. Wasserstoff als Brenngas enthielten. Schläge im Wasserstoff/Luft-Gemisch waren dabei jedoch bedeutend zündwirksamer. In diesem Gasgemisch konnte bei nied-rigen maximalen Schlagenergien bis 60 J sogar eine mitunter höhere relative Zündhäufigkeit beobachtet werden als bei Versuchen mit unlegiertem Baustahl. KW - Funken KW - Mechanisch erzeugte Funken KW - Schlagfunken KW - Reibfunken KW - Mechanische Funken KW - Mechanische Geräte KW - Explosionsschutz KW - ATEX KW - Nichtelektrische Geräte PY - 2015 UR - https://www.tib.eu/de/suchen/id/TIBKAT%3A877987866/Entwicklung-normativer-Anforderungen-an-explosionsgesch%C3%BCtzte/?tx_tibsearch_search%5Bsearchspace%5D=tn SP - 1 EP - 38 AN - OPUS4-38581 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Grätz, Rainer T1 - Grundlagen für die Konformitätsbewertung nichtelektrischer Produkte T2 - 43. Heilbronner Ex-Schutz-Seminar Planen, Errichten und Betreiben von Anlagen in explosionsgefährdeten Betriebsstätten N2 - Beschaffenheitsanforderungen an Produkte, die Explosionsschutzanforderungen zu erfüllen haben, werden in Deutschland durch die 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV, Maschinenverordnung) und speziell für atmosphärische Bedingungen in der 11. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (11. ProdSV, Explosionsschutzverordnung bis 19.4.2016 bzw. Explosionsschutzprodukteverordnung ab 20.04.2016) geregelt. Wesentlicher Inhalt dieser Verordnungen und der Europäischen Richtlinie 2014/34/EU sind die Begriffsdefinitionen für Geräte, Schutzsysteme und Komponenten, das System der Konformitätsbewertung und die Konformitätserklärung, sowie die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen. Es gilt dabei das Prinzip der Herstellerverantwortung. Der Hersteller eines Produktes dokumentiert die Erfüllung der Richtlinienanforderungen mit seiner Konformitätserklärung und der Kennzeichnung des Produktes mit dem CE-Zeichen. T2 - 43. Heilbronner Ex-Schutz-Seminare Planen, Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Betriebsstätten CY - Heilbronn, Germany DA - 20.02.2018 KW - Explosionsschutz KW - Konformitätsbewertung KW - ATEX KW - Richtlinie 2014/34/EU KW - Zündgefahrenbewertung PY - 2018 SP - Paper M05, 1 EP - 58 AN - OPUS4-44287 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Grätz, Rainer T1 - Grundlagen für die Konformitätsbewertung nichtelektrischer Produkte N2 - Beschaffenheitsanforderungen an Produkte, die Explosionsschutzanforderungen zu erfüllen haben, werden in Deutschland durch die 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV, Maschinenverordnung) und speziell für atmosphärische Bedingungen in der 11. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (11. ProdSV, Explosionsschutzverordnung bis 19.4.2016 bzw. Explosionsschutzprodukteverordnung ab 20.04.2016) geregelt. Wesentlicher Inhalt dieser Verordnungen und der Europäischen Richtlinie 2014/34/EU sind die Begriffsdefinitionen für Geräte, Schutzsysteme und Komponenten, das System der Konformitätsbewertung und die Konformitätserklärung, sowie die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen. Es gilt dabei das Prinzip der Herstellerverantwortung. Der Hersteller eines Produktes dokumentiert die Erfüllung der Richtlinienanforderungen mit seiner Konformitätserklärung und der Kennzeichnung des Produktes mit dem CE-Zeichen. T2 - 43. Heilbronner Ex-Schutz-Seminare Planen, Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Betriebsstätten CY - Heilbronn, Germany DA - 20.02.2018 KW - Explosionsschutz KW - Konformitätsbewertung KW - ATEX KW - Richtlinie 2014/34/EU KW - Zündgefahrenbewertung PY - 2018 AN - OPUS4-44288 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Grätz, Rainer A1 - Sachtleben, A. T1 - IEC TC31/SC 31M and CEN TC 305 N2 - Overview about the status of european and international standardisation in the field of explosion protection of nonelectrical equipment and protective systems T2 - 21st ExNB-Meeting - Coordination of Notified Bodies - Directive 2014/34/EU of the European Parliament and of the Council (ATEX) CY - Brussels, Belgium DA - 31.01.2018 KW - Explosion protection KW - Standardisation KW - Explosionsschutz KW - Normung PY - 2018 AN - OPUS4-44174 LA - eng AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Grätz, Rainer T1 - Absichern von Anlagen - Auswirkungsbegrenzung T2 - Explosionsschutz entzündbarer Flüssigkeiten und Gase N2 - Nach dem Prinzip der integrierten Explosionssicherheit sind bei der Planung von Anlagen folgende Maßnahmen in Betracht zu ziehen: a) Vermeidung der Bildung von explosionsfähiger Atmosphäre b) Vermeidung der Entzündung von explosionsfähiger Atmosphäre und c) Vorrichtungen, die anlaufende Explosionen umgehend stoppen und/oder den von einer Explosion betroffenen Bereich begrenzen. Im Folgenden werden einige Aspekte der konstruktiven Maßnahmen zur Auswirkungsbegrenzung von Explosionen nach c) erläutert. Die vier wesentlichen, eingeführten und erprobten derartigen Schutzmaßnahmen sind Explosionsdruckentlastung, explosionsfestes Gerät, Explosionsunterdrückung und Explosionsentkopplung. T2 - VDI-Wissensforum "Explosionsschutz entzündbarer Flüssigkeiten und Gase" CY - Düsseldorf, Germany DA - 15.05.2018 KW - Explosionsschutz KW - Schutzsysteme KW - ATEX KW - Richtlinie 2014/34/EU KW - Explosionsdruckentlastung KW - Flammendurchschlagsicherungen KW - Explosionsfeste Bauweise PY - 2018 SP - Paper 8, 1 EP - 24 PB - VDI-Wissensforum GmbH CY - Düsseldorf AN - OPUS4-45013 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Grätz, Rainer T1 - Europäische Richtlinien und Normen auf dem Gebiet des Explosionsschutzes für nichtelektrische Geräte T2 - Explosionsschutz entzündbarer Flüssigkeiten und Gase N2 - Beschaffenheitsanforderungen an Produkte, die Explosionsschutzanforderungen zu erfüllen haben, werden durch die Europäische Richtlinie 2014/34/EU /8/ geregelt. Diese Europäische Richtlinie erfasst sowohl elektrische als auch nicht-elektrische Geräte. Durch die 11. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (11. ProdSV) /9/ wurde die Richtlinie 2014/34/EU, in deutsches Recht überführt.Wesentlicher Inhalt der Richtlinie 2014/34/EU sind neben den Definitionen aus dem sogenannten Neuen Rechtsrahmen die Begriffsdefinitionen für Geräte, Schutzsysteme und Komponenten, das System der Konformitätsbewertung und die Konformitätserklärung, sowie die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen. Es gilt dabei das Prinzip der Herstellerverantwortung. Der Hersteller eines Produktes dokumentiert die Erfüllung der Richtlinienanforderungen mit seiner Konformitätserklärung und der Kennzeichnung des Produktes mit dem CE-Zeichen. T2 - VDI-Wissensforum "Explosionsschutz entzündbarer Flüssigkeiten und Gase" CY - Düsseldorf, Germany DA - 15.05.2018 KW - Explosionsschutz KW - ATEX KW - Richtlinie 2014/34/EU KW - Nichtelektrische Geräte KW - Konformitätsbewertung PY - 2018 SP - Paper 3, 1 EP - 48 PB - VDI-Wissensforum GmbH CY - Düsseldorf AN - OPUS4-45014 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Grätz, Rainer A1 - Frobese, D.-H. T1 - Aktualisierung der Technischen Regeln zm Explosionsschutz N2 - Im Jahre 2015 erschienen die Neufassungen der beiden für den Explosionsschutz wichtigsten Verordnungen, der Gefahrstoffverordnung (GefStofN) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Damit wurde eine Aktualisierung der diesbezüglichen Technischen Regeln erforderlich. T2 - 14. Fachtagung Anlagen-, Arbeits- und Umweltschutz CY - Köthen, Germany DA - 07.11.2019 KW - Technische Regeln KW - Explosionsschutz KW - Gefahrstoffverordnung PY - 2019 AN - OPUS4-50108 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Grätz, Rainer A1 - Frobese, H.-D. T1 - Neue Technische Regeln zum Explosionsschutz N2 - Im Jahre 2015 wurden u.a. zur Umsetzung der Europäischen Richtlinien 2009/104/EG und 1999/92/EG die Neufassungen der beiden für den Explosionsschutz wichtigsten Verordnungen, der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), veröffentlicht und der Explosionsschutz neu aufgeteilt. Anforderungen an den Arbeitsschutz werden überwiegend in der GefStoffV behandelt, während Aspekte der erstmaligen Prüfung vor Inbetriebnahme sowie der wiederholenden Prüfungen Teil der BetrSichV sind. Durch diese Neuordnung wurde eine Überarbeitung der Technischen Regeln (Techn. Regeln zur GefStoffV (TRGS) und Techn. Regeln zur BetrSichV (TRBS)), die den Explosionsschutz zum Inhalt haben, notwendig. T2 - 15. BAM-PTB-Kolloquium 2019 CY - Brunswick, Germany DA - 21.05.2019 KW - Gefahrstoffverordnung KW - Technische Regeln KW - Explosionsschutz PY - 2019 AN - OPUS4-48535 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER - TY - CONF A1 - Grätz, Rainer T1 - Rechtliche Anforderungen des Explosionsschutzes: Einordnung des Explosionsschutzes im System der gesetzlichen Regelungen T2 - Grundlagen und rechtliche Anforderungen des Explosionsschutzes N2 - Ausgehend von den entsprechenden Artikeln des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union lassen sich die Europäischen Richtlinien entsprechend der Zielrichtung der zugrundeliegenden Artikel folgendermaßen gliedern: - Richtlinien zur Harmonisierung des Handels (Beschaffenheitsrichtlinien) nach Artikel 114 (früher Artikel 95 EG-Vertrag) - Richtlinien über Mindeststandards zum Schutz der Arbeitnehmer (Arbeitsschutzrichtlinien) nach Artikel 153 (früher Artikel 137 EG-Vertrag) Diese Richtlinien sind von den Mitgliedsstaaten in ihre jeweiligen nationalen Rechtssysteme umzusetzen. Die Art und Weise der Umsetzung ist abhängig davon, zu welcher der beiden Gruppen die Richtlinie gehört. Richtlinien nach Artikel 114 sind in die entsprechenden Gesetze und Verordnungen so umzusetzen, dass die wesentlichen Forderungen unverändert übernommen werden. Im Gegensatz dazu können bei der Umsetzung von Richtlinien nach Artikel 153 über die Forderungen dieser Richtlinien hinaus eigene weitergehende Forderungen beibehalten oder neu eingeführt werden. T2 - DECHEMA-Weiterbildungskurs "Grundlagen und rechtliche Anforderungen des Explosiosschutzes" CY - Frankfurt am Main, Germany DA - 22.11.2017 KW - Explosionsschutz KW - ATEX KW - Konformitätsbewertung KW - Zündgefahrenbewertung PY - 2017 SP - Paper 3, 1 EP - 74 PB - DECHEMA-Forschungsinstitut CY - Frankfurt am Main, Germany AN - OPUS4-43224 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER -