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Die Digitalisierung von Gesellschaft und Sozialer Arbeit schreitet voran. Eine Beschäftigung mit der Thematik erscheint daher für (angehende) Sozialarbeit*innen, wie auch für Wissenschaftler*innen und Lehrende im Feld Sozialer Arbeit geboten. Die Nutzung von Big Data provoziert überzogene Hoffnungen und droht unter dem Deckmantel objektiver Kalkulationen Marginalisierungen zu reproduzieren. Für Soziale Arbeit und Frühe Hilfen wirkte die Einführung des § 8a als Katalysator für die Entwicklung von Risikoeinschätzungsverfahren. Die Verwendung von elektronischen Dokumentations- und Risikoeinschätzungssystemen stellt Ansprüche an individuelle Bearbeitung von Fällen in Frage. Risikoeinschätzungsinstrumente verlangen nach der knappen Aufmerksamkeit der Handelnden. Sie involvieren Praktiker*innen Sozialer Arbeit in intensive Interaktionen. Praktiker*innen und Lehrenden im Feld der Sozialer Arbeit kann nur geraten werden, sich gegenüber Instrumenten der Risikoeinschätzung, seien sie durch Big Data gestützt oder nicht, mit kritisch-forschender Distanz zu verhalten.
Der vorliegende Text gibt Einblicke in das Praxisforschungsprojekt "Leben in zwei Welten", ein Kooperationsprojekt des Masterstudienganges „Praxisforschung in Sozialer Arbeit und Pädagogik" und Compass psychosoziale Praxis gGmbH, in welchem mithilfe narrativer Interviews, die bisher weitestgehend unerforschte Perspektive von Kindern auf das Leben in (mindestens) zwei Familien, der Herkunftsfamilie und der Pflegefamilie bzw. der stationären Erziehungshilfen, herausgearbeitet wurden. Die Erforschung der Sicht der Kinder war dabei im Fokus von "Leben in zwei Welten", um die subjektive Wahrnehmung der Kinder auf Hilfeprozesse zu verstehen, um Kinder als Subjekte im Hilfeprozess zu stärken und diese deutlicher an den Bedürfnissen und Bedarfen der Kinder auszurichten und um Kinder im Hilfeplanprozess mehr zu beteiligen. Die vorliegenden Ergebnisse machen deutlich, dass Kinder und Jugendliche im Hilfekontext bisher zu wenig wahrgenommen und einbezogen werden. Es bedarf also folglich einer umfassenden Beteiligungskultur in den Hilfen zur Erziehung von jungen Menschen, die im Übrigen bereits gesetzlich verankert ist.