TY - CONF A1 - Wöhlecke, Andreas A2 - Egloffstein, Thomas A2 - Burkhardt, Gerd T1 - Arbeits- und Diskussionsthemen aus dem Fachbeirat der BAM und von der Zulassungsstelle T2 - Abschluss und Rekultivierung von Deponien und Altlasten - Planung und Bau neuer Deponien N2 - Die BAM wurde 2009 u. a. mit der Zulassung von Bewehrungsgittern für den Deponiebau beauftragt. Der Stand von Wissenschaft und Technik bot jedoch keine ausreichende Grundlage, die tatsächlich relevanten Widerstände und die mit diesen Widerständen verbundene Wechselwirkung zwischen Gitter und Boden im Hinblick auf eine mindestens 100-jährige Funktionsdauer realistisch beurteilen zu können. Es wurde daher nur eine vorläufige Zulassungsrichtlinie für diese Produkte erarbeitet. In der Zwischenzeit hat sich ein neuer Kenntnisstand ergeben. Vor diesem Hintergrund hat die AG (Arbeitsgruppe) Geogitter des Fachbeirats der BAM am 26.09.2017 getagt. Es sollen die aktuellen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen für die Zulassung in Kürze vorgestellt werden. Die entsprechenden Kapitel beruhen dabei auf einem Arbeitspapier von W.W. Müller und dem Autoren, das der Arbeitsgruppe zur Diskussion vorgelegt wurde. Weiterhin soll über Entwicklungen in Zusammenhang mit Kunststoffdichtungsbahnen (KDB) berichtet werden. Die Anforderungen an die Schweißzusätze für das Extrusionsschweißen wurden angepasst. Zudem soll über die aktuelle Diskussion der Schweißbarkeit unterschiedlicher HDPE Materialien informiert werden. Die maßgebliche DVS (Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren) Richtlinie 2225-4 wird derzeit offenbar so ausgelegt, dass Materialien mit völlig unterschiedlichen Schmelze-Massefließrate miteinander verbunden werden könnten. Dies steht allerdings im grundlegenden Widerspruch zum Stand der Technik. Derzeit gibt es intensive Diskussion über die Entlassung von Deponien aus der Nachsorge. Sind Geokunststoffe in den Böschungen einer Deponie verwendet worden, wäre eine Entlassung aus der Nachsorge demnach im Moment nicht möglich. Die Deponie müsste dafür nach der Deponieverordnung (DepV) u. a. „insgesamt dauerhaft standsicher“ sein. Geokunststoffe erfüllten ihre Funktion über einen Zeitrahmen von mindestens hundert Jahren. Die Dauerhaftigkeit wird bei der Diskussion aber offenbar als „Ewigkeit“ verstanden. Dies stehe somit im Widerspruch – so die Argumentation. Auf dieser Veranstaltung wurde im vergangenen Jahr darüber berichtet. Auch auf dieses Thema wird eingegangen. PB - ICP Eigenverlag Bauen und Umwelt CY - Karlsruhe T2 - Abschluss und Rekultivierung von Deponien und Altlasten - Planung und Bau neuer Deponien CY - Karlsruhe, Germany DA - 18.10.2017 KW - Bewehrungen aus Kunststoff KW - Deponien KW - Schweißen PY - 2017 UR - https://opus4.kobv.de/opus4-bam/frontdoor/index/index/docId/42595 AN - OPUS4-42595 SN - 978-3-939662-21-1 VL - 32 SP - 61 EP - 76 AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany