Refine
Year of publication
Document Type
Language
- German (20)
Keywords
- Klimaschutz (4)
- Windkraftanlage (4)
- Erneuerbare Energien (2)
- Flächenbeitragswert (2)
- Planung (2)
- Planungsrecht (2)
- Regionalplan (2)
- Regionalplanung (2)
- Repowering (2)
- Wind-an-Land-Gesetz (2)
BTU
Die Unterscheidung harter und weicher Tabukriterien als Problem der Windkonzentrationsflächenplanung
(2019)
Die Planung von Konzentrationsflächen für die Windkraftnutzung ist eine wichtige Aufgabe der Regionalplanung. Dabei ist in Bezug auf verschiedene Ansprüche zwischen harten und weichen Tabukriterien zu unterscheiden. Erstere schließen eine Nutzung für Windkraft aus, zweitere setzen einen weiteren Abwägungsschritt voraus, bei dem im Einzelfall Flächen ausgeschieden werden oder der Windkraft zur Verfügung gestellt werden können. Fraglich ist, ob die fälschliche Einordung eines harten Tabus als weiches Tabu automatisch zu einem Planungsfehler führt, wie dies die Rechtsprechung z.T. annimmt. Der Beitrag beschäftigt sich kritisch mit dieser Einschätzung und weist alternative Lösungswege auf.
Der zügige Ausbau erneuerbarer Energien ist nicht nur als Antwort auf die energiewirtschaftlichen Folgen des Ukrainekriegs erforderlich, sondern auch, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 umzusetzen. Diese, in Bezug auf die Forderung nach deutlicher Verschärfung der Anstrengungen zum Klimaschutz, so nicht erwartete Entscheidung wurde mit allerlei Superlativen ausgezeichnet. Das im Beitrag besprochene sog. Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) ist also auch eine Antwort auf diese Entscheidung. Neben Änderungen des Naturschutzrechts sowie einer Novellierung des EEG wurde hierfür insb. das (Bau-)Planungsrecht für Windenergieanlagen an Land grundlegend reformiert sowie das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) eingeführt. Die Neuregelung trat am 01.02.2023 in Kraft.
Der Gesetzgeber hat die Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich mit dem Wind-an-Land-Gesetz grundlegend reformiert. Die wesentlichen bauplanungsrechtlichen Neuregelungen wurden in Teil 1 des Beitrags in KlimaRZ 2023, S. 51 ff. dargestellt. Anknüpfend daran unternimmt der vorliegende Teil 2 des Beitrags nach einem kurzen Abriss über die Übergangsregelung des § 245e BauGB den Versuch einer kritischen Bewertung der Neuregelung.
Die Verfasser untersuchen, ob normenkontrollgerichtlich für unwirksam erklärte regionalplanerische Windkonzentrationsflächenausweisungen bis zur Rechtskraft der Entscheidung weiter verbindlich sind? Hintergrund ist, dass immer wieder Regionalpläne mit Festsetzungen zur Steuerung der Standorte von Windenergieanlagen i.S.v. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB normenkontrollgerichtlich für unwirksam erklärt werden. Da gegen diese Entscheidung nach § 132 Abs. 1 VwGO jedoch das Rechtsmittel der Revision offenstehe, stelle sich in der Praxis die Frage, ob ein für unwirksam erklärter Regionalplan bis zum Eintritt der Rechtskraft der Normenkontrollentscheidung dennoch zunächst weiter anzuwenden sei.
Eintritt der Bekanntgabefiktion des § 41 Abs. 4 BWVwVfG - Amtliche Veröffentlichungen im Internet.
(2020)
Beteiligung der Öffentlichkeit am immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren im Pandemiefall
(2020)
Windkraftanlagen werden zunehmend in geringerem Abstand voneinander errichtet. Wird nun eine neue Anlage so errichtet, dass es zu Turbulenzen kommen kann, die eine Gefahr für die Standsicherheit für andere Anlagen darstellt, ist, ist zu klären, welcher Anlagenbetreiber hier verantwortlich ist. Der Beitrag untersucht die rechtliche Beurteilung dieser sehr praxisrelevanten Frage
Die öffentliche Bekanntmachung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen ist nicht nur im förmlichen Verfahren vorgeschrieben, sondern auch im vereinfachten Verfahren möglich, wenn der Betreiber der Anlage das beantragt. Die Frage ist, welche Rechtswirkungen dies nach sich zieht. Dieser Frage geht der Beitrag nach.