TY - CONF A1 - Grätz, Rainer T1 - Rechtliche Anforderungen des Explosionsschutzes: Einordnung des Explosionsschutzes im System der gesetzlichen Regelungen T2 - Grundlagen und rechtliche Anforderungen des Explosionsschutzes N2 - Ausgehend von den entsprechenden Artikeln des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union lassen sich die Europäischen Richtlinien entsprechend der Zielrichtung der zugrundeliegenden Artikel folgendermaßen gliedern: - Richtlinien zur Harmonisierung des Handels (Beschaffenheitsrichtlinien) nach Artikel 114 (früher Artikel 95 EG-Vertrag) - Richtlinien über Mindeststandards zum Schutz der Arbeitnehmer (Arbeitsschutzrichtlinien) nach Artikel 153 (früher Artikel 137 EG-Vertrag) Diese Richtlinien sind von den Mitgliedsstaaten in ihre jeweiligen nationalen Rechtssysteme umzusetzen. Die Art und Weise der Umsetzung ist abhängig davon, zu welcher der beiden Gruppen die Richtlinie gehört. Richtlinien nach Artikel 114 sind in die entsprechenden Gesetze und Verordnungen so umzusetzen, dass die wesentlichen Forderungen unverändert übernommen werden. Im Gegensatz dazu können bei der Umsetzung von Richtlinien nach Artikel 153 über die Forderungen dieser Richtlinien hinaus eigene weitergehende Forderungen beibehalten oder neu eingeführt werden. T2 - DECHEMA-Weiterbildungskurs "Grundlagen und rechtliche Anforderungen des Explosiosschutzes" CY - Frankfurt am Main, Germany DA - 22.11.2017 KW - Explosionsschutz KW - ATEX KW - Konformitätsbewertung KW - Zündgefahrenbewertung PY - 2017 SP - Paper 3, 1 EP - 74 PB - DECHEMA-Forschungsinstitut CY - Frankfurt am Main, Germany AN - OPUS4-43224 LA - deu AD - Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung (BAM), Berlin, Germany ER -