Verletzendes Verhalten von Fachkräften
- Kinder haben nach der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ein Recht auf Schutz vor Diskriminierung, Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung. Die Vertragsstaaten – und damit auch die Bundesrepublik Deutschland – verpflichten sich nach Artikel 19, Absatz 1, dazu, Maßnahmen zu ergreifen, die sichern sollen, dass „Kinder vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung
einschließlich des sexuellen Missbrauchs geschützt werden“ (Unicef 2020 online).
Die zunehmenden Hinweise auf Überlastungen im pädagogischen Alltag (DKLK 2019, 2020) und Fehlverhalten von Fachkräften in Kindertageseinrichtungen (Maywald 2019, 2020a) deuten jedoch darauf hin, dass ein feinfühliger Umgang mit Kindern in Kindertageseinrichtungen im Alltag erschwert bzw. verhindert wird oder verletzende Verhaltensweisen begünstigt werden (vgl. Boll & Remsperger-Kehm 2020a, b). Auch wenn ein aktueller Diskurs auf die
Prävention von Gewalt durch pädagogische Fachkräfte zielt (vgl. Maywald 2019, 2020a, 2020b; Prengel 2019, 2020), gibt es bislang nur wenige Studien zu verletzenden Verhaltensweisen pädagogischer Fachkräfte. In einer qualitativen Explorationsstudie analysierten die Autorinnen daher die Perspektiven der Fachkräfte auf Formen, Umgangsweisen, Ursachen und Handlungserfordernisse hinsichtlich eines verletzenden Verhaltens in Kitas (Boll & Remsperger- Kehm 2021). In diesem Fachtext gewähren sie einen tieferen Einblick in das Thema.