Die Machbarkeitsstudie nach ISO 14024 behandelt die Frage, ob ein Umweltzeichen für Holzpelletfeuerungen gerechtfertigt ist und welche Anforderungen diese im Vergabefall erfüllen sollen. Im Rahmen der Untersuchung wurde zunächst eine umfassende Marktanalyse durchgeführt, um die Anlagen zu identifizieren, die für ein Umweltzeichen in Frage kommen. Im Hauptteil der Studie erfolgte eine vertiefende Analyse der Umweltrelevanz der ausgewählten Anlagen. Hierzu wurde eine Herstellerbefragung durchgeführt und ein Systemvergleich mit Gas- und Ölheizkesseln sowie mit herkömmlichen Holzfeuerungen vorgenommen, um anschließend Vorschläge für Vergabegrundlagen für Holzpelletfeuerungen und -öfen zu erarbeiten. Das Ergebnis ist ein deutliches Votum für ein Umweltzeichen für die untersuchten Feuerungen. Sie zeichnen sich durch ihren hohen Automatisierungsgrad und den Einsatz eines genormten Brennstoffes mit gleichbleibend hoher Qualität aus. Dadurch erreichen die Anlagen zum einen eine hohe Verbrennungsgüte mit geringen Emissionen, zum anderen werden Fehler durch unsachgemäße Bedienung minimiert. Zudem können die Feuerungen eine Beitrag zur verstärketen Nutzung erneuerbarer Energien und somit zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Die vorgeschlagenen Vergabegrundlagen umfassen Anforderungen an rationelle Energienutzung, Emissionswerte, das Angebot von Dienstleistungen sowie an die Bedienungsanleitung.
The heating sector represents one of the biggest challenges to achieving climate neutrality in regions with cold winters. Local municipalities will have an important role to play in this process. With regard to the current situation in Germany, this chapter examines the challenges that will arise with the transformation of the heating sector and considers the possibilities for action facing local municipalities. Subsequently, the chapter adresses in depth two main areas of action: the energy-efficiency retrofitting of existing buildings, and the transformation of district heating systems. With respect to the energy-efficiency refurbishment of building stock, it is important that cities and municipalities look at private, as well as public properties, and address concerns about historical preservation and social issues. District heating grids allow for the cost-efficient integration of renewable energy and waste heat sources; however, operating conditions, and in some cases network structures, must be modified accordingly.
Non-residential buildings comprise a quarter of the European Union (EU) building stock and cause approximately one-third of this stock's energy consumption. The imperative to reduce their energy consumption is widely accepted in EU countries. It is now common to upgrade both residential and non-residential buildings to increase energy efficiency, but studies indicate a significant gap between energy performance and design. In the residential sector, this gap has been extensively investigated and quantified under the heading of the ‘rebound effect’, but there do not yet appear to be studies on rebound effects in non-residential buildings. This paper develops a methodology to fill this gap. Through technical measurements in four recently retrofitted German public service case study buildings, rebound effects were estimated under two definitions: the ‘elasticity’ rebound effect and the ‘energy performance gap’ (EPG). Cross-sectional data of actual and calculated consumption in 176 comparable buildings was used to estimate typical rebound effects which could be expected in such buildings. The case study results indicated comparatively low rebound effects but high EPGs. Semi-structured interviews with building occupants and operators identified credible determinants of energy consumption. The methodology proved effective and robust, and is offered for further use and development.
Wie kann der Beitrag Berlins zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 aussehen? Zu dieser Frage hat das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine Studie erarbeitet.
Die Studie legt in verschiedenen Szenarien dar, wie Berlin schon vor 2050 klimaneutral werden kann, um dem Zielpfad des Pariser Abkommens gerecht zu werden. Sie aktualisiert damit die Machbarkeitsstudie „Klimaneutrales Berlin 2050“ aus dem Jahr 2014, die eine wichtige Grundlage der Berliner Klimaschutzpolitik bildete.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Klimaneutralität Berlins – pragmatisch definiert als Senkung der Berliner CO2-Emissionen um 95 % gegenüber 1990 – bereits im Laufe der 2040er Jahre erreichbar ist. Dies setze allerdings nicht nur große zusätzliche Klimaschutz-Anstrengungen des Landes, sondern auch eine deutliche ambitioniertere Klimaschutzpolitik auf Bundesebene voraus.
Um die Klimaschutzziele zu erreichen, werden in der Studie rund 50 Maßnahmenvorschläge für das Land Berlin formuliert, die das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030) ergänzen und den Weg zur Klimaneutralität in allen Handlungsfeldern unterstützen sollen.
Das Land Brandenburg will bis spätestens 2045 klimaneutral werden, um so einen Beitrag zur Erreichung der Zielvorgaben des Pariser Übereinkommens zu leisten. In einer Studie hat das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) gemeinsam mit Partnern im Auftrag des Landes Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, dafür wissenschaftliche Szenarien entwickelt.
Die Studie beinhaltet darüber hinaus Maßnahmenvorschläge, die als Grundlage für den Klimaplan dienen sollen, den die Landesregierung von Brandenburg im Jahr 2023 entwickeln und verabschieden will. Diese sind nach den Sektoren aufgeteilt, die maßgeblich in Zusammenhang mit Treibhausgasemissionen stehen. Bisher ist Brandenburg noch nicht auf dem Klimaneutralitätspfad, weshalb besonders der Kohleausstieg, der Ausbau erneuerbarer Energien, die Wärme- und Verkehrswende, der Umbau zu einer klimaneutralen Wirtschaft, die Stärkung der Wälder sowie der Schutz von Moorflächen vorangetrieben werden muss.
Insgesamt schlägt die Studie über 80 Maßnahmenbündel für die acht Handlungsfelder des Klimaplans vor. Vorgeschlagene Maßnahmen beinhalten die zügige Planung und Genehmigung von Wind- und Solarenergie sowie die Erhöhung von Akzeptanz und Beteiligung, den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs oder auch die Wiedervernässung von Moorflächen zur Kohlenstoffspeicherung. Für die Umsetzung ist die politische Steuerung unter dem Stichwort „Klima-Governance“ besonders wichtig. Neben der Vorreiterrolle, die das Land einnehmen muss, sind die Kommunen bei ihrer Umsetzung zu unterstützen.
Bis 2045 will das Land Brandenburg klimaneutral sein. Den Weg dahin soll ein partizipativer Klimaplan ebnen. Um realistische Szenarien und Maßnahmen sichtbar zu machen, hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) ein Projektteam unter der Leitung des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) mit einem Gutachten beauftragt. Der Zwischenbericht zeigt mit einer Bestands- und Trendanalyse, dass die Landespolitik nachsteuern muss, um ihre Ziele zu erreichen.
Die Treibhausgasemissionen Brandenburgs entsprechen im Jahr 2020 einem Anteil von etwa 7 % an den bundesweiten THG-Emissionen. Damit weist Brandenburg gemessen an den Indikatoren Einwohner (rund 3 %) oder der Wirtschaftskraft (BIP-Anteil 2,2 %) einen deutlich überproportionalen Anteil auf, der maßgeblich auf die Nutzung der Braunkohle zurückzuführen ist. Vergleicht man die Pro-Kopf-THG-Emissionen, so liegt Brandenburg mit rund 21 t/EW deutlich über dem bundesdeutschen Wert von 10 t/EW und vierfach über dem globalen Durchschnitt von rund 5 t/EW.
Nach ersten großen THG-Reduktionen im Zuge der Widervereinigung – vor allem durch die Energie- und Abfallwirtschaft – stagnieren die Emissionen seit 2010 in den meisten Sektoren. Besonders der Verkehrssektor hat noch keine Fortschritte erreicht. Größere Effekte gab es erst wieder 2019 und 2020, als durch den begonnenen Kohleausstieg mehrere Kraftwerksblöcke vom Netz (bzw. aus dem Markt) gingen und damit über 10 Mt CO2-Äquivalente reduziert werden konnten. Um die Reduktionsziele zu erreichen, muss das Land jedoch über den Kohleausstieg hinaus aktiv werden und wirksame Strategien für alle Sektoren entwickeln.
Wie kann der Beitrag Berlins zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 aussehen? Zu dieser Frage hat das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine Studie erarbeitet.
Die Studie legt in verschiedenen Szenarien dar, wie Berlin schon vor 2050 klimaneutral werden kann, um dem Zielpfad des Pariser Abkommens gerecht zu werden. Sie aktualisiert damit die Machbarkeitsstudie „Klimaneutrales Berlin 2050“ aus dem Jahr 2014, die eine wichtige Grundlage der Berliner Klimaschutzpolitik bildete.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Klimaneutralität Berlins – pragmatisch definiert als Senkung der Berliner CO2-Emissionen um 95 % gegenüber 1990 – bereits im Laufe der 2040er Jahre erreichbar ist. Dies setze allerdings nicht nur große zusätzliche Klimaschutz-Anstrengungen des Landes, sondern auch eine deutliche ambitioniertere Klimaschutzpolitik auf Bundesebene voraus.
Um die Klimaschutzziele zu erreichen, werden in der Studie rund 50 Maßnahmenvorschläge für das Land Berlin formuliert, die das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030) ergänzen und den Weg zur Klimaneutralität in allen Handlungsfeldern unterstützen sollen.
Welchen Beitrag zum Klimaschutz können Städte und Gemeinden leisten? Welche kommunalen Institutionen, Akteure und Verfahren spielen eine Rolle? Welche Handlungsfelder und Ansätze tun sich auf? Mit diesen Fragen befasst sich der Sammelband des Ecological Research Network (Ecornet), der von IÖW-Wissenschaftler Johannes Rupp mitherausgegeben wurde. 14 Beiträge beschreiben und analysieren darin, wie auf kommunaler Ebene die Umsetzung des Pariser UN-Klimaabkommens weiter vorangebracht werden kann. Der Sammelband bietet einen Überblick zu Herausforderungen und Chancen des kommunalen Klimaschutzes und fächert dafür eine Vielzahl unterschiedlicher Institutionen, Verfahren, Akteure und Handlungsfelder auf.
In Städten verursacht die Wärmeversorgung einen großen Teil der Treibhausgasemissionen. Erforderlich für eine Wärmewende im Gebäudebereich sind zwei Dinge: Der Wärmebedarf von Gebäuden muss reduziert und der Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme an der Wärmeversorgung gesteigert werden. Nur so ist eine Dekarbonisierung der Wärmeversorgung möglich.
Für fünf Themenfelder identifiziert das Policy Paper konkrete Maßnahmen auf der Ebene der Bundesländer und Kommunen, die die Wärmewende voranbringen können. Zunächst ist es wichtig, auf Landesebene einen geeigneten Regelrahmen für die Wärmewende zu setzen, der die Wärmeplanung auf kommunaler Ebene unterstützt. Für das Themenfeld „Lokale Wärmequellen erschließen“ gilt: Das Thema Wärmewende muss in den Unternehmen der Ver- und Entsorgung, in denen Wärmepotenziale wie Abwärme und Abwasserwärme bestehen, gestärkt und es müssen Pilotprojekte für die Nutzung der städtischen Wärmequellen unterstützt und umgesetzt werden. Wichtige Maßnahme im Themenfeld „Quartierskonzepte in die Umsetzung bringen“ ist es, Quartiere rund um Keimzellen zu entwickeln, indem das Potenzial von Gebäuden der öffentlichen Hand und von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften zur Mitversorgung umliegender Gebäude eruiert und systematisch genutzt wird. Im Themenfeld „Fernwärmewende gestalten“ gilt es, einen verbindlichen CO2-Pfad der Fernwärme festzulegen und die Umsetzung mit Netztransformationsplänen sicherzustellen. Das letzte Themenfeld „Energetische Sanierung sozialverträglich voranbringen“ beschreibt die Notwendigkeit, erstens, Sanierungen finanziell noch mehr zu fördern und eine Sozialverträglichkeit durch Umlagebegrenzungen zu erreichen, zweitens, die Sanierungsaktivitäten durch ordnungsrechtliche Vorgaben zu erhöhen und drittens, Instrumente aus anderen Politikbereichen umzugestalten, um bestehende Restriktionen für die energetische Sanierung zu mindern.
Mit diesen Maßnahmen lassen sich in Städten schon heute konkrete Vorhaben für die Wärmewende umsetzen. Sie schaffen außerdem die notwendige Daten- und Wissensgrundlage, um in der Breite Quartierskonzepte ins Leben zu bringen und Wärmerzeugungsanlagen mit erneuerbarer Wärme und Abwärme errichten zu können, sobald die zentralen Instrumente auf Bundesebene eine hinreichende Lenkungswirkung entfalten.
Welche Rolle könnten die erneuerbaren Energien im Energiesystem in Brandenburg im Jahr 2030 spielen? Dies war das zentrale Thema der Studie, die sich in zwei Teile gliedert: Im ersten Teil werden die erschließbaren EE-Potenziale bis zum Jahr 2030 dargestellt, im zweiten Teil werden die daraus resultierenden Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte abgeschätzt.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass bis zum Jahr 2030 die Nutzung erneuerbaren Energien in Brandenburg noch deutlich ausgeweitet werden könnte. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien übertrifft 2030 in dem Szenario ohne Braunkohle den Stromverbrauch Brandenburgs um ein mehrfaches; insgesamt deckt die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien bilanziell den gesamten Energieverbrauch. Durch einen entsprechend ehrgeizigen Ausbau würde die Wertschöpfung aus erneuerbaren Energien sich bis zum Jahr 2030 auf 1,25 Milliarden Euro verdoppeln. Gleichzeitig stiege die Zahl der direkten Arbeitsplätze in der Branche auf fast 20.000 Arbeitsplätze.
Evaluation des Klimaschutz- instruments Heizgutachten aus der Heizspiegelkampagne von co2online
(2011)
Der Berliner Senat hat sich zum Ziel gesetzt bis 2050 klimaneutral zu werden. Das IÖW war bereits an der Machbarkeitsstudie „Klimaneutrales Berlin 2050“ beteiligt. Darauf aufbauend wurde nun das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm entwickelt. Unter der Gesamtprojektleitung des IÖW wurden hierfür gemeinsam mit sieben Partnerinstitutionen konkrete Strategien für die Handlungsfelder Energieversorgung, Gebäude und Stadtentwicklung, Wirtschaft, private Haushalte und Konsum sowie Verkehr erarbeitet. Das Projekt zeichnet sich durch einen breit angelegten Beteiligungsprozess aus, in den sowohl ausgewählte Akteure der Fachöffentlichkeit im Rahmen von Workshops, als auch die breite Öffentlichkeit, hauptsächlich in Form eines Online-Dialoges, miteingebunden werden.
Der Entwurf wurde im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt durch ein vom IÖW geführtes Projektteam im Rahmen einer etwa einjährigen Bearbeitungszeit unter Einbeziehung der Berliner Stadtgesellschaft erarbeitet. Er dient als Vorlage für ein vom Senat zu verabschiedendes Programm, welches nach Vorgabe und zur Ergänzung des geplanten Berliner Energiewendegesetzes (EWG Bln) zu erstellen ist.
Bei der hier vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich um den Endbericht dieses BEK-Entwurfs, der sämtliche Maßnahmenvorschläge und deren Bewertung beinhaltet.
Kommunale Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien in zwei Modellkommunen in Nordrhein-Westfalen
(2012)
Neben klimapolitischen Argumenten sind regionale Wertschöpfung und Beschäftigung zentrale Argumente für ein starkes Engagement der Kommunen im Bereich der erneuerbaren Energien (EE), da sie ein Mittel zur Haushaltskonsolidierung und zur Schaffung zukunftssicherer Arbeitsplätze darstellen können. Kommunen sind vielfach in Förderungs- und Genehmigungsprozesse eingebunden oder nehmen beispielsweise als Eigentümer von Stadtwerken Einfluss auf die Energieerzeugung. Sie sind daher ein zentraler Akteur für den EE-Ausbau und die Ansiedlung von EE-Industrien. Die vorliegende Studie im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen ermittelt kommunale Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte durch erneuerbare Energien in zwei ausgewählten Gebietskörperschaften, dem Kreis Steinfurt und der Stadt Bochum. Neben den regionalökonomischen Effekten der Gegenwart werden auch Potentiale der Zukunft aufgezeigt, die zur Akzeptanzsteigerung von EE beitragen und als Anreiz zur weiteren Förderung des EE-Sektors in den Kommunen dienen können.