TY - JOUR A1 - Kohlmeyer, R. A1 - Recknagel, Sebastian T1 - Quecksilber-, Cadmium- und Bleigehalte in Gerätebatterien im Lichte der rechtlichen Entwicklungen JF - Müll und Abfall N2 - Für die Schwermetalle Quecksilber, Cadmium und Blei gibt es aufgrund ihrer Gefährlichkeit gesetzliche Vorgaben für ihre Gehalte beziehungsweise ihre Kennzeichnung in Gerätebatterien. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hatte im Jahr 2006 rund 140 Gerätebatterien auf ihre Gehalte an diesen drei Metallen analysiert. Nachdem mit dem Batteriegesetz im Jahr 2009 die Grenz- beziehungsweise Schwellenwerte verschärft worden waren, wurde im Jahr 2011 erneut eine Stichprobe von 146 Gerätebatterien - Knopfzellen, Rundzellen, Akkus für Mobiltelefone und 9V-Zink-Kohle-Blöcke verschiedener chemischer Systeme und Hersteller - analysiert. Für die Analysen wurden die Knopfzellen vollständig in Säure aufgelöst, die anderen Batterietypen wurden zunächst mechanisch in ihre Fraktionen zerlegt. Zur Bestimmung der Elemente kamen ICP-MS, Kaltdampf-AAS, ICP-OES und ein automatischer Quecksilberanalysator zur Anwendung. Ergebnisse: Die Schwermetallniveaus änderten sich zwischen 2006 und 2011 insgesamt wenig. Die untersuchten AlMn-Rundzellen und Li-Ion-Akkumulatoren für Mobiltelefone enthielten 2011 die durchschnittlich geringsten Schwermetallgehalte, während die Zink-Kohle-Rundzellen durchschnittlich am stärksten belastet waren, maximal mit 41,4 mg/kg Quecksilber, 170 mg/kg Cadmium beziehungsweise 1958 mg/kg Blei. Außerdem fehlte auf der Hälfte der Batterien die erforderliche Element-Kennzeichnung mit 'Hg' beziehungsweise 'Pb'. PY - 2014 SN - 0027-2957 SN - 1863-9763 VL - 46 IS - 4 SP - 216 EP - 223 PB - Erich Schmidt CY - Berlin AN - OPUS4-30929 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER -