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Pflegeberufe gehören zu den Engpassberufen. Angesichts stetig steigender Zahlen von Pflegebedürftigen kann sich das deutsche Gesundheitswesen nicht leisten, auf den Einsatz einheimischer qualifizierter Gesundheitsfachkräfte zu verzichten. Über viele in der DDR absolvierte und nach 1990 nicht oder nur partiell anerkannte medizinische Studiengänge und Qualifikationen liegen jedoch kaum fundierte Kenntnisse vor und es bleiben Potenziale ungenutzt.
Am Beispiel des Berufes „Sprechstundenschwester“ wird untersucht, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede es zwischen den ab 1974 gültigen medizinischen DDR-Fachschulstudiengängen „Krankenpflege“ und „Sprechstundenassistenz“ gab, welche Rolle (frühe) interprofessionelle Kompetenzen und die Zugehörigkeit zur Profession Pflege spielen.
Die Forschungsfragen werden mit einem mehrperspektivischen Ansatz beantwortet: Eine Literaturrecherche wird mit einer qualitativen Inhaltsanalyse und der historisch-kritischen Methode kombiniert.
Die hypothetisch erwarteten Gemeinsamkeiten und Unterschiede konnten belegt und Hinweise auf interprofessionelles Arbeiten gefunden werden: Die Lehrinhalte waren nahezu identisch. Bezüglich der beruflichen Tätigkeitsbeschreibungen gab es geringe Unterschiede. Die im historischen Kontext selbstverständliche Zugehörigkeit zur Profession Pflege konnte nachvollzogen werden.
Diskutiert wird das identifizierte Diskriminierungspotenzial von Gesundheitsfachberufen im Allgemeinen und von Sprechstundenschwestern im Besonderen.
Weiterer Forschungsbedarf ergibt sich für empirische Studien sowie vergleichende Qualifikations- und Bildungswegeforschung.