Der Beitrag diskutiert die aktuelle Problematik verschiedener Umsetzungsmöglichkeiten der am 27.6.2001 in Kraft getretenen Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen von Plänen und Programmen (SUP) in nationales Recht. Diese verfolgt das Ziel, ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen und dazu beizutragen, daß Umwelterwägungen bereits bei der Planerstellung auf strategischer Ebene berücksichtigt werden.