TY - CONF A1 - Lohrer, Christian T1 - Initiierungsvermögen von Anzündern (sonstige Pyrotechnik für Fahrzeuge) an Sekundärsprengstoffen N2 - Um eine schwere missbräuchliche Verwendung von Pyrotechnik zu verhindern, ist eine mögliche Initiierung von Sekundärsprengstoffen durch Pyrotechnik gemäß der wesentlichen Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 2013/29/EU nicht zulässig. Aus diesem Grund müssen pyrotechnische Gegenstände auch in dieser Hinsicht bewertet werden. In einem pränormativen Forschungsansatz wurden leistungsfähige und für die Allgemeinheit vergleichsweise leicht verfügbare Anzünder aus dem Bereich der Fahrzeugpyrotechnik speziellen Prüfungen für die Bewertung dieser Auslösefähigkeit unterzogen. T2 - 46. Informationstagung Sprengtechnik CY - Siegen, Germany DA - 25.04.2025 KW - Sekundärsprengstoffe KW - Pyrotechnik KW - Konformuitätsbewertung PY - 2025 AN - OPUS4-62997 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER -