TY - JOUR A1 - Wilrich, Cordula T1 - Lagerung von Desinfektionsmitteln JF - Sicherheitsingenieur N2 - Alkoholische Desinfektionsmittel sind entzündbare Flüssigkeiten und daher nach CLP-Verordnung entsprechend eingestuft und gekennzeichnet. Damit handelt es sich um Gefahrstoffe, für die die Arbeitsschutzvorschriften der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu beachten sind. Die Anforderungen der GefStoffV an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern sind in der TRGS 510 untersetzt und detailliert. Die TRGS 510 beschreibt konkrete Schutzmaßnahmen zur Erfüllung der Schutzziele der GefStoffV, die (fast) wie eine Checkliste abgearbeitet werden können. KW - Arbeitsschutz KW - Desinfektionsmittel KW - Entzündbare Flüssigkeiten KW - Gefahrstoffe KW - Gefahrstoffverordnung KW - Lagerung KW - Schutzmaßnahmen KW - TRGS 510 PY - 2020 UR - https://www.sifa-sibe.de/sicherheitsingenieur/lagerung-von-desinfektionsmitteln/ VL - 51 IS - 6 SP - 22 EP - 23 PB - Dr. Curt Haefner-Verlag GmbH CY - Leinfelden-Echterdingen AN - OPUS4-51027 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER -