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- Erneuerbare Energien (1)
- Tagebauregionen (1)
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Die Studie „Erneuerbare-Energien-Vorhaben in den Tagebauregionen“ wurde als eine von vier Vorhaben des Bundeswirtschaftsministeriums zum Thema Strukturwandel in den Braunkohleregionen vergeben.
Die Studie geht der Frage nach, welche wirtschaftlichen Perspektiven sich durch eine verstärkte Nutzung der verschiedenen Energiewende-Bereiche in den Tagebauregionen ergeben können. Dabei stehen insbesondere die Potenziale und Wirkungen der beiden Technologien Photovoltaik (PV) und Windenergie, auch im Verbund als Wind-PV-Hybridkraftwerke, im Vordergrund. Zudem wurden Potenziale für PtX-Technologien untersucht sowie rechtliche Instrumente analysiert, mit denen die Potenziale erschlossen und regionale Teilhabe bei der Umsetzung von EE-Projekten erhöht werden sollen. Aus den Potenzialanalysen, einer vertieften Fallstudie Lausitz und den rechtlichen Analysen wurden schließlich übergreifende Handlungsempfehlungen für alle Reviere bzw. Instrumentenvorschläge für die Akteure auf den unterschiedlichen politischen Ebenen abgeleitet.
Bei einem ambitionierten Ausbau von Windenergie und Photovoltaik können beispielsweise allein in diesem Bereich rund eintausend Vollzeit-Arbeitsplätze entstehen. Aus weiteren Bereichen der Strom-, Wärme- und Verkehrswende können darüber hinaus zahlreiche zusätzliche Arbeitsplätze entstehen – von der Solarthermie über die energetische Biomassennutzung bis zu Elementen einer nachhaltigen Mobilität wie ÖPNV, Car-Sharing, E-Mobilität oder autonomes Fahren.
Für die Inwertsetzung der technologischen sowie regionalökonomischen Potenziale sind spezifische Maßnahmen notwendig und Akteure aus Bund, Ländern und Kommunen müssen zusammenwirken.
Im vorliegenden Bericht wurden die in Wissenschaft und Praxis diskutierten Instrumente zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an EE-Anlagen vertieft analysiert und insbesondere rechtlich geprüft. Dabei kann unterschieden werden zwischen Instrumenten, die an bestehende Abgabenzahlungen an Kommunen anknüpfen (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Konzessionsabgabe), und Instrumenten, mit denen eine neue Abgabe zugunsten der Kommune geschaffen wird (Sonderabgabe, Außenbereichsabgabe). Auf der Basis dieser Analyse wurde dann ein eigenes Instrument entwickelt (EEG-integrierter Mechanismus) sowie Ausgestaltungsempfehlungen zur Umsetzung. Neben den Instrumenten zur finanziellen Beteiligung von Kommunen wurde aufgrund der politischen Entwicklungen im Laufe des Forschungsvorhabens zusätzlich das Angebot vergünstigter (Bürger-)Stromtarife als ein Instrument zur Bürgerbeteiligung untersucht und ebenfalls mit Ausgestaltungsvorschlägen empfohlen.
Das vorliegende Papier präsentiert die von den Gutachter/innen erarbeiteten Vorschläge zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und BürgerInnen an lokalen Onshore-Windenergieanlagen (WEA). Die beiden empfohlenen kommunalen und Bürgerbeteiligungsinstrumente wurden im Projektverlauf nach mehreren Kriterien ausgewählt. Ein kommunales Beteiligungsinstrument, das über das EEG finanziert wird, behebt die verfassungs- und finanzverfassungsrechtlichen Probleme, die andere vorgeschlagene Steuer- und Abgabeninstrumente mit sich bringen. Eine privatrechtliche Zahlungsvereinbarung wurde daher im Rahmen unserer umfangreichen Bewertung als vorzugswürdig erachtet und wird hier weiter hinsichtlich eines konkreten Umsetzungsvorschlags ausgearbeitet. Als direktes Bürgerbeteiligungsinstrument werden vergünstigte Bürgerstromtarife vorgestellt. Auf Empfehlung des Vermittlungsausschusses des Bundestags und Bundesrats und vor dem Hintergrund der hohen Zustimmungswerte der Bevölkerung zu diesem Instrument, werden vergünstigte Bürgerstromtarife als Bürgerbeteiligungsinstrument zur Implementierung neben einem kommunalen Beteiligungsinstrument empfohlen – direkt verknüpft mit der kommunalen Beteiligung. Beide Vorschläge führen insgesamt zu jährlichen Zahlungen an die betroffenen Kommunen und Bürger/innen im Bereich von 20.000 bis 30.000 Euro pro WEA. Dabei wird dem WEA-Betreiber ermöglicht, alternativ die Zahlungen ausschließlich an die Kommune zu entrichten.