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§ 20 Abs. 1 SGB V verpflichtet die Krankenkassen zu Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten mit dem Ziel einer Verminderung sozial bedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen. Alleinerziehende gelten als eine der vulnerablen Gruppen, die im Rahmen der Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20a SGB V adressiert werden sollen.
Welche praktischen Erkenntnisse liegen vor zu Gesundheitsförderungs- und Präventionsansätzen bei Alleinerziehenden? Wie wird im Handlungsfeld gearbeitet? Welche Projekte oder Projektansätze gelten als vielversprechend und empfehlen sich zur Ausweitung?
Um wesentliche Anforderungen an den erstmals 2019 vorzulegenden Präventionsbericht herausstellen, erfolgt ein Abgleich mit vergleichbaren Bundestagsberichten sowie bereits vorliegenden Expertisen. Im Ergebnis wird vorgeschlagen, den Bericht als Interventionsberichterstattung in Verantwortung einer unabhängigen wissenschaftlichen Kommission mit Unterstützung einer Geschäftsstelle formativ auszurichten mit dem Ziel der Politikberatung. Durch Bündelung des präventionsbezogenen Fachwissens kann Evidenzorientierung und Indikatorenbildung gefördert werden. Der Präventionsbericht sollte zu Datenharmonisierung und Strukturbildung für ein langfristiges Monitoring beitragen. Absprachen mit und Verankerung in Bundes-, Länder- und Kommunalstrukturen sind anzustreben.
AIDS-Politik
(2000)
Das Netzwerk Gesunde Kinder ist eine flächendeckend in Brandenburg eingeführte Netzwerkstruktur, die umfassende Hilfe für alle Brandenburger Eltern mit Kindern im Alter von 0 – 3 Jahren vorhält und in ihrer Angebotsbreite in Deutschland beispiellos ist. Der vorliegende Ergebnisbericht gibt Auskunft über Perspektiven von Eltern mit kleinen Kindern auf ihre Bedarfe und Bedürfnisse in den ersten Jahren des Familienlebens sowie zur Zufriedenheit mit den Netzwerkangeboten.
Die Auswertung unterstreicht nachdrücklich, dass das Netzwerk Gesunde Kinder einen hohen Bedarf an unbürokratischer Hilfen und Unterstützungsleistungen für junge Familien abdeckt und erfolgreich bedient. Dabei werden von den Familien nicht nur das Kernstück der Familienpat_innen (ihre Qualifizierung und Vermittlung) gewürdigt, sondern auch die vielfältigen regionalen Angebote, die z. T. intensiv genutzt werden und zum Empowerment und zur Selbstorganisation der jungen Familien beitragen.
Die ermittelte hohe Zufriedenheit der Befragten bezieht sich sowohl auf das Grundkonzept des Netzwerks Gesunde Kinder als auch auf die konkrete Arbeit der regionalen Netzwerke. Insbesondere die Familienpat_innen werden weit überwiegend als wichtige Unterstützung wahrgenommen.
Die Studie untersucht die aktuell verfügbaren und die potentiell nützlichen Datenlagen für die Erfolgsbeobachtung des Gesundheitsziels „Gesund aufwachsen: Lebenskompetenz, Bewegung, Ernährung” im Setting Kita. Zur Erprobung der Aussagekraft der identifizierten Datenlagen werden deren Ergebnisse für den Zeitraum 2000 bis 2013 recherchiert und zusammengefasst. Anschließend werden sachgerechte, ökonomische Ausbaumöglichkeiten für die Erfolgsbeobachtung der Gesundheitsziele abgeleitet und Handlungsfelder mit besonderem Gestaltungsbedarf benannt.
Transitionen
(2018)
Die Ottawa-Charta hat mit ihrem Aufruf zu „gesunden Lebenswelten“ (Settings) deutlich gemacht, dass Gesundheit vor allem von gesunden Verhältnissen abhängt. In gesundheitsförderlichen Settings sollte gesundes Verhalten – gemäß dem WHO-Motto „Make the healthier way the easier choice“ – die leichtere Wahl sein. Insbesondere beim Eintritt in eine Lebenswelt wird Verhalten eingeübt. Dies zeigt sich gleichermaßen bei Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber, noch deutlicher sogar bei Eintritt in Kita oder Schule oder gar bei Gründung einer Familie – hier gilt es, jegliches Verhalten auf den Prüfstand zu stellen. Der fundamentalen Bedeutung dieser Übergänge ist bislang in Psychologie und Gesundheitswissenschaften nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden. Daher wird im Beitrag der Transitionsansatz als Herausforderung für die Gesundheitsförderung beschrieben. Nachfolgend wird zunächst dargestellt, in welcher Form und mit welchem Handlungs- und Erkenntnisinteresse der Transitionsansatz in unterschiedlichen Fachdiskursen entwickelt ist.
§ 20 Abs. 1 SGB V verpflichtet zu Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten mit dem Ziel der Verminderung sozial bedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen. Dies trifft auf viele Alleinerziehende, insbesondere allein erziehende Mütter, in beiderlei Hinsicht zu. Insofern gelten Alleinerziehende als vulnerable Gruppe, die im Rahmen von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20a SGB V adressiert werden sollte.
Welche nationalen und internationalen Forschungsergebnisse liegen vor zu Gesundheitsförderungs- und Präventionsansätzen bei Alleinerziehenden? Wie ist die Evidenz der Studienlage und die Wirksamkeit bestehender sowie zukünftig zu entwickelnder Ansätze einzuschätzen?